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Start frei für freien Personenverkehr Schweiz-Kroatien

Schweiz und Kroatien - die beiden Länder rücken durch den freien Personenverkehr näher zusammen. Keystone

Die Schweiz weitet die Personenfreizügigkeit auf Kroatien aus. Die Regierung hat in Bern beschlossen, das Zusatzprotokoll zum Freizügigkeits-Abkommen zu ratifizieren. Zuvor stimmten die beiden Parlamentskammern einer entsprechenden Gesetzesänderung zu.

Das Schweizer Parlament hatte schon im vergangenen Juni grünes Licht gegeben, aber unter einer Bedingung: Ratifiziert werden darf nur, wenn mit der Europäischen Union (EU) eine Regelung zur Steuerung der Zuwanderung bestehe, die mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbar sei.

Mit der Annahme in der Schlussabstimmung der beiden Parlamentskammern über Gesetzesänderung zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative am Freitagmorgen sieht der Bundesrat diese Bedingung nun erfüllt, wie er in einer Mitteilung schreibt. Die vom Parlament beschlossene Lösung ermögliche, dass die bilateralen Abkommen mit der EU weiterhin gälten.

Gegen diese Lösung kann immer noch das Referendum ergriffen werden. Dazu hatte sich Justizministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat geäussert: Nötig sei ein stabiler Entscheid, sagte sie. Unter einem stabilen Entscheid verstehe der Bundesrat zum Beispiel eine Schlussabstimmung im Parlament. Für eine Ratifikation gebe es diesbezügliche keine absolute Regelung.

Weg frei für “Horizon 2020”

Damit endet ein jahrelanges diplomatisches Ringen. Unmittelbar nach Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative am 9. Februar 2014 hatte der Bundesrat erklärt, das Zusatzprotokoll nicht unterzeichnen zu können.

EU-Mitglied Kroatien

Kroatien ist seit 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union. Verhandlungen über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien waren noch im gleichen Jahr aufgenommen worden.

Die EU hat das Zusatzprotokoll schon am 9. November ratifiziert. Dieses tritt per 1. Januar 2017 in Kraft. 

Als Reaktion darauf legte die EU die Verhandlungen über die Teilnahme der Schweiz am Programm für Forschungszusammenarbeit “Horizon 2020” sowie den Studentenaustausch “Erasmus+” auf Eis. Die Schweiz wurde fortan als Drittstaat behandelt.

Im Herbst 2014 gelang es Bundesrat Johann Schneider-Ammann, eine Übergangslösung auszuhandeln. In gewissen Bereichen konnten Schweizer Forscher vorläufig an “Horizon 2020” teilnehmen.

In dem Abkommen ist auch die volle Assoziierung der Schweiz an “Horizon 2020” per Anfang 2017 vorgesehen. Bedingung dafür ist, dass das Kroatien-Protokoll bis am 9. Februar 2017 ratifiziert ist. Andernfalls hat die Schweiz definitiv den Status eines Drittstaats.

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