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Umstrittene Kompetenzerweiterung für den Schweizer Geheimdienst

Die Abhöranlage des schweizerischen Nachrichtendienstes in Zimmerwald bei Bern. Keystone

Das Arsenal der Überwachungsmethoden des Schweizer Geheimdienstes wird erweitert. Konkret kann er neben der Telefonüberwachung in Computer eindringen, ausländische Computer hacken und den grenzüberschreitenden Internetverkehr kontrollieren. Das Parlament hat das entsprechende Gesetz verabschiedet. Das Referendum dagegen ist beschlossen, und Experten äussern sich aus unterschiedlichen Gründen kritisch.

“Es ist eine Art Kriegsgesetzgebung, die ganz wesentliche Dinge, wie z.B. den menschenrechtlichen Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten oder das menschenrechtliche Verbot des Ausschlusses jeder Beschwerde  missachtet. Das würden wir sonst in keinem anderen Staatsbereich dulden”, sagt Staatsrechtsprofessor Rainer J. SchweizerExterner Link gegenüber swissinfo.ch.

“Man muss darüber nachdenken, wie man erreichen kann, dass die Leute nicht Terroristen werden, und nicht darauf warten, bis sie Terroristen geworden sind, um sie nachher dingfest zu machen”, sagt der Sicherheitsexperte Jacques Baud.

Man erlaube nun zwar gewisse Aktivitäten im Informatikbereich, aber “die Prozeduren sind sehr lang und sehr kompliziert”, und der Geheimdienst habe zu wenig Mittel und personelle Kapazitäten, um wirklich effizient zu sein, kritisiert Alexandre Vautravers, Chefredaktor der “Revue Militaire Suisse”Externer Link.

Der Fichenskandal und die Folgen

Das jetzt vom Parlament verabschiedete Nachrichtendienstgesetz ist ein Kompromiss mit einer langen Vorgeschichte. Ende der 1980er-Jahre, in der Endphase des Kalten Krieges, erschüttere die Fichenaffäre das Land. Der Nachrichtendienst hatte 900’000 Fichen angelegt. Sie betrafen vor allem auch unbescholtene Bürger wie Anti-Atomkraftaktivisten, Gewerkschafter, Drittwelt-Aktivisten oder religiöse Gruppierungen.

Als eine der Folgen des Schnüffel-Skandals wurde der Personalbestand des Geheimdienstes verkleinert. Der Kalte Krieg ging zu Ende, aber seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und der Zunahme der organisierten Kriminalität ist klar, dass neue Bedrohungen existieren.

Ein erster Versuch, den Geheimdienst mit weitergehenden Kompetenzen auszustatten, scheiterte vor sechs Jahren im Parlament an einer unheiligen Allianz. Die Grünen und die Linken witterten einen neuen Schnüffelstaat, und die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) half mit, das Gesetz zu versenken, weil sie den damaligen Militärminister und ungeliebten Parteikollegen Samuel Schmid abstrafen wollte.

Gläsernes Internet

Das nun vom Parlament verabschiedete Gesetz gibt dem Staatschutz mehr Möglichkeiten, bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten oder Spionage aktiv zu werden. So soll er die Möglichkeit erhalten, Telefone abzuhören, Privaträume zu verwanzen, in Computer einzudringen und solche im Ausland zu hacken.

Ein weiteres Mittel ist die so genannte Kabelaufklärung, also die Möglichkeit, grenzüberschreitende Signale aus Internetkabeln zu erfassen. Das heisst, wer bestimmte Begriffe googelt, in E-Mails erwähnt oder etwa per Facebook oder anderen Netzwerken Kontakte unterhält, die dem Staatsschutz verdächtig vorkommen, könnte ins Visier geraten.

Heikle Entscheide

Umstritten waren im Parlament die Kompetenzregelungen und die Frage der Kontrolle. Für die Kontrolle des Nachrichtendienstes soll neu eine unabhängige Aufsichtskommission ernannt werden. Überwachungen im Inland müssen vom Verteidigungsminister und von einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts genehmigt werden.

Als besonders delikat erwiesen sich die Diskussionen zur Frage, wessen Erlaubnis der Nachrichtendienst braucht, um zur Informationsbeschaffung Computer im Ausland zu hacken. Der Ständerat wollte analog zu den Massnahmen im Inland einen Richter des Bundesverwaltungsgerichts dazu bevollmächtigen. Mit dieser Regelung hätte der Nachrichtendienst aber faktisch nie eine Erlaubnis erhalten, denn kein Richter kann eine solche Massnahme auf fremdem Territorium bewilligen, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem Gutachten darlegte.

Schliesslich einigte sich das Parlament darauf, solch delikate Entscheide auf die politische Ebene zu verlagern und legte die Kompetenz in die Hände des Verteidigungsministers, des Aussenministers und der Justizministerin, die gemeinsam entscheiden müssen.

Permanenter Rückstand

Positiv sei, dass “es dem Parlament gelungen ist, die Aufsicht radikal zu verbessern”, sagt Rainer J. Schweizer. “Mit dieser unabhängigen Aufsichtsinstanz ist zu hoffen, dass der jetzige Zustand des ‘laissez faire’ überwunden ist.”

Jacques Baud ist der Meinung, das Gesetz ziele in eine falsche Richtung: “ich denke nicht, dass die Sicherheit von diesem Typ von Nachrichtenbeschaffung abhängt. Es braucht eine bessere Fähigkeit die strategische und politische Lagebeurteilung um unsere Politik zu beraten. Ein strategischer Nachrichtendienst sollte nicht eine Alternative zu Polizei werden.”

Mit Blick auf Frankreich sagt Baud: “Die Terroristen kommen aus gesellschaftlichen Bereichen, die noch nicht überwacht sind. Terroristen werden nicht mehr “rekrutiert” sondern werden “inspiriert”, und durch westliche Operationen zu terroristischen Aktionen gebracht. Unsere Überwachungsverfahren sind bereits überholt. Es ist ein Rennen, eine Flucht nach vorn. Man macht immer mehr und in der Tat hat man permanent einen Rückstand. Man muss endlich strategisch denken, und die eigentliche Motivation der potentiellen Terroristen wegnehmen.”

“Dieses Gesetz betrifft die Privatsphäre nicht mehr als die bisherigen Gesetze, aber es erweitert die Möglichkeiten neben dem Telefon auch auf andere Kommunikationskanäle”, sagt Vautravers. “Die meisten Informationen kommen aus dem Ausland. Die Zusammenarbeit ist wichtig, und wir können nicht nur Bittsteller sein, wir müssen auch Informationen haben, die den anderen etwas nützen, denn der moderne Terrorismus ist zur Hauptsache ein transnationales Phänomen.”

Volk entscheidet an der Urne

Ohne Sicherheit gebe es keine Freiheit, argumentierte SVP in der Debatte und begründete ihre seit 2009 vollzogene Kehrtwende mit der veränderten Bedrohungslage. Die anderen bürgerlichen Parteien argumentierten ähnlich und verwiesen auf die strengen gesetzlichen Regeln im Zusammenhang mit der Bewilligung von Überwachungen und die unabhängige Kontrollinstanz.

Die Gegner – allen voran die Grünen – warnten vor Lauschangriffen und sprachen von einer Totalüberwachung. Die Grundrechte dürften nicht zugunsten vermeintlicher Sicherheit eingeschränkt werden.

Zusammen mit anderen Gegnern des neuen Nachrichtendienstgesetzes haben die Grünen beschlossen, das Referendum zu ergreifen. Damit wird voraussichtlich das Stimmvolk an der Urne entscheiden.

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