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Fehlende Transparenz behindert Schweizer Presse

Steve McCurry/magnum

In Sachen Pressefreiheit steht die Schweiz gut da, die Medien können ihrer Arbeit im Allgemeinen ungehindert nachgehen. Die Journalisten werden jedoch mit Bergen von Informationen aus dem öffentlichen und privaten Sektoren überhäuft.

Vor ein paar Wochen hat die Gemeindeversammlung in Grandcour, Kanton Waadt, hinter geschlossenen Türen über zwei Finanztransaktionen beraten – in Abwesenheit von Journalisten. Nichts Aussergewöhnliches eigentlich, aber eine Situation, die im Zeitalter von sozialen Medien und Wikileaks, wo Transparenz für viele zum Schlagwort geworden ist, doch eher merkwürdig anmutet.

Solche Massnahmen sind gemäss kantonaler Gesetzgebung zwar erlaubt. Es muss aber im öffentlichen Interesse liegen, solche Diskussionen im Auge zu behalten. Und dies war hier nicht der Fall.

“Es ist zwar nicht systematisch, aber es besteht noch immer die Tendenz, heikle Angelegenheiten eher unter Ausschluss neugieriger Augen und Ohren von Aussenstehenden führen zu wollen”, sagte Dominique von Burg, Präsident des schweizerischen Presserats.

Geheimhaltung war lange die Norm

Vor der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes (Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung BGÖ) 2006 war bei den Angestellten im öffentlichen Dienst Geheimhaltung eher die Norm als die Ausnahme. Das Parlament stellte diese Idee auf den Kopf und zwang die Behörden, sich zu rechtfertigen, wenn Dokumente nicht kommuniziert werden sollten.

Nicht nur Journalisten, sondern alle Bürgerinnen und Bürger erhalten grundsätzlich Zugang zu jeder Information und jedem Dokument der Bundesverwaltung. Die meisten Kantone kennen ähnliche Gesetze.

Laut von Burg ist die Situation aber noch lange nicht perfekt. “Auch wenn wir Gesetze über Transparenz haben, sind wir noch nicht weit genug entfernt vom Prinzip ‘alles ist geheim, es sei denn, es wird veröffentlicht'”, sagte er gegenüber swissinfo.ch. “Alles sollte publiziert werden, ausser es wird aus guten Gründen als geheim eingestuft.”

Zur Verbesserung der Transparenz in den öffentlichen Diensten sollte mehr getan werden, sagte der Präsident des Presserates. Als Beispiel nannte er den Kanton Genf, wo Verbesserungen nötig seien.

“Niemand weiss genau, wie Verwaltungs-Dokumente beigezogen werden können. Es ist schwierig, Unterlagen anzufordern, wenn man nicht weiss, ob sie überhaupt existieren.”

Schlichtung

Für Michel Schweri von der Schweizer Sektion der regierungsunabhängigen Organisation Reporter ohne Grenzen werden die Gesetze über Transparenz von den Ländern nicht immer korrekt angewendet. “Die Gesetze sind neu. Die Staatsangestellten sind es noch nicht gewohnt, sie anzuwenden.”

Ein Eindruck, der vom Büro des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bestätigt wird. Das EDÖB vermittelt, wenn Anfragen von den Behörden abgelehnt werden. Es erwähnt aber auch, dass seine Aktivitäten wohl kaum alle Anfragen widerspiegelt, da es nicht von jedem Fall – ob problematisch oder nicht – Kenntnis habe.

Gemäss provisorischen Zahlen haben sich die Gesuche um Einsicht in Dokumente im letzten Jahr verdoppelt, ebenso die Schlichtungsanfragen, die sich auf 60 beliefen. Mangels Personal konnten jedoch lediglich 30 davon behandelt werden. In der Regel wurde den betreffenden Behörden empfohlen, mehr Informationen zur Verfügung zu stellen.

Gemäss der von Journalisten betriebenen Website Öffentlichkeitsgesetz.ch, die sich für Transparenz stark macht, sind die Verweigerung zur Aufdeckung allfälliger Interessenkonflikte, die Zensur von Dokumenten über nukleare Sicherheit oder die hohen Kosten kopierter Daten nur einige der Probleme, mit denen sich Journalisten herumschlagen, wenn sie mit den Bundesbehörden zu tun haben und Schlichtung anfordern.

Überangebot

Es gibt allerdings noch ein weiteres Hindernis in Sachen Transparenz, das den Journalisten seit ein paar Jahren zunehmend Probleme bereitet: Die Flut von Informationen, die ihnen von öffentlichen und privaten Sektoren zugestellt wird.

“Es ist klar, dass die Kommunikation zugenommen hat”, erklärte von Burg. “Es ist ein systematischer Versuch, in der Presse gut abzuschneiden. Gleichzeitig sollen die Journalisten ihre Nase aus dem heraushalten, das lieber nicht an die Öffentlichkeit kommen soll.”Einerseits gibt es zu viele Informationen, auf der anderen Seite zu wenige. Dieser Trend besteht nicht nur in der Schweiz, sondern allgemein.”

Für Urs Thalmann, Zentralsekretär des Schweizer Berufsverbands von Medienschaffenden Impressum, wird Öffentlichkeitsarbeit immer mehr mit Transparenz vermischt – ob wissentlich oder nicht.

“Es hat immer weniger Journalisten und mehr und mehr Kommunikationsexperten, die in den öffentlichen und privaten Sektoren arbeiten”, sagte er gegenüber swissinfo.ch.

“Es gibt gute Gründe dafür, sicherzugehen, dass die Informationen von den Journalisten korrekt widergegeben werden.Kommunikations-Abteilungen haben aber ein anderes Ziel als die Medien. Und Journalisten fehlt die Zeit, diese vorgekäuten Informationen genau anzuschauen.”

Altmodische Berichterstattung

Thalmann ist nicht der einzige, der den Zeitdruck der Journalisten thematisiert. Gemäss Olivier Voirol, Soziologe an den Universitäten Lausanne und Frankfurt, macht es die Flut von Informationen für Journalisten schwierig, diese zusammenzufassen und das Wichtige herauszuholen oder die Fragen mit allen Akteuren zu diskutieren.

“Statt zu recherchieren, wie sie das früher taten, tendieren sie dazu, die Überprüfung der Quellen zu vernachlässigen, weil sie mit Informationen überschwemmt werden”, betonte er. “Das bedeutet, dass gewisse Stimmen ausgeschlossen sind und jene, die sich ausdrücken können, die Kommunikationskanäle beherrschen.”

Was also ist die Lösung? Thalmann schlägt vor, die Uhr zurückzudrehen. Die Journalisten müssten wieder mehr Zeit mit Recherchieren und Nachforschen verbringen. Er ist in dieser Hinsicht allerdings nicht optimistisch.

“Diese Art von Journalismus hat keinen finanziellen Rückhalt mehr”, sagte er. “Entweder fehlt es den Medien am nötigen Geld oder sie wollen die dafür erforderlichen Gelder nicht investieren.” Er glaubt auch nicht, dass sich die Lage in absehbarer Zeit ändern könnte.

“Für die grossen Schweizer Medienkonzerne ist der Profit das Ziel und nicht so sehr die Qualität der Informationen, die sie publizieren. Und weil es an Konkurrenz fehle, bestehe auch kein Druck, dies zu ändern”, erklärte er.

Die Presseverlage in der Schweiz liessen in der Vergangenheit zwar verlauten, sie wollten den Qualitätsjournalismus verteidigen. Dieser Wille erfordert aber die richtigen Bedingungen, damit er auch wirtschaftlich umsetzbar ist. Dazu gehören ein besserer Copyright-Schutz und eine Anerkennung der Medienausbildung durch den Staat.

1 Finnland

– Norwegen

3 Estland

– Niederlanden

5 Österreich

6 Island

– Luxemburg

8 Schweiz

9 Kapverden

10 Kanada

13 Neuseeland

15 Irland

16 Deutschland

22 Japan

28 Grossbritannien

30 Australien

38 Frankreich

42 Südafrika

47 Vereinigte Staaten

61 Italien

Quelle: Reporter ohne Grenzen

Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltunginto trat 2006 in Kraft.

Es garantiert den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung.

Der Zugang kann allerdings aus Sicherheitsgründen oder aus persönlichen Gründen eingeschränkt werden.

Unterlagen, die von kantonalen oder Gemeindebehörden produziert werden, sind nicht eingeschlossen.

Die meisten Kantone kennen eigenen Gesetze. Acht Halbkantone sowie Luzern und Zug müssen entsprechende Gesetze noch genehmigen.

Zugang zu den Archiven von Schweizer Unternehmen werden von Fall zu Fall genehmigt, in der Regel nur für historische Anliegen.

Art. 17 Medienfreiheit

1. Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.

2. Zensur ist verboten.

3. Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.

(Übertragung aus dem Englischen: Gaby Ochsenbein)

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SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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