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Grünes Licht für gemeinsames Sorgerecht

In der Schweiz soll die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder für geschiedene wie für nicht verheiratete Paare zur Regel werden. Der Bundesrat schickt eine entsprechende Revision des Zivilgesetzbuchs bis 30. April in die Vernehmlassung.

Für den Fall einer Scheidung ist im Grundsatz vorgesehen, dass die Eltern ihre Anträge bezüglich der Betreuung und des Unterhalts der Kinder dem Gericht unterbreiten. Dies teilte das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit.

Das Gericht kann jedoch in gewissen Fällen die elterliche Sorge auch nur einem Elternteil übertragen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Entscheid zum Wohl des Kindes erfolgt.

Im Fall eines nicht verheirateten Paares unterscheidet die vorgelegte Gesetzesrevision “je nach Kindesverhältnis”. Wird ein Kind von seinem Vater anerkannt, so obliegt das Sorgerecht auch in diesem Fall beiden Elternteilen. Beruht das Kindesverhältnis hingegen auf einem Vaterschaftsurteil, so soll die elterliche Sorge allein bei der Mutter bleiben.

Allerdings soll der Vater in diesem Fall auch die Möglichkeit erhalten, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, sofern dies mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist.

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