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Schweiz beschränkt Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien

In den nächsten zwölf Monaten haben rumänische und bulgarische Bürger und Bürgerinnen nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Die Schweizer Regierung hat die sogenannte Ventilklausel ausgerufen.

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Für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien gilt seit Juni 2016 die volle Personenfreizügigkeit. Die Schweiz darf diese bis 2019 einschränken, sofern die Zuwanderung zehn Prozent über dem Mittel der vorangegangenen drei Jahre liegt.

Zwischen Juni 2016 und Mai 2017 sei der Schwellenwert bei den erteilten Aufenthaltsbewilligungen B deutlich überschritten worden, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Nach seinen Angaben hat sich die Zuwanderung aus diesen beiden Ländern im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr auf 3300 Personen verdoppelt.

Arbeitnehmende sind vor allem in saisonale Berufe eingewandert, die eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote aufweisen. Die Aufenthaltsbewilligungen B werden daher für Erwerbstätige aus Rumänien und Bulgarien auf 996 Einheiten begrenzt, wie es weiter heisst. Die Zahl der Kurzaufenthaltsbewilligungen hingegen wird nicht eingeschränkt.

Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und Bulgarien sowie Rumänien gilt seit Juni 2009. Bis 2016 hatte der Bundesrat die Möglichkeit, diese einzuschränken, was er auch tat. Seit Juni letzten Jahres gibt es nur noch die Ventilklausel. Diese kann der Bundesrat per 1. Juni 2017 und letztmals per 1. Juni 2018 anrufen.

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