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Afrikanische Herausforderung der Chefanklägerin am IStGH

Fatou Bensouda wehrt sich gegen den Vorwurf, eine Marionette des Westens zu sein. AFP

Seit seinen Anfängen wird dem Internationalen Strafgerichtshof regelmässig Neokolonialismus vorgeworfen, weil eine Mehrheit der Untersuchungen Afrika betreffen. Die Chefanklägerin Fatou Bensouda aus Gambia nimmt zu dieser Kritik Stellung.

Die ehemalige Justizministerin Gambias ist seit dem 15. Juni 2012 Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Zuvor war sie während acht Jahren stellvertretende Anklägerin am IStGH.

Während eines Aufenthalts in Genf auf Einladung der Schweiz hat Fatou Bensouda zu den Fragen von swissinfo.ch Stellung genommen und erläutert, weshalb der IStGH für den afrikanischen Kontinent wichtig sei.

Der 1998 von 120 Staaten gegründete IStGH basiert auf den Römer Verträgen und ist unabhängig von der UNO.

Dem Gerichtshof steht keine Polizei zur Verfügung. Er ist bei der Einvernahme der Verdächtigen und Verurteilung der Verantwortlichen von Kriegsverbrechen und Genozid auf die Zusammenarbeit der Staaten angewiesen. Der Gerichtshof interveniert nicht, wenn die betroffene nationale Justiz ein glaubwürdiges juristisches Verfahren durchführt.

Das Büro der Chefanklägerin des IStGH untersucht in 7 Angelegenheiten in Uganda, in der Demokratischen Republik Kongo, in Darfur (Sudan), in der Republik Zentralafrika, in Kenia, Libyen, Elfenbeinküste.

Derzeit werden eine Reihe Voruntersuchungen durchgeführt, u.a. in Afghanistan, Georgien, Guinea, Kolumbien, Honduras, Südkorea, Nigeria und Mali.

swissinfo.ch: Viele Untersuchungen des IStGH betreffen Verantwortliche in Afrika. Das hat viele Kritiker veranlasst, den Gerichtshof als neokolonialistisches Instrument zu bezeichnen. Was sagen Sie dazu?

Fatou Bensouda: Einige Leute qualifizieren mich sogar als Marionette des Westens. Aber die Wirklichkeit ist anders. Es sind die afrikanischen Staaten, welche im Vergleich zu andern Regionen der Welt am häufigsten eine Intervention verlangen, und zwar seit den Anfängen des IStGH vor mehr als zehn Jahren.

Ausserdem kann man nicht behaupten, dass es sich bei den Opfern nicht um Afrikaner handelt. Es gibt Tausende und Abertausende Opfer bei allen Fällen, die wir untersuchen. Jeder einzelne Fall ist sehr schlimm. Der IStGH ist praktisch die einzige Institution, die sich für diese Opfer einsetzt.

Die afrikanischen Anführer, die wegen dieser Verbrechen angeklagt sind, stellen sich nun als Opfer der internationalen Justiz dar. Das ist eine Beleidigung gegenüber den wahrhaftigen Opfern der Gräueltaten.

Was Libyen und den Soudan betrifft, wurde der IStGH von Sicherheitsrat der UNO beauftragt. In den meisten andern Fällen haben uns die betroffenen afrikanischen Staaten aufgefordert, weil sie glauben, selber nicht die notwendigen Kapazitäten dafür zu haben.

Das gilt zum Beispiel für Uganda, für die Zentralafrikanische Republik oder die Demokratische Republik Kongo. Im Fall der Elfenbeinküste hat der IStGH selber die Initiative ergriffen. Aber nach 2003, unter der Präsidentschaft von Laurent Gbagbo, hat die Elfenbeinküste offiziell erklärt, dass sie die Gerichtsbarkeit des IStGH akzeptiere, und diesen zum Handeln aufgefordert. Die Erklärung ist vom gegenwärtigen Präsidenten Alassane Ouattara erneuert worden.

Auch Mali hat kürzlich den IStGH um eine Untersuchung auf seinem Territorium gebeten.

swissinfo.ch : Werden Sie von der Bevölkerung, von den Zivilgesellschaften der afrikanischen Länder unterstützt, die Opfer von Kriegsverbrechen sind oder waren?

F.B.: Ja, wir fühlen uns unterstützt. Schliesslich kommen die Angelegenheiten, die wir untersuchen, von ihnen. In allen Situationen, die wir prüfen, werden wir von den betroffenen Personen, oder von jenen, die diese Personen betreuen, sehr unterstützt. Sie wissen, dass sie ohne IStGH niemals Gerechtigkeit erfahren würden.

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swissinfo.ch: Haben Sie auch nur die geringste Hoffnung, den sudanesischen Präsidenten Omar el-Béchir, der des Genozids in Darfour beschuldigt wird, vor Gericht zu bringen?

F.B.: Die Verhaftung des sudanesischen Präsidenten hängt nicht vom IStGH ab. Wir haben dafür nicht die Macht. Unser Mandat ist auf die Justiz beschränkt. Es ist die Aufgabe der Mitgliedstaaten des Römer Statuts. Sie sind der bewaffnete Arm des IStGH.

Der sudanesische Präsident wird sich vielleicht weiterhin auf Territorien von Mitgliedstaaten begeben, zum Beispiel nach Tschad, wo er regelmässig eingeladen wird. Dessen Regierung hätte die Pflicht, ihn festzunehmen und nach Den Haag zu überführen.

Im Fall von Omar el-Béchir, ein Präsident, der die Grenzen der internationalen Justiz immer wieder auslotet, hat es nicht funktioniert. Deshalb übe ich Druck auf die Staaten aus, damit sich diese an einen Tisch setzen und nach andern Lösungen suchen, damit sich das Rechtsverfahren konkretisiert.

swissinfo.ch: Constatez-vous un changement dans l’attitude des Etats concernés dans cette affaire?

F.B. : Ce cas est très particulier. Car l’Union africaine (UA) a adopté une résolution demandant de ne pas coopérer avec la CPI pour l’arrestation du président soudanais. Mais l’UA n’a pas appelé à un boycott général de la CPI. Certains Etats africains, par exemple le Tchad, pensent devoir suivre cette résolution. D’autres pensent que ce texte ne peut pas se superposer aux obligations internationales du Statut de Rome.

Mais j’ai l’espoir que la situation critique que vivent les victimes du Darfour depuis plus de 10 ans finira par prendre le dessus par rapport aux protections dont jouissent les responsables de ces atrocités.

Die Schweiz hat den Aufbau des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) 1998 aktiv unterstützt.

Im Oktober 2001 hat Bern das Römer Statut ratifiziert, das die Kompetenzen und Verfahren des IStGH definiert.

Der Botschafter der Schweiz in Den Haag (Sitz des IStGH) belegt einen der beiden Vize-Präsidentenposten der Vereinigung der Mitgliedstaaten des Römer Statuts, des leitenden Gremiums des IStGH.

In dieser Funktion präsidiert er die «Hague Working Group», innerhalb derer die Mitgliedstaaten zum Beispiel über das Budget oder die Zusammenarbeit der Staaten untereinander oder mit dem IStGH debattieren.

Der UNO-Botschafter der Schweiz in New York präsidiert die «Working Group on Amendments», welche die Entwicklung des Römer Statuts verwaltet.

(Quelle EDA)  

swissinfo.ch: Die NGO verlangen, dass die Untersuchungen des IStGH wirksamer werden. Welches sind die grössten Schwierigkeiten, denen Sie vor Ort begegnen.

F.B.: Die Untersuchungen der internationalen Justiz sind alles andere als einfach. Meistens werden sie in Regionen durchgeführt, wo Konflikte im Gang sind. Wir müssen die Sicherheit der Zeugen, der Opfer und unserer Mitarbeitenden gewährleisten. Es ist wichtig, in diesen unsicheren Zonen Zeugen und möglichst viele Informationen zu finden, um vor den Richtern des IStGH fundierte Dossiers präsentieren zu können. Wir wissen, dass die Zeugen Angst haben, dass sie manchmal eingeschüchtert werden, oder Drohungen aus ihrem Umfeld ausgesetzt sind. Einigen wird ausreichend Geld versprochen, um ihrer Lage zu entkommen. Sie akzeptieren es.

Es ist sehr schwierig für uns, alle diese Störungen zu kontrollieren. Sogar einfache logistische Probleme, wie die Suche nach verlässlichen Übersetzern, sind manchmal ein Geduldspiel.

Oft müssen wir einen ausreichend geschützten Ort finden, um unsere Befragungen so durchführen zu können, dass wir die Zeugen nicht gefährden. Manchmal müssen wir die Befragungen ausserhalb der betroffenen Region durchführen.

Beweismittel einzuholen, diese zu analysieren, ist für uns eine riesen Herausforderung. 

(Übertragung aus dem Französischen: Peter Siegenthaler)

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