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Der parlamentarische Weg zu verantwortungsvollen Unternehmen

Ein Mädchen trägt Früchte auf dem Kopf
Mehr als eine halbe Million Kinder arbeiten unter ausbeuterischen Bedingungen auf Kakaoplantagen: Schweizer Schokoladenproduzenten könnten gemäss Initiative auch für Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen unter ihrer Kontrolle zur Verantwortung gezogen werden. Reuters

Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und deren Tochtergesellschaften müssen auch im Ausland Menschenrechte und Umwelt respektieren. Dies fordert die "Konzernverantwortungsinitiative", die von einer breiten Koalition aus NGOs und Gewerkschaften lanciert wurde. Jetzt wird im Parlament ein Gegenvorschlag diskutiert, der die Forderungen der Initiative weitgehend aufgreift.

Die Aktivitäten multinationaler Unternehmen stehen seit Jahrzehnten im Fokus der internationalen Presse und Öffentlichkeit, insbesondere im Zusammenhang mit Fällen von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen. Dabei handelt es sich oft um Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, denn die Schweiz weist weltweit die höchste Dichte an multinationalen Unternehmen pro Einwohner auf. Besonders betroffen sind Unternehmen, die Rohstoffe verarbeiten.

Die Frage der Konzernverantwortung wird seit Jahrzehnten auch in den Vereinten Nationen diskutiert. Im Jahr 2011 verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat einstimmig die “Leitprinzipien für Wirtschaft und MenschenrechteExterner Link“, welche die multinationalen Konzerne zur Achtung der Menschenrechte verpflichten und die Staaten beauftragen, die Einhaltung der Pflichten durch freiwillige Massnahmen und verbindliche Regeln sicherzustellen.

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Menschenrechte und Umwelt auch im Ausland schützen

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Wer global tätig ist, soll auch global Verantwortung übernehmen: Getreu diesem Prinzip will eine KoalitionExterner Link von etwa 80 Nichtregierungs-Organisationen und Gewerkschaften dafür sorgen, dass Schweizer Unternehmen Sorgfaltspflichten für ihre Tätigkeiten in allen Teilen der Welt unterliegen sollen. Nach zahlreichen erfolglosen Versuchen mit Petitionen und parlamentarischen Motionen hoffen die Mitglieder der Koalition nun, ihr Ziel…

Mehr Menschenrechte und Umwelt auch im Ausland schützen

Bereits im November 2011 richteten rund 50 Schweizer NGOs eine Petition an Regierung und Parlament, um sicherzustellen, dass die in der Schweiz ansässigen Unternehmen Menschenrechte und Umwelt weltweit respektieren. Eine MotionExterner Link, die eine Sorgfaltsprüfungspflicht (Due Diligence) für Unternehmen bezüglich Menschenrechten und Umwelt forderte, wurde vom Nationalrat im Jahr 2015 in einer kontroversen Abstimmung abgelehnt (Die Nein-Sager konnten sich erst nach einer Wiederholung der Abstimmung durchsetzen).

Initiative

Vor diesem Hintergrund und als Reaktion auf die ablehnende Haltung des Bundesrates gegenüber verbindlichen Regeln für Unternehmen hat eine Koalition aus NGOs und GewerkschaftenExterner Link im Jahr 2015 die Eidgenössische Volksinitiative “Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt” lanciert.

Der zentrale Punkt des Vorschlags besteht in der Einführung einer Sorgfaltspflicht für multinationale Unternehmen in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz, die sich auch auf Tochtergesellschaften und Lieferanten erstreckt. Die vorgesehene Due Diligence umfasst die Identifizierung von Risiken, das Ergreifen von Massnahmen sowie das Verfassen von Berichten.

Gemäss Initiative würden Unternehmen für Schäden haften, wenn die von ihnen kontrollierten Unternehmen international anerkannte Menschenrechte oder internationale Umweltstandards verletzen. Dabei handelt es sich in erster Linie um eine zivilrechtliche Haftung, ähnlich der Haftung des Eigentümers nach dem Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 55Externer Link).

Wenn also die Tochtergesellschaft eines schweizerischen multinationalen Unternehmens gegen Menschenrechts- oder Umweltschutzstandards verstösst, können Opfer in der Schweiz eine Zivilklage auf Schadenersatz einreichen. Die Unternehmen können sich von der Haftung befreien, wenn ihnen der Nachweis gelingt, dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um den betreffenden Schaden zu verhindern.

Gegenvorschlag

Im September 2017 beantragte der Bundesrat dem ParlamentExterner Link, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Das Parlament hat jedoch einen anderen Weg gewählt: Die Kommission für Rechtsfragen des NationalratesExterner Link hat beschlossen, im Rahmen der Revision des AktienrechtsExterner Link einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative zu erarbeiten. Die Revision wird am Donnerstag im Nationalrat debattiert.

Der Entschluss der Kommission hängt zweifellos mit der breiten Unterstützung zusammen, welche die Initiative in der Bevölkerung gemäss ersten Umfragen geniesst. Die Parlamentarier sind sich auch des Erfolges der “Volksinitiative gegen die Abzockerei” bewusst, ein Zeichen der Sensibilität der Bevölkerung für ethische Fragen im wirtschaftlichen Bereich.

Der indirekte Gegenvorschlag übernimmt im Grossen und Ganzen die Zielrichtung der Initiative, macht aber gewichtige Einschränkungen. Der Vorschlag der Kommission will in erster Linie eine Sorgfaltspflicht gemäss der von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen festschreiben (die Befürworter der Initiative lassen diesen Punkt offen).

Zudem wären kleine und mittlere Unternehmen von der Regelung ausgenommen, es sei denn, sie sind in Bereichen tätig, in denen das Risiko der Verletzung von Menschenrechten oder Umweltschutznormen besonders hoch ist (vermutlich handelt es sich dabei hauptsächlich um Unternehmen, die im Bereich der Rohstoffe tätig sind). Auch grössere Unternehmen mit begrenzten Risiken wären vom Gesetz ausgenommen.

Der Gegenvorschlag beschränkt die Auslandshaftung von Unternehmen auf Schäden an Leib und Leben oder Eigentum. Schweizer Unternehmen haften auch nicht für Schäden, die von Lieferanten verursacht werden, selbst wenn sie vollständig von ihren Aufträgen abhängig sind.

Als Gegenleistung für die in ihrem Vorschlag enthaltenen Zugeständnisse erwarten die Befürworter des Gegenvorschlags eindeutig, dass die Initiative zurückgezogen wird. Falls nicht, hätte der Vorschlag im Parlament kaum Aussicht auf Erfolg.

Der internationale Kontext

Die Verabschiedung der “Leitprinzipien für Wirtschaft und MenschenrechteExterner Link” durch die UNO hat viele Länder dazu veranlasst, über deren optimale Umsetzung nachzudenken. Beispielsweise hat Frankreich im Februar 2017 eine Sorgfaltspflicht für in Frankreich ansässige Unternehmen mit mindestens 5000 Mitarbeitern eingeführt. Die Verpflichtung umfasst alle Tätigkeiten des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften.

Die Aktivitäten der Lieferanten müssen daraufhin analysiert werden, ob eine stabile Geschäftsbeziehung zur Muttergesellschaft besteht. Die Massnahme kann auch auf Unternehmen ausgedehnt werden, die nicht in Frankreich ansässig sind und mehr als 10’000 Personen beschäftigen, sofern es zu Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten in Frankreich kommt.

Auch Italien, Deutschland und die Vereinigten Staaten haben Massnahmen zu Corporate Due Diligence angekündigt. Viele nationale Rechtsordnungen enthalten bereits Sorgfaltspflichten für bestimmte Produkte, geografische Gebiete oder Wirtschaftszweige.

(Übertragung aus dem Italienischen: Sibilla Bondolfi)

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