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Das Schweizer Dilemma zwischen Bilateralen und Zuwanderung

Justizministerin Simonetta Sommaruga nannte den noch zu präzisierenden Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative ein "demokratiepolitisch starkes Zeichen". Keystone

Soll das Schweizer Stimmvolk noch einmal über die Zuwanderung abstimmen? Eine Initiative verlangt nämlich die Streichung des an der Urne angenommenen Verfassungsartikels, der die Wiedereinführung von Quoten festschreibt. Nein, sagt die Regierung. Sie will innerhalb von sechs Monaten einen Gegenvorschlag vorlegen. Bis dahin stellen die Kommentatoren der Schweizer Zeitungen Fragen und spekulieren.

121a. Hinter dieser nüchternen Zahl versteckt sich mächtig Zündstoff, der in der Schweiz während den letzten zweieinhalb Jahren für rote Köpfe sorgte und zu Sorgenfalten führte: Am 9. Februar 2014 nahm das Schweizer Stimmvolk die Masseneinwanderungs-InitiativeExterner Link der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) an.

Durch dieses Ja wurde der neue Artikel 121a in der BundesverfassungExterner Link festgeschrieben. Dieser sieht ab dem 9. Februar 2017 die Einführung von Kontingenten für die Einwanderung von Personen aus Staaten der Europäischen Union (EU) vor.

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Seither ringt das Parlament mit der Umsetzung der Initiative, deren Inhalt gegen die Personenfreizügigkeit mit der EU verstösst. Ein breit aufgefächertes Komitee lancierte daraufhin die Initiative “Raus aus der Sackgasse”Externer Link (Rasa), die eine ersatzlose Aufhebung von Artikel 121a fordert.

Am Mittwoch erklärte der Bundesrat (Landesregierung), dass er bis April 2017 einen direkten Gegenvorschlag ausarbeiten wolle. Die Details sind also noch nicht bekannt. Entsprechend divers fallen am Tag darauf die Kommentare in den Schweizer Zeitungen aus.

“Richtig, aber mit Risiko”, “Der Bundesrat stellt die bisherige Ordnung auf den Kopf”, “Der Bundesrat wurstelt und taktiert einfach weiter”, “Viel Arbeit bis zum Happy End”, “Kleiner, logischer Schritt mit unsicherem Ausgang”, “Im besten Fall bald obsolet”, “Ein möglicher Ausweg”. So und ähnlich tönt es heute aus dem Blätterwald.

“Handlungsfähig bleiben”

“Am 9. Februar 2014 hat das Stimmvolk in guter Absicht eine schlecht formulierte Initiative angenommen”, kommentiert die Neue Zürcher Zeitung. “Spätestens nach dem Scheitern der Verhandlungen mit Brüssel im Sommer sind die Mängel und Widersprüche des heutigen Zuwanderungs-Artikels unübersehbar geworden.”

Die Masseneinwanderungs-Initiative gehe von einer statischen Welt aus, “die sich nicht mehr weiterentwickelt und deren Dreh- und Angelpunkt die Schweizer Verfassung ist”. Die Schweizer Bundesverfassung aber, in der die Initiative festgeschrieben wurde, müsse “so offen und so dynamisch sein, dass die Schweiz bei Ereignissen wie einem Brexit, dem Erlass von neuem Unionsrecht oder bilateralen Scharmützeln mit Nachbarländern handlungsfähig bleibt”.

“An diesem Punkt sollte ein Gegenvorschlag zur Initiative ‘Raus an der Sackgasse’ ansetzen. Artikel 121a der Bundesverfassung hat keine Zukunftsform. Er paralysiert mit Fristen und Detailbestimmungen, die nicht umsetzbar sind, auf Jahre hinaus die gesamte Europa- und Migrationspolitik. Er schafft Rechtsunsicherheit für die Wirtschaft und die Bevölkerung und löst kein einziges Problem.”

Doch das Ziel einer Verfassungsrevision dürfe nicht sein, einen Volksentscheid rückgängig zu machen, wie es die Rasa-Initiative verlange, so die NZZ. “Der Anspruch muss höher sein: Die Bundesverfassung muss wieder in Einklang mit der Realität gebracht werden”, ohne aber den Volksentscheid vom Februar 2014 zu übergehen. “Ein Weg ist die Streichung der Übergangsfristen. Das Ziel wird beibehalten, der Weg flexibilisiert. Das wäre keine Kehrtwende, sondern eine Präzisierung.”

“Es geht um den Kern der Schweiz”

Genau eine solche aber verortet die SVP-nahe Basler Zeitung: “Bis zu diesem Frühjahr betonte der Bundesrat stets, er beabsichtige, den neuen Verfassungsartikel zur Zuwanderung ‘strikt’ umzusetzen und damit dem Entscheid einer Mehrheit von Volk und Ständen Rechnung zu tragen. Nun also folgt der bundesrätliche Richtungswechsel um 180 Grad. Er will vom Souverän beschlossene und damit geltende Verfassungsbestimmungen nicht mehr umsetzen.”

Dieser Vorgang entspreche nicht einfach “mehr oder minder klugem taktischem Geplänkel” und sei auch nicht nur Teil eines Machtpokers. “Nein. Dieser Vorgang legt die Axt an die Wurzeln der direkten Demokratie, indem eine Elite künftig allein darüber befindet, in welchem Falle Volksinitiativen ‘strikt’ umgesetzt werden können und wann innerhalb der Verfassung priorisiertes Recht dies leider nicht zulässt.”

Anhand dieses Beispiels ist für die BAZ klar, “dass kein Wort von dem ehrlich und authentisch war, was der Bundesrat vor dem gestrigen Tag über seine Absichten zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative sagte. Seit gestern geht es bei dieser Frage nicht mehr nur um das Ausmass der Zuwanderung, es geht auch nicht mehr um die Frage, wer diese steuert; es geht nun vor allem darum, wer in diesem Land das letzte Wort hat, wer abschliessend entscheidet.”

Auch die Berner Zeitung ist nicht zufrieden mit der Landesregierung: “Der Bundesrat reagiert in gewohnter Manier im ungeliebten Dossier: Er wurstelt, taktiert und spielt einfach weiter auf Zeit. Statt nun endlich hinzustehen und dem Volk reinen Wein einzuschenken, verweigert der Bundesrat weiter seine Führungsrolle. Das ist erbärmlich – und nützt letztlich nur der SVP.”

Und Der Bund, ebenfalls aus Bern, fragt: “Was ausser Verfassungsästhetik bezweckt der Bundesrat mit dem Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative? Momentan bleibt nebulös, was sich damit genau gewinnen lässt.” Wer die Personenfreizügigkeit bewahren wolle, “muss Druck aufbauen, damit die Arbeitgeber mehr hiesige Arbeitssuchende einstellen, statt immer neue Ausländer zu rekrutieren”. In diese Richtung stosse das Parlament mit dem so genannten “Inländervorrang light”.

“Saubere Lösung”

Für die Aargauer Zeitung und die Südostschweiz setzt der Bundesrat mit einem direkten Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative drei wichtige Zeichen: “Erstens signalisiert er dem Parlament, dass es die Zuwanderungsinitiative getrost sanft, sprich EU-kompatibel, umsetzen kann. Zweitens nimmt er – im Gegensatz zur Rasa-Initiative – das Volk ernst. Die Zuwanderung soll zurückgehen, allerdings nicht mit Höchstzahlen und Kontingenten. Und schliesslich will die Regierung dem Volk das letzte Wort lassen: Es soll entscheiden, ob die Bilateralen oder die Drosselung der Zuwanderung stärker gewichtet werden soll. Demokratiepolitisch ist das eine saubere Lösung.”

Mit dieser Strategie gehe der Bundesrat in die Offensive und verhindere, “dass die SVP ‘denen da oben in Bern’ permanent die Missachtung des Volkswillens vorwerfen kann”. Trotzdem berge das Vorgehen auch Risiken: “Werden sowohl die Rasa-Initiative wie auch der Gegenvorschlag abgelehnt, wäre das ein fatales Signal für die Bilateralen.”

Auch wenn seine Positionierung zur Rasa-Initiative niemand überrasche, habe der Bundesrat auf eine gewisse Art “das Schlimmste verhindert”, schreibt Le Journal du Jura. “Eine Unterstützung dieser Volksinitiative hätte ein sehr schlechtes Signal ausgesandt und die Büchse der Pandora geöffnet.”

Auf der anderen Seite garantiere der direkte Gegenvorschlag nicht eine Konkretisierung des Volkswillens vom 9. Februar 2014. “Es ist vielmehr eine neue Arabeske in einem ‘unendlichen’ Dossier.”

Gegenvorschlag ausarbeiten

Dieser Gegenvorschlag werde “im besten Fall überflüssig”, meint das St. Galler Tagblatt. “Bundesrätin Simonetta Sommaruga begründete seine Notwendigkeit gestern damit, dass der geplante Inländervorrang im Widerspruch zum Masseneinwanderungs-Artikel stehe. Der Ständerat hat es in der Hand, den Vorrang zu verschärfen. Damit lässt sich der Konflikt mit dem Verfassungstext nicht beseitigen, aber entschärfen.”

Für den Tages-Anzeiger ist erfreulich, “dass der Bundesrat mit einem Rasa-Gegenentwurf einen Ausweg aus dem aktuellen Dilemma aufzeigen will. Denn eine Nichtumsetzung der Zuwanderungs-Initiative, wie es der Nationalrat in erster Lesung vorgeschlagen hat, wäre ein schädlicher Präzedenzfall”.

Beim Stimmvolk auf Gehör stossen könne ein solcher Gegenvorschlag aber nur, “wenn die Vorlage – mit Ausnahme der SVP – parteiübergreifend überzeugt. Dies in der hochemotionalen Europafrage hinzubekommen, ist eine denkbar schwierige Aufgabe”.

Die Frage sei, ob die Schweizerinnen und Schweizer den bilateralen Weg mit der EU weiterführen wollten oder lieber die Einwanderung mit Quoten und Kontingenten regeln möchten, schreibt Le Temps. Diese Frage wolle der Bundesrat nun dem Stimmvolk stellen.

Es gehe nun darum, die Bundesverfassung zu “reinigen”, “indem man das Dilemma auftrennt, das seit zwei Jahren die politische und die wirtschaftliche Welt vergiftet. Man kann im gegenwärtigen Zustand nicht die Handbremse bei der europäischen Zuwanderung ziehen wollen, während man bilateralen Abkommen aufrecht erhält und die Beziehung mit unserem wichtigsten Handelspartner weiter ausbaut.”

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