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Micheline Calmy-Reys schwierige Mission in Brüssel

Micheline Calmy-Rey am Donnerstag bei ihrem Besuch in Budapest, wo sie für Unterstützung warb. Keystone

Die Schweizer Bundespräsidentin wird am Dienstag versuchen, Brüssel den Vorschlag für ein neues Paket von bilateralen Verträgen schmackhaft zu machen. Die EU hatte bereits früher signalisiert, dass der bilaterale Weg für sie zu Ende sei.

Die Gesprächspartner Calmy-Reys werden hochkarätig sein: Sie wird mit EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy sowie dem EU-Parlamentspräsidenten Jerzy Buzek zusammen treffen.

Doch die Mission kündet sich als schwierig an. Im Dezember hatte der EU-Ministerrat festgehalten, dass der bisher begangene bilaterale Weg “seine Grenzen erreicht hat”. Stattdessen solle die Schweiz eine “dynamische Anpassung der Abkommen an das künftige EU-Recht”, den so genannten Acquis communautaire, vornehmen.

Knackpunkt EU-Recht

Habt Vertrauen! Mit dieser Losung wird die Bundespräsidentin am Montag in die Gespräche mit der EU-Führung steigen. “EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso ist ein offener Mensch. Es bestehen alle Chancen, dass die Schweiz ihr Einverständnis zu neuen Grundlagen für gemeinsame Verhandlungen wird geben können”, zeigte sich die Aussenministerin in Budapest optimisch. Dort hatte sie am Donnerstag bei der ungarischen EU-Präsidentschaft um Unterstützung für die Schweizer Position geworben.

Wird aber die EU grünes Licht zu einer neuen Runde bilaterale Verträge erteilen, nachdem die Führung diesen Weg für ausgereizt erklärt hatte? Realität ist, dass die 27 Mitgliedstaaten mit der Position der Schweiz zunehmend Mühe bekunden. Diese weigert sich vor allem, das stets weiterentwickelte EU-Recht automatisch zu übernehmen, was in den Augen der EU-Mitglieder zu stets komplizierteren Verhandlungen führe. Brüssel pocht deshalb immer vehementer auf die Übernahme des EU-Rechts.

Verhandlungsargumente

Die EU stellt Forderungen in den Bereichen Wettbewerb, freier Agrarhandel und freie Stromzirkulation an Bern. Weiter verlangt sie von der Schweiz die homogene Anwendung der Abkommen sowie einen unabhängigen Kontroll- und Gerichtsbarkeits-Mechanismus. Dieser institutionelle Komplex bildet sozusagen die “Aussenfront”.

Die Bundespräsidentin kann zudem auf die grosse Zurückhaltung verweisen, die in der Schweiz – gewissermassen an der “Innenfront” – bezüglich einseitiger Übernahme der institutioneller Aspekte überwiegt.

Eine Verknüpfung der verschiedenen Dossiers dagegen hätte zwei Vorteile: Sie ermöglichte ausgewogene Lösungen, die für die Schweiz akzeptabel wären. Konzessionen im institutionellen Bereich, etwa Abstriche bei der Souveränität, müsste Brüssel mit sektoriellen Zugeständnissen aufwiegen. Von diesen würde wiederum die Schweizer Wirtschaft profitieren können.

Wie wird Brüssel darauf reagieren? “Barroso kennt die Schweiz sehr genau, er hat kein Interesse daran, die Vorschläge Micheline Calmy-Reys kategorisch zurück zu weisen, denn die beiden kennen sich gut”, lautet die Einschätzung einer Quelle aus der EU-Zentrale.

“Wir wollen die bilateralen Verbindungen nicht kappen, sondern die Dinge in den Zusammenhang eines Gesamtpakets stellen. Dieses soll umfassend und für die Schweiz akzeptabel sein. Dabei ist aber eines klar: Die Schweiz muss sich bewegen”,  lautet die Quintessenz des Insiders.

Die weisse Linie 

Für Brüssel ist das Beharren auf den institutionellen Fragen nicht blosse Theorie. “Es ist ein sehr konkretes Bedürfnis, das sich in einer Vielzahl sektorieller Abkommen materialisiert. Wir sind uns der Probleme bewusst, welche die Schweiz in diesem Bereich hat, aber es muss eine Lösung gefunden werden. In Schlichtungsverfahren beispielsweise kennt die Schweiz das System des Schiedsgerichts. Wir aber haben ein anderes System und können deshalb nicht zwei verschiedene Systeme der Rechtssprechung anwenden.”

Dennoch darf Micheline Calmy-Rey bei ihrem Auftritt vor der EU-Kommission mit Wohlwollen rechnen, sagt der Insider. “Wir haben das gemeinsame politische Ziel, die Beziehungen zu vertiefen, wir teilen dieselben Werte und könnten eine Verhandlungslösung akzeptieren. Aber die Schweiz darf die weisse Linie nicht übertreten!”

1992: Der EWR-Vertrag wird abgelehnt.

1997: Die Stimmberechtigen lehnen den Vorschlag ab, dass Verhandlungen über einen EU-Beitritt Gegenstand einer nationalen Abstimmung sein müssen.

2000: Die ersten bilateralen Verträge werden in einer Volksabstimmung angenommen. Es geht um Handel, Arbeit und Transport.

2001: Der Vorschlag, sofort Beitritts-Verhandlungen zur EU aufzunehmen, wird abgelehnt.

2005: Die zweiten bilateralen Verträge (Asyl, Steuerausgleich, Schengen-Dublin) werden in einer Volksabstimmung angenommen. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf 10 weitere EU-Länder wird ebenfalls gutgeheissen.

2006: Die Stimmberechtigten sagen ja zu Zahlungen an die Länder der EU-Osterweiterung.

2009: Auch Zahlungen an die neuen EU-Länder Rumänien und Bulgarien werden angenommen.

Übertragung aus dem Französischen: Renat Kuenzi

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