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Rekord-Nachfrage ruft nach neuen Ansätzen

Die Nachfrage nach Organspenden in der Schweiz ist so hoch wie nie zuvor. Dennoch bleibt die Gesetzeslage restriktiv: Damit Ärzte einer Person im Todesfall die Organe entnehmen und weitergegeben dürfen, ist im Voraus eine Einwilligung des Betroffenen oder dessen Familie nötig. Nachbarländer wie Frankreich drehen den Spiess um.

Knapp 1500 Schweizer und Schweizerinnen standen Ende September 2016 auf einer Warteliste für Organspenden. Nach Angaben der nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation, SwisstransplantExterner Link, handelt es sich hierbei um die höchste Zahl seit 2010.

Je nachdem, auf welches Organ eine Person angewiesen ist, variiert die Wartezeit erheblich. Wer zum Beispiel ein neues Herz braucht, muss sich im Durchschnitt 371 Tage gedulden. Eine Person, die an einer Nierenkrankheit leidet, wartet bis zu 1178 Tage auf eine Organspende.

Jede Woche sterben durchschnittlich zwei Personen, die auf der Warteliste für ein neues Organ stehen. Laut einer Studie von Swisstransplant sind 80 Prozent der Schweizer und Schweizerinnen bereit, ihre Organe zu spenden. Im Ernstfall seien es denn auch oft die Angehörigen, die sich dagegen sträubten: Rund die Hälfte verweigerte eine Einwilligung zu einer Organspende ihrer Liebsten.

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Widerspruchsregelung

Das Nachbarland Frankreich regelt die Frage der Organspende anders: Seit Jahresbeginn müssen Ärzte dort nicht mehr nach dem Einverständnis der Angehörigen fragen. Sie dürfen der verstorbenen Person die Organe entnehmen und weitergeben – ausser sie ist im Besitz eines Ausweises, der besagt, dass man im Todesfall seine Organe nicht spenden will.

Diese sogenannte Widerspruchsregelung gilt laut Angaben der Stiftung Eurotransplant auch in anderen Ländern Europas: Österreich, Belgien, Kroatien, Ungarn, Luxemburg und Slowenien.

In der Schweiz ist die explizite Einwilligung der betroffenen Person oder deren Angehörigen für eine Organspende nötig. 2015 diskutierten Parlamentarier und Parlamentarierinnen die Möglichkeit der Widerspruchsregelung. Aus ethischen Überlegungen haben sich die Abgeordneten aber dagegen entschieden.

Stattdessen wurde ein Aktionsplan lanciert, um dennoch etwas gegen den Mangel an Organspenden zu unternehmen. Dazu gehört unter anderem eine Informationskampagne von Swisstransplant.

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