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Illegaler Hanfanbau: St. Gallen kehrt Spiess um

Alles legal? Ein Walliser Bauer erntet oberhalb von Martigny Nutzhanf, dessen Fasern zur Herstellung von Textilien, Seilen oder Papier dient. Keystone

Der Kanton St. Gallen erhöht die Schlagkraft im Kampf gegen illegalen Hanfanbau: Wer zehn oder mehr Hanfpflanzen anbaut, muss dies den Behörden melden. Andernfalls drohen Beschlagnahmung und Vernichtung der Ernte.

Es ist alles eine Frage des Masses. Auch beim Hanf, einer seit Jahrtausenden bekannten Nutz- und Heilpflanze. Ist der Gehalt der berauschenden Substanz namens Tetrahydrocannabinol (THC) höher als 0,3%, ist die Sorte gemäss Schweizerischem Betäubungsmittelgesetz aus dem Jahr 1951 verboten.

Schlaumeier, die “starken Hanf-Tubak” anbauen, also Hanf mit einem THC-Gehalt oberhalb des Erlaubten, konnten sich bisher damit herausreden, ihr Hanf sei nicht zum Kiffen bestimmt, oder damit, dass sie nicht gewusst hätten, dass die angebaute Sorte illegal sei.

Beweis-Umkehr

Damit ist nun Schluss, zumindest im Kanton St. Gallen. “Mit der Meldepflicht muss der Bauer nachweisen, dass er den Hanf legal verwendet. Das erleichtert unsere Arbeit erheblich”, sagt Staatsanwalt Thomas Hansjakob gegenüber swissinfo.ch.

“Allein nur durch die Verletzung der Meldepflicht können wir den Hanf beschlagnahmen und vernichten, ohne dass wir überhaupt etwas Richtung Drogenhanf beweisen müssen”, beschreibt der St. Galler Staatsanwalt den Vorteil.

Die Deklarationspflicht ist im neuen St. Galler Gesundheitsgesetz festgeschrieben, respektive in einer Verordnung, die seit Anfang Jahr in Kraft ist.

Bisher war die Beweislast umgekehrt. Die Behörde musste dem Bauer nachweisen, dass er Hanf zu illegalen Zwecken anbaue. Ein Nachweis, der laut Hansjakob teils schwierig zu führen sei.

Direktzahlungen für legalen Hanfanbau

Wer als Hanfpflanzer THC-mässig aber schon bisher auf der properen Seite stand, für den bringt die Meldepflicht keine Änderungen. “Wer mit den freigegebenen Sorten arbeitet, hat dies schon bisher gemeldet, weil man dafür Subventionen erhält”, sagt Hansjakob. Einzig das Formular sei etwas umfangreicher geworden.

Die Ostschweizer sind aber nicht die ersten, die sich mit dem Melde-Obligatorium längere Spiesse im Kampf gegen illegalen Hanfanbau verschaffen. Eine Meldepflicht kennen bereits die Kantone Thurgau, Basel-Landschaft, Graubünden und Luzern. In Bern lehnte die Kantonsregierung 2008 eine solche ab.

“Turbo”-Indoorzucht

Laut Behörden hat in der Schweiz der Anbau von Hanfsorten, die sich zur Gewinnung von Betäubungsmitteln eignen, in den letzten Jahren stark zugenommen. Hanf zum Konsum als leichte Droge wird aber meist nicht mehr im Freien angebaut, sondern in so genannten Indoor-Anlagen gezüchtet.

Dank intensiver Beleuchtung und Düngung können die unbefruchteten weiblichen Blüten des Hanf einen THC-Gehalt von 20% oder mehr aufweisen.

Gesinnungswandel

Laut einer Untersuchungen aus dem Jahr 2002 haben 45% aller jungen Männer zwischen 20 und 24 Jahren mindestens einmal gekifft. Bei den Frauen dieser Altersgruppe waren es 31%.

Jahrelang waren Fachleute davon ausgegangen, dass der Konsum von Cannabis keine ernsthaften gesundheitlichen Schädigungen hervorruft. Das Lager der Befürworter einer Entkriminalisierung des Konsums leichter Drogen wuchs deshalb stetig an.

Dann setzte sich die Erkenntnis durch, dass die vom Gesetz als “leicht” eingestufte Droge Cannabis doch nicht so harmlos sei, weil der Konsum Psychosen auslösen kann.

Dieser Gesinnungswandel hatte Ende 2008 dazu beigetragen, dass das Schweizer Stimmvolk die Initiative zur Legalisierung des Hanfkonsums ablehnte. Das Begehren war nicht nur von links-grüner Seite, sondern auch von bürgerlichen Vertretern unterstützt worden.

Renat Künzi, swissinfo.ch

Die Entkriminalisierung des Canabis-Konsums ist ein altes Anliegen namentlich linker Politiker, wird aber auch von gemässigten Bürgerlichen unterstützt.

Der Durchbruch schien Anfang des Jahrzehnts mit der Reform des Betäubungsmittelgesetzes in Reichweite. Das Parlament lehnte 2004 den Vorschlag der Regierung jedoch ab.

In der Folge reichte ein Komitee Anfang 2006 eine Volksinitiative ein, die die Entkriminalisierung des Kiffens verlangte.

Die Initiative wurde von Regierung und Parlament abgelehnt.

Im November 2008 sagte auch das Schweizer Volk Nein zur Entkriminalisierung des Kiffens.

Damit ist das Thema für die nächsten Jahre vom Tisch.

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