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Schweiz liefert Mafia-Verdächtige an Italien aus

Die Auslieferungsentscheide des Bundesamtes für Justiz (BJ) für neun mutmassliche Mafiosi der Frauenfelder Zelle der 'Ndrangheta sind rechtskräftig. Somit dürfen die Männer an Italien ausgeliefert werden.

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Das Bundesgericht in Lausanne ist auf die Beschwerden der Verdächtigen nicht eingetreten. Das höchste Schweizer Gericht behandelt Beschwerden auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen nur, wenn sie unter anderem eine Auslieferung betreffen und es sich um einen besonderen Fall handelt. In allen neun Entscheiden ist das Bundesgericht zum Schluss gekommen, dass es sich nicht um einen besonderen Fall handelt.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte am 21. Juli die Auslieferung der mutmasslichen Mafiosi an Italien bestätigt. Die Betroffenen befinden sich in Auslieferungshaft.

Baldige Auslieferung

Den Termin der Auslieferung will das Bundesamt aus Sicherheitsgründen nicht nennen. Sie werde aber sicher “demnächst” vollzogen.

Vor vier Jahren zeigte die Tagesschau von SRF Aufnahmen eines Treffens im Lokal eines Boccia-Clubs in Wängi, Kanton Thurgau. Schweizer Ermittler hatten die Bilder mit versteckter Kamera gemacht – veröffentlicht wurden sie von den italienischen Behörden.

Zu sehen ist eine Gruppe von 15 Männern, die offensichtlich über ihre geheime Organisation und über Drogen- und Erpressungs-Geschäfte sprechen. 

Kritik an der Auslieferung

Die italienischen Behörden werfen den Verdächtigen vor, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein. Festgenommen wurden die Männer im März 2016 auf Anordnung des BJ.

Ein Teil von ihnen wehrte sich bis zu den obersten Richtern gegen die Auslieferung. Die Rechtslage in den beiden Ländern sei unterschiedlich, argumentierten am Ende noch neun der Betroffenen. Das Bundesgericht befand allerdings, diese Unterscheide seien kein Grund, gegen die Auslieferung zu entscheiden.

Anders sieht das der Winterthurer Anwalt Thomas Stoessel. In Italien gelte man schneller als Mafia-Mitglied als in der Schweiz, sagt er: “In der Schweiz wäre das Verfahren zu Ende gegangen, ohne dass es eine Verurteilung gegeben hätte.” Die mutmasslichen Mafiosi würden also für etwas ausgeliefert, das in der Schweiz vielleicht gar nicht strafbar sei. Das widerspreche den Grundsätzen des Auslieferungsverfahrens.

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