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Kanton Bern lockert Verhältnis zwischen Kirche und Staat

(Keystone-SDA) Der Kanton Bern lockert das traditionell enge Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Dazu hat das Kantonsparlament am Mittwoch eine Revision des Kirchengesetzes auf den Weg gebracht.

Während die reformierten, römisch-katholischen und christkatholischen Landeskirchen ihr Verhältnis mit dem Staat Bern weiterentwickeln, warten Freikirchen und andere Religionsgemeinschaften indessen weiter auf Anerkennung.

Durch ihre staatliche Anerkennung könnten sich die Landeskirchen so etwas wie ein “Unbedenklichkeits-Label” umhängen, kritisierte EVP-Grossrätin Barbara Streit-Stettler”. Ein solches hätten aber auch Freikirchen verdient, die sich ebenso wie die Landeskirchen in vielen gesellschaftlichen Belangen engagierten.

Doch am Status der Freikirchen und anderen Religionsgemeinschaften wird sich so rasch wohl nichts ändern. Die Regierung hat diese heiklen Fragen nämlich vorderhand aus der Debatte ausgeklammert. “Wir hätten das Fuder damit eindeutig überladen”, betonte SVP-Regierungsrat Christoph Neuhaus am Mittwoch im Grossen Rat.

Ein Anerkennungsgesetz hätte im Volk derzeit keine Chance, ist Neuhaus nicht zuletzt mit Blick auf die aktuelle Islam-Debatte in vielen westlichen Ländern überzeugt. Doch “aufgeschoben ist nicht aufgehoben” versprach der bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor. Zunächst wolle sich der Kanton auf die anstehende Revision des Kirchengesetzes konzentrieren.

Keine vollständige Trennung

Ziel der Revision ist es, das seit Jahrhunderten enge Verhältnis zwischen Kirche und Staat im Kanton Bern zu lockern. Wie dies geschehen soll, erörterte der Regierungsrat in einem Bericht, den der Grosse Rat in den vergangenen zwei Tagen diskutierte. Mit 125 zu 8 Stimmen bei 8 Enthaltungen nahm der Grosse Rat den Bericht am Mittwoch zur Kenntnis.

Einer der Kernpunkte der Revision ist die Anstellung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie sollen künftig nicht mehr Kantonsangestellte sein, sondern von den Landeskirchen angestellt werden.

Die heutige Regelung ist ein schweizweites Unikum und geht aufs Jahr 1804 zurück. Der Staat Bern zog damals Kirchengüter ein und verpflichtete sich im Gegenzug, die Geistlichen zu besolden.

Wollte man Kirche und Staat konsequent trennen, müsste der Kanton den Kirchen wohl Milliarden für die Kirchengüter zahlen. Dieses heisse Eisen packten Regierung und Parlament indessen nicht an.

Stattdessen wird der Kanton für die Finanzierung der Landeskirchen ein “neues, zeitgemässes und verlässliches System” ausarbeiten.

Landeskirchen zufrieden

Die drei bernischen Landeskirchen reagierten am Mittwoch mit Befriedigung auf den Entscheid des Grossen Rates, wie sie in einer gemeinsamen Mitteilung schreiben.

Nach der Grossratsdebatte sei klar, dass die Leistungen der Kirchen unbestritten und ihr breites Engagement in vielen gesellschaftlichen Bereichen geschätzt werden, schreiben die Kirchenleitungen. Nun gelte es für alle Beteiligten, sich zu bewegen, um “Neues zu erreichen und Gutes zu erhalten”.

Unterschiedliche Modelle

Die Schweiz kennt sehr unterschiedliche Modelle im Verhältnis von Kirche und Staat: von einer engen Verflechtung, wie etwa in Bern oder im Wallis bis hin zu einer weitgehenden Trennung von Kirche und Staat, wie in Neuenburg oder Genf.

Der Kanton Bern war nach der Reformation ein Kirchenstaat mit der Reformierten Kirche als Staatskirche. Die Religionsfreiheit war unbekannt und die Pfarrpersonen gehörten zur Obrigkeit, wachten über Sitten und vertraten Entscheidungen der Regierung. Dies änderte sich mit dem Ende des Ancien Régime 1798.

Mit dem Wiener Kongress von 1815 erhielt Bern mit dem Jura einen katholischen Kantonsteil. Mit der stufenweisen Liberalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft änderte sich auch das Verhältnis von Kirche und Staat. Bis heute sind die historisch gewachsenen Verflechtungen aber zahlreich.

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