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Rahmenabkommen mit Bulgarien und Rumänien

(V.l.n.r.) Bundespräsidentin Doris Leuthard, Tomislav Donchev, Bulgariens Minister für EU-Fondsverwaltung, Teodor Baconschi, Rumäniens Aussenminister und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. Keystone

Am Dienstag hat die Schweiz mit Bulgarien und Rumänien die bilateralen Rahmenabkommen unterzeichnet. Sie sind die Fortsetzung der so genannten Kohäsionsmilliarde, die das Stimmvolk vor vier Jahren für die 2004 der EU beigetretenen Länder gutgeheissen hatte.

Bulgarien und Rumänien sind der EU 2007 beigetreten. Durch den Erweiterungsbeitrag trägt die Schweiz zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU bei.

Zu Gunsten jener zehn Staaten, die der EU 2004 beigetreten waren, finanziert die Schweiz seit 2007 Projekte und Programme mit insgesamt einer Milliarde Franken.

Neu werden nun in Rumänien Programme und Projekte im Umfang von 181 Mio., in Bulgarien im Umfang von 76 Mio. Franken bis Dezember 2014 unterstützt. Entsprechende Auszahlungen erstrecken sich über zehn Jahre bis 2019.

Die Abkommen regeln Inhalt und Umsetzung des schweizerischen Erweiterungsbeitrags an diese Länder. Mit deren Unterzeichnung kann die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags (“Kohäsions-Gelder”) an die beiden neuesten EU-Mitglieder an die Hand genommen werden.

Das Engagement der Schweiz im Rahmen der erweiterten EU ist Ausdruck von Solidarität. Gleichzeitig legt die Schweiz damit die Grundlage für solide wirtschaftliche und politische Beziehungen zu den neuen EU-Mitgliedstaaten.

Diese Beiträge werden jeweils in Zusammenarbeit mit Bulgarien respektive Rumänien umgesetzt. Die bilateralen Rahmenabkommen legen die Prinzipien der Zusammenarbeit fest und definieren die konkreten Themenbereiche und Abläufe.

Die Schweiz betätigt sich in Bereichen, in denen die Partnerländer den grössten Nachholbedarf geltend machen und in denen in der Schweiz ein kompetitives Angebot, zum Beispiel an Fachwissen, besteht.

Dazu gehören die Bereiche Sicherheit und Reformen, Unterstützung der Zivilgesellschaft, Integration von Minderheiten, Umwelt und Infrastruktur, Privatsektorförderung, Forschung und Bildung sowie Unterstützung institutioneller Partnerschaften.

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