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Rückgabe der Mubarak-Gelder ist festgefahren

30 Jahre nach seiner Ernennung zum Präsidenten Ägyptens wurde Hosni Mubarak am 11. Februar 2011 abgesetzt. Der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte ehemalige Diktator wurde im August 2013 aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt. AFP

Das Chaos und die mangelnde Unabhängigkeit der ägyptischen Justiz könnten die Rückgabe der auf Schweizer Banken blockierten 700 Millionen Franken des gestürzten Diktators Hosni Mubarak gefährden. Die Eidgenossenschaft hat noch nicht über eine Fortsetzung des Rechtshilfe-Verfahrens entschieden.

Eine halbe Stunde hatte die Schweizer Regierung nach dem Sturz Hosni Mubaraks am 11. Februar 2011 gebraucht, um die Gelder der Familie des ägyptischen Diktators und dessen Entourage zu blockieren. Heute, zweieinhalb Jahre später, sind auf den helvetischen Banken immer noch fast 700 Millionen Schweizer Franken blockiert, davon rund 300 Millionen, die im Namen der Söhne des gestürzten Präsidenten, Alaa und Gamal Mubarak, angelegt worden waren.

Das Rechtshilfe-Verfahren zwischen den beiden Ländern ist seit Monaten an einem toten Punkt. Im Januar 2013 entschied die Bundesanwaltschaft (BA), den Vollzug der ägyptischen Rechtshilfegesuche auszusetzen. Sie stützte sich dabei auf ein Urteil vom Dezember 2012 des Bundesstrafgerichts, das unter Verweis auf die instabile Lage in Kairo und wiederkehrende politische Eingriffe in juristische Angelegenheiten entschieden hatte, den ägyptischen Behörden vorerst keine Einsicht in die Akten zum Strafverfahren gegen Angehörige des Mubarak-Clans zu gewähren.

Im Juni dieses Jahres haben das Bundesamt für Justiz (BJ) und das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) der Bundesanwaltschaft eine neue Analyse der Situation zugestellt. Diese kommt zum Schluss, dass die Schweiz die Verhandlungen über die Rückgabe der Vermögen wiederaufnehmen könnte. Aber der Sturz Präsident Mohammed Mursis und die gewalttätigen Auseinandersetzungen in diesem Sommer zwingen die Schweizer Behörden, ihre Schlussfolgerungen zu überdenken.

Ägyptisches Chaos

Vor wenigen Tagen hat das BJ das EDA um eine neue Analyse der Situation gebeten. Dabei stellt sich erneut die Frage nach der Unabhängigkeit der ägyptischen Justiz. “Die Schweizer Behörden beobachten die Entwicklungen in Ägypten und deren Auswirkungen auf die Justiz aufmerksam”, schreibt das EDA. “Derzeit ist es nicht möglich, die Entwicklungen abzuschätzen und wie sich diese auf die Zusammenarbeit der beiden Länder auswirken werden.”

Jeanette Balmer, Mediensprecherin der Bundesanwaltschaft, lässt lediglich wissen, dass “die jüngsten Ereignisse in Ägypten im Hinblick auf unsere Akten berücksichtigt werden”.

Eine Wiederaufnahme der Rechtshilfe-Verfahren ist ungewiss, zumal es derzeit nicht möglich ist, sich über die Lage in Ägypten Klarheit zu verschaffen. “Einige Richter, die ihre Posten seit 2011 besetzen, werden heute als Gesandte der Ära Mubarak betrachtet und als politische Alliierte des früheren Regimes oder jener Leute, die dieses heute vertreten, also der Armeeführung”, sagte Yezid Sayigh, Wissenschaftler am “Carnegie Middle East Center” in Beirut, gegenüber der Freiburger Tageszeitung La Liberté.

“Dies könnte für die Übergangsregierung oder deren Nachfolger ein Problem werden”, sagt Yezid Sayigh. “Sie könnten versucht sein, Mubarak in allen Belangen als unschuldig zu erklären, um das ehemalige Regime und dessen Stützen zu rehabilitieren. Aber sie sind auch auf die Rückgabe der Vermögen der Familie Mubarak im Ausland angewiesen und müssen auf die Erwartungen des Volks antworten, das verlangt, dass die illegale erworbenen Gelder  Gewinne zurückgegeben werden. Heute macht es den Anschein, als ob das neue Regime wieder das alte System errichten würde.”

“Unser Land hat kein Interesse, dass sein Finanzplatz dazu missbraucht wird, Vermögen zu verstecken, die in Programme und Projekte des Herkunftslands zugunsten der Bevölkerung hätten investiert werden müssen”, schreibt das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten in einem Bericht zu einem Gesetzesentwurf, der die Sperrung und Rückgabe von Guthaben ausländischer Potentaten in der Schweiz klar regeln soll. Der Entwurf befindet sich derzeit in einem Vernehmlassungs-Verfahren.

Falls das neue Gesetz angenommen wird, könnte der Bundesrat (Regierung) beim Sturz eines Potentaten mit Blick auf ein Rechtshilfe-Verfahren eine Sperrung der Vermögen aus krimineller Herkunft anordnen, wenn im betreffenden Land offensichtlich Korruption herrscht oder die Interessen der Schweiz auf dem Spiel stehen.

Wenn staatliche Strukturen im Herkunftsland versagen, könnte die Regierung das Geld auch für ein Konfiszierungs-Verfahren einfrieren. Für diesen Fall übernimmt der Text die Vorschriften des Gesetzes über die Rückerstattung illegaler Potentatengelder, das 2011 in Kraft getreten ist und es ermöglicht hat, eine Rückerstattung der Gelder an die Angehörigen des ehemaligen haitianischen Diktators Jean-Claude Duvalier zu verhindern.

Laut Olivier Longchamp von der Erklärung von Bern, geht der Gesetzesentwurf in die richtige Richtung. Aber er sei nicht optimal. “Er bleibt zu restriktiv, weil er für ein Rechtshilfe-Verfahren verlangt, dass die staatlichen Strukturen des Herkunftslandes als funktionsunfähig erachtet werden müssen, was für Ägypten nicht zutrifft.”

Für die Basler Expertin Gretta Fenner ist die internationale Rechtshilfe “unumgänglich, auch wenn sie sehr aufwändig ist”. Fenner verspricht sich aber vom neuen Gesetz Erleichterungen für die Suche und Rückgabe der Vermögen, weil es der Regierung “unter gewissen Umständen erlauben wird, dem Herkunftsland zu helfen, an die gesperrten Gelder des mutmasslich korrupten Diktators zu gelangen, indem es dieses auch ausserhalb eines eigentlichen Rechtshilfegesuchs informieren kann, ob Schweizer Bankkonten existieren”.

Schwierige Beweislage

Die Anwälte des Mubarak-Clans nutzen die Instabilität in Ägypten, um ihre Klientel in der Schweiz weiss zu waschen. “Nach zweijähriger Untersuchung hat die Bundesanwaltschaft nicht die geringste konkrete Anklage oder einen Hinweis präsentiert, dass die konfiszierten Guthaben meiner Kunden in der Schweiz illegaler Herkunft wären”, sagt Lionel Halpérin, Genfer Anwalt von Alaa et Gamal Mubarak. “Ohne den politischen Druck seitens des EDA hätte das Verfahren längstens eingestellt werden können”, sagt Halpérin.

Die Eidgenossenschaft befinde sich in einer schwierigen Lage, sagt Olivier Longchamp, Experte für Finanzfragen bei der Erklärung von Bern, einer Schweizer Nichtregierungs-Organisation: “Gegenwärtig scheint eine Wiederaufnahme des Rechtshilfe-Verfahrens zwischen den beiden Ländern als wenig wahrscheinlich. Das wird keine Konsequenzen haben in Bezug auf die eingefrorenen Guthaben, die auf Grund des Schweizer Rechts blockiert sind. Aber es wird sehr schwierig werden, in einem Land, mit dem man nicht zusammenarbeitet, Korruption nachzuweisen, die vor 10 oder 20 Jahren stattgefunden haben soll.” Die illegale Herkunft der Vermögen muss von einem Gericht nachgewiesen werden, um eine Rückgabe zu ermöglichen.

Laut Gretta Fenner, Direktorin des “International Centre for Asset Recovery” (ICAR) des  Basel Institute on Governance , haben die beiden Länder bereits “beachtliche Anstrengungen unternommen, um die von Hosni Mubarak und dessen Familie gestohlenen Gelder zu finden und zurückzugeben”.

Aber die wachsende politische Instabilität Ägyptens mache die Sache nicht leichter: “Die Ägypter haben bei der Bevölkerung grosse Hoffnungen aufkommen lassen, was die Summe der Guthaben betrifft. Die Frustration in den Strassen Kairos wird zunehmen und den politischen Druck auf beiden Seiten erhöhen. Diese Situation begünstigt leider weder das Vertrauen noch die Rechtmässigkeit, die zu den fundamentalen Faktoren für die Zusammenarbeit im Kampf gegen die internationale Finanzkriminalität gehören.”

(Übertragung aus dem Französischen: Peter Siegenthaler)

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