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Bund stoppt Überwachung von IV-Bezügern

Wer eine IV-Rente bezieht, muss vorläufig nicht mehr damit rechnen von einem Detektiv beschattet zu werden, wenn die IV-Stelle einen Missbrauch wittert. Der Bund hat die IV-Stellen angewiesen, verdeckte Observationen zu stoppen. Er zieht damit die Konsequenzen aus einem Bundesgerichtsurteil: Das Gericht kam zum Entschluss, dass die gesetzliche Grundlage für solche verdeckten Überwachungen fehle.

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