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Glarner Landsgemeinde gegen Ausländerstimmrecht

Die Glarner Landsgemeinde hat das Ausländerstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene wuchtig abgelehnt, und folgte damit den Empfehlungen von Regierung und Parlament.

Die Landsgemeinde ist in der Schweiz eine der ältesten und einfachsten Formen der direkten Demokratie. Die wahl- und stimmberechtigten Bürger eines Kantons versammeln sich an einem bestimmten Tag unter freiem Himmel, um die legislativen Arbeiten gemäss einer vorher bekannten Traktandenliste zu erledigen. Es gibt sie heute nur noch in den Kantonen Glarus und Appenzell Innerrhoden.

In Glarus treffen sich die Stimmberechtigten jeweils am ersten Sonntag im Mai im Ring auf dem Zaunplatz mitten im Hauptort Glarus.

Der Antrag auf Einführung des Ausländerstimmrechts ging auf eine Eingabe von 80 Stimmberechtigten zurück: Wer in Glarus lebe, arbeite und Steuern zahle, solle auch mitbestimmen können.

Damit ist Glarus der erste Deutschschweizer Kanton gewesen, der über dieses Thema abstimmte. Nur Neuenburg und Jura in der Westschweiz kennen das Ausländerstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Regierung und Parlament setzten dem entgegen, dass der Weg zur politischen Mitbestimmung über das normale Einbürgerungsverfahren führe: Die Erteilung des Stimm- und Wahlrechts stelle den Schluss und nicht den Beginn der Integration dar.

Ebenfalls chancenlos war der Antrag der Jungsozialisten (JUSO Glarnerland) auf kostenlose Benützung aller öffentlichen Verkehrsmittel auf Kantonsgebiet.

Die Landsgemeinde hat bei einem weiteren Geschäft im Sinne von Regierung und Parlament entschieden: Bei den Energie- und Umweltvorlagen wurden die Gelder erhöht.

In Glarus eröffnet und leitet der Landammann die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Abschätzen. 2010 war der Landammann erstmals eine Frau: Die freisinnige Marianne Dürst eröffnete die Landsgemeinde mit den Worten “Die Landsgemeinde ist kein alter Zopf”.

swissinfo.ch und Agenturen

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