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FATCA-Vertrag bodigt das Bankgeheimnis

Keystone

Das Eidgenössische Parlament muss demnächst den sogenannten FATCA-Vertrag zwischen der Schweiz und den USA ratifizieren. Auf Grundlage dieses Vertrags verlangen die USA volle Transparenz in Bezug auf Kontendaten von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind. Dies bedeutet de facto das Ende des Bankgeheimnisses.

In diesen Tagen und Wochen beeindrucken die zahlreichen  internationalen Anstrengungen, um das Bankgeheimnis zu Fall zu bringen. Die Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20) verlangt, dass möglichst schnell und weltweit ein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) will entsprechende internationale Standards bereits in den nächsten Wochen vorlegen. Die EU will ihrerseits Verhandlungen zur Steuertransparenz innerhalb ihrer Mitgliedsstaaten sowie Drittstaaten wie der Schweiz ab 2015 führen.

Die Bollwerke zum Schutz des Bankgeheimnisses fallen reihenweise um: Luxemburg, Österreich und sogar das weit entfernte Singapur. Auch die Schweiz wird voraussichtlich noch im Jahr 2013 die weisse Fahne hissen müssen. Im Eidgenössischen Parlament wird es voraussichtlich  Mitte Juni zum Showdown kommen, wenn über den  FATCA-Vertrag mit den USA gesprochen wird (Foreign Account Tax Compliance Act).

Mit dieser Norm verlangen die USA einseitig von allen Finanzinstituten auf der Welt, ab kommendem Jahr sämtliche Angaben über im Ausland gehaltene Konten von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, mitzuteilen. Dies betrifft Kontoinhaber, Guthaben und Ertrag. Die Vorschrift betrifft nicht nur US-Bürger, die in den USA niedergelassen sind, sondern auch solche mit Wohnsitz im Ausland.

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Auf dem Weg zum gläsernen Bankkunden

Auf Grundlage des zwischen Bern und Washington ausgehandelten Abkommens müssen die Finanzinstitute zuerst die Konteninhaber um ihr Einverständnis bitten, bevor die entsprechenden Daten an die US-Steuerbehörde (IRS) übermittelt werden. Allerdings kann, falls Informationspflichten unerfüllt bleiben, von den USA eine Quellensteuer (30 Prozent) als Strafe auf Zahlungen mit US-Quelle erhoben werden.  Zudem kann das IRS auf dem administrativen Weg so genannte Gruppenersuchen  nach Bern senden, um an Daten von unkooperativen Bankkunden zu gelangen.

Gemäss der Schweizer Regierung sieht dieser Vertrag “einen halbautomatischen Informationsaustausch” vor. In Tat und Wahrheit wird das Bankgeheimnis gegenüber US-Kunden ab 1. Januar 2014 nicht mehr existieren. “Das ist leider so, allen beschwichtigenden Erklärungen zum Trotz. Mit FATCA führen wir im Geschäftsverkehr mit den USA den gläsernen Bankkunden ein”, sagt Beat Bernet, Professor für Bankwirtschaft an der Universität St.Gallen.

“Doch vergessen wir nicht: Wir waren bisher schon ziemlich ‘gläsern’ ab dem 11. September 2001, als die USA weltweit Bankendaten verlangten, um die Terrorismusfinanzierungsnetze zu untersuchen. Seitdem greifen die USA auf alle grenzüberschreitenden Zahlungsinformationen der Schweiz und aller anderen Länder zu, via das SWIFT-Netz (Remote-Systeme in den USA) und die in den USA gelegenen Rechenzentren der grossen Kreditkartenfirmen.”

Der Kongress der Vereinigten Staaten hat das Gesetz FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) im Jahr 2010 in Kraft gesetzt, um die Steuerhinterziehung von Landsleuten in Steueroasen (Off-Shore) zu bekämpfen.

Mit diesem Gesetz verlangt Washington von allen ausländischen Finanzinstituten (Banken, Lebensversicherungen, Investmentfonds, Stiftungen, etc.) – auch solche, die nicht in den USA tätig sind – Namen und Daten zu deren Kunden,  die in den USA steuerpflichtig sind.

Gemäss US-Gesetzgebung  gehören dazu US-Bürger oder Ausländer, die in den USA niedergelassen sind, sowie US-Bürger im Ausland oder Ausländer, die über bedeutende Guthaben in den USA verfügen.

Die Finanzinstitute sind verpflichtet, sich bei der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) zu melden und ein entsprechendes Abkommen zu unterzeichnen. Damit verpflichten sie sich, die Namen und Bankdaten von Kunden, die in den USA steuerpflichtig sind, an das IRS weiter zu leiten.

Für nicht kooperationswillige Kunden und Finanzinstitutionen wird ein Quellensteuerabzug in Höhe von 30 Prozent auf allen Einnahmen aus US-Quellen erhoben.

Keine Schlupflöcher mehr

Das FATCA-Abkommen, das zurzeit auch andere europäische Länder beschäftigt, lässt praktisch keine Schlupflöcher mehr für das Bankgeheimnis. Das Schweizer Parlament muss bis September entscheiden, ob es den zwischen Bern und Washington abgeschlossenen Vertrag ratifizieren oder zurückweisen will. Zwar ist für helvetische Finanzinstitute eine erleichterte Umsetzung vorgesehen. Doch in jedem Fall kommen die Schweizer Banken um die Normen nicht herum, selbst wenn sie über keine Niederlassungen in den USA verfügen.

Säumige oder unkooperative Finanzinstitute werden mit einer Straf-Quellensteuer in Höhe von 30 Prozent auf allen Zahlungen im US-Geldverkehr belegt. Sie müssten auf Dollar sowie amerikanische Aktien und Kapital verzichten. “Eine Ablehnung ist theoretisch denkbar, praktisch aber unmöglich. Sie würde die Schweizer Finanzintermediäre aus dem internationalen Finanzgeschäft ausschliessen”, sagt Beat Bernet.

Diese Position wird von Christoph A. Schaltegger, Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern, geteilt: “Aus meiner Sicht ist es eindeutig, dass die Schweiz nicht darum herumkommt, internationale Regeln zu akzeptieren, wenn sie einen Finanzplatz haben möchte.

Jede Bank ist über das Interbanking-System eng mit anderen Banken vernetzt und auf ihre Zusammenarbeit angewiesen. Sobald eine Bank schwerwiegende Sanktionen in den USA riskiert, wird sie von den internationalen Abkommen unter den Banken abgeschnitten. Damit geht auch das Vertrauen verloren und das führt zu massiven Geldabflüssen.”

Diverse EU-Länder haben mit den USA ein FATCA-Abkommen gemäss dem Abkommensmodell I abgeschlossen. Im Zentrum steht ein automatischer Informationsaustausch an die US-Steuerbehörden via die heimischen Steuerbehörden.

Gemäss Abkommensmodell II, das die Schweizer Regierung paraphiert hat, liefern nicht die Schweizer Behörden, sondern die schweizerischen Finanzinstitute den US-Steuerbehörden direkt Informationen über US-Kunden und -Konten.

Die Finanzinstitute brauchen zur Übermittlung von Namen das Einverständnis ihrer Kunden. Allerdings müssen die Banken auch die Nummern von Konten sowie den Stand des Guthabens von solchen Kunden übermitteln, die ihren Namen nicht Preis geben wollen (unkooperative Kunden).

Die USA können zu unkooperativen Kunden mittels Gruppenersuchen Amtshilfe verlangen.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern hat die Schweizer Regierung auf eine Gegenseitigkeit der vertraglichen Bestimmungen verzichtet.

US-Imperialismus auf dem Rechtsweg?

Trotz dieser klaren Ausgangslage gibt es im Parlament Widerstand gegen den FATCA-Vertrag. Nur die Parteien der politischen Mitte wollen diesen Vertrag trotz gewisser Bedenken absegnen. Die Linke will zustimmen, wenn die Regierung sich gleichzeitig verpflichtet, den automatischen Informationsaustausch möglichst rasch umzusetzen. “FATCA steht für einen juridischen Imperialismus der Vereinigten Staaten. Doch der Vertrag geht in die richtige Richtung, wenn er zum automatischen Informationsaustausch führt”, sagt SP-Nationalrat Carlo Sommaruga.

Für die politische Rechte ist dieser Vertrag inakzeptabel.  “Als unabhängiges Land können wir uns nicht von anderen Staaten oder Organisationen eine Anpassung unserer eigenen Gesetze aufoktroyieren lassen, zumal der FATCA-Vertrag auch beinhaltet, dass wir künftig alle Änderungen der amerikanischen Rechtsnormen automatisch übernehmen”, meint Peter Föhn.

Gemäss dem Ständerat der rechtsnationalen SVP kann die Schweiz die Spielregeln bei den Banken nicht auf diese Weise ändern. “Bisher haben die Schweizer Banken ihren Kunden versichert, dass sie ihre Privatsphäre respektieren und schützen werden. Nun werden plötzlich alle ihre Daten an die USA geschickt. Das ist ein Schaden für den Ruf unseres Finanzplatzes.”

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Gewaltige Lücke im System

Doch damit nicht genug. Der FATCA-Vertrag wird eine so grosse Lücke ins Bankkundengeheimnis schlagen, dass auch die EU schon bald ihre Ansprüche geltend machen wird. “Bern wird Mühe haben, in Brüssel zu erklären, warum man den automatischen Informationsaustausch mit den USA, nicht aber mit Deutschland oder Frankreich handhaben kann”, meint Christoph A. Schaltegger.

Beat Bernet ist der Ansicht, “dass die Schweiz an diesem Punkt am besten ihre Kräfte auf die Stärken des Finanzplatzes richtet: Eine starke Währung, ein sicherer Rechtsrahmen, ein stabiles politisches System und ein hoher Grad an Kompetenz.” Auch ohne Bankgeheimnis seien die helvetischen Finanzinstitute in der Lage, ausländischen Personen und Gesellschaften Sicherheit zu garantieren.

(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

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