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Die Ehe kann finanziell auch eine gute Sache sein

Finanziell ist der Austausch von Ringen immer noch ein gutes Geschäft. Vorsicht jedoch bei einer Scheidung: Diese gehören zu den Hauptursachen von Verarmung. Keystone

Die "Heiratsstrafe" bei Steuern und Renten wird oft ins Feld geführt, wenn über die Ehe gesprochen wird. Und falls eine Ehe aufgelöst wird, kann die Scheidung ruinös sein. Doch die Ringe auszutauschen, bringe auch finanzielle Vorteile, die nicht von der Hand zu weisen seien, sagt Anwältin Maryse Jornod.

Die Volksinitiative “Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe”Externer Link thematisiert das Problem der “Diskriminierung” von Ehegatten gegenüber unverheirateten Paaren. Die Befürworter der Initiative beklagen, dass Verheiratete mehr Steuern bezahlen müssten. Tatsächlich werden ihre Einkünfte zusammengezählt, während Unverheiratete einzeln besteuert werden. Deshalb fällt die Steuerrechnung auf Grund der progressiven Besteuerung höher aus.

Auch was die Renten betrifft, werden verheiratete Paare weniger begünstigt. Sie erhalten eine Ehepaarrente, die weniger hoch ist als zwei individuelle Renten.

In der politischen Kampagne im Vorfeld der Abstimmung vom 28. Februar wird oft über die finanziellen Nachteile der Ehe gesprochen, doch selten erwähnt jemand, dass es auch positive finanzielle Aspekte gibt, wie die Waadtländer Anwältin Maryse JornodExterner Link erklärt.

Maryse Jornod zVg

swissinfo.ch: Lohnt es sich wirklich noch zu heiraten?

Maryse Jornod: Die Erfahrung zeigt mir, dass die Ehe viele Vorteile bringt. Ich empfehle deshalb den Leuten zu heiraten, auch wenn das Risiko einer Scheidung besteht.

Der grösste Vorteil ist, dass man eine Einheit bildet, die eheliche Gemeinschaft genannt wird, in der jeder der beiden Ehepartner die finanzielle Sicherheit des Paares sicherstellen muss und den anderen bei ordentlichen oder ausserordentlichen Behördengängen offiziell vertreten kann. Von einem rein finanziellen Standpunkt aus gesehen, wird erwartet, dass jeder dem anderen hilft. Zu zweit ist man stärker.

Ich möchte hier noch ergänzen, dass die Ehe heute nur zwischen einer Frau und einem Mann vorgesehen ist, weil der Artikel 163 des Zivilgesetzbuches im ersten Absatz festhält: “Mann und Frau (in der französischsprachigen Version des ZGBExterner Link, die deutschsprachige und alle anderen Versionen sprechen von “Ehegatten”Externer Link, A.d.R.) sorgen gemeinsam, ein jeder nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt der Familie.”

swissinfo.ch: Die Nachteile, welche die Initianten anprangern, sind aber sehr real…

M.J.: Die Nachteile muss man relativieren, denn die Kantone haben in den letzten Jahren viel getan, um verheiratete Paare nicht mehr zu diskriminieren. Zudem betrifft die steuerliche Benachteiligung nur hohe Einkommen und fällt deshalb nicht derart ins Gewicht, wie man uns glauben machen will.

swissinfo.ch: Sie haben den Vorteil der Solidarität innerhalb einer Ehe angesprochen. Doch das kann ein zweischneidiges Schwert sein, falls man sich verschuldet. Da wäre es doch besser, nicht verheiratet zu sein?

M.J.: Diese Solidarität gilt nur für Schulden des Paares. Es handelt sich um Steuerschulden, Schulden bei Krankenkassen und Darlehen, die beide gemeinsam oder “für Bedürfnisse des Haushalts” eingegangen sind. Das sind in der Regel keine grossen Beträge.

Maryse Jornod, 1955 geboren, schloss ihr Jura-Studium an der Universität Lausanne 1984 ab und machte im Jahr darauf einen zusätzlichen Abschluss in Rechtswissenschaften.

1991 reichte sie erfolgreich ihre Doktorarbeit unter dem Titel “Die Frau und der Name im schweizerischen und im französischen Recht” ein.

Seit 1992 hat sie das Waadtländer Anwaltspatent, 1993 eröffnete sie eine eigene Kanzlei.

Von 1996 bis 2004 amtete Jornod Teilzeit als Vizepräsidentin des Mietgerichts des Kantons Waadt. Zudem ist sie Dozentin beim Kaufmännischen Verband.

(Quelle: avocates.ch)

Falls sich aber einer der Ehepartner mit Krediten verschuldet, die nichts mit dem Haushalt zu tun haben, kann der andere Partner dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden, so lange er oder sie nichts unterschrieben hat.

swissinfo.ch: Bietet die Ehe auch Vorteile im Fall einer Witwenschaft?

M.J.: Wenn einer der beiden Ehepartner stirbt, ist klar, dass der andere der Erbe ist. Noch vor einigen Jahren sah die Berufsvorsorge nur den gesetzlichen Ehepartner als Begünstigten einer Hinterbliebenenrente vor. Heute aber sprechen die meisten der Versicherungen eine solche auch einem Konkubinatspartner zu.

Geht es aber um Erbschaften, ist ein Ehepartner besser geschützt, besonders weil in einigen Kantonen wie in der Waadt der Konkubinatspartner nicht als Familienmitglied gilt.

Schauen wir uns einen konkreten Fall an. Besitzt ein im Rahmen des ordentlichen Rechtssystems verheiratetes Paar eine Villa, erbt der Ehepartner automatisch die Hälfte der Villa und die Hälfte des Teils des Ehepartners. Ist das Paar aber nicht verheiratet, hätte die Verwandtschaft des verstorbenen Partners – beispielsweise seine Eltern oder Kinder – mehr Rechte auf diese Villa als der überlebende Partner.

Man muss auch erwähnen, dass bei Erbschaften die Steuern für überlebende Partner viel tiefer– fast inexistent – sind, als für Personen, die nicht zum nahen Familienkreis gehören. Im Falle einer Erbschaft kann also der Unterschied zwischen Ehepaaren und Konkubinatspaaren enorm sein.

swissinfo.ch: Abgesehen von Erbschaften hat man aber eher den Eindruck, dass es kaum mehr Unterschiede zwischen den Lebensgemeinschaften Ehe und Konkubinat gibt…

M.J.: Trotz den Verbesserungen für Konkubinatspaare sind die beiden Formen von Lebensgemeinschaften nicht identisch. Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen Verheiratete konkrete und unmittelbare Vorteile haben.

So kann ein Ehepartner beispielsweise nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des anderen Ehepartners den Mietvertrag kündigen oder das Familienhaus verkaufen, was bei Konkubinatspaaren möglich ist. Zudem profitieren Ehepartner automatisch von den Beiträgen an die Altersvorsorge des anderen, was bei Konkubinatspaaren ebenfalls wegfällt.

Wer verheiratet ist, muss seine Rechte nicht geltend machen, das geschieht von Amtes wegen. Trotz der Verbesserungen hat ein Konkubinatspartner aber nicht automatisch die gleichen Rechte wie ein Ehepartner. Ich bin deshalb weiterhin überzeugt, dass momentan die Ehe – oder für gleichgeschlechtliche Paare die eingetragene Partnerschaft – die einzige Form bleibt, welche die beiden Partner vor allen Problemen schützt.

(Übertragen aus dem Französischen: Christian Raaflaub)

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