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Regierung organisiert Verteidigung der “Swissness”

Ordnung und Sauberkeit sind Synonyme für "Swissness" swissinfo.ch

Beim Gebrauch des weissen Kreuzes und dem Begriff "Schweiz" herrscht eine gewisse Anarchie. Der Bundesrat will das in Ordnung bringen.

Interessierte Kreise – insbesondere die Wirtschaft – haben bis Ende März 2008 Zeit, sich zum Revisionsentwurf des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken zu äussern.

Mehr Klarheit und Rechtssicherheit der Bezeichnung “Schweiz” und des Schweizerkreuzes im In- und Ausland dank Markenschutz und präzisen Regelungen: Dies sind die Hauptziele des Gesetzgebungsprojekts “Swissness”.

Der Revisionsentwurf zum Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben enthält Kriterien zur präziseren Bestimmung der geografischen Herkunft eines Produkts: Damit eine Ware als aus der Schweiz stammend gilt, soll der schweizerische Anteil an den Herstellungskosten mindestens 60% betragen.

Dies gilt für alle Warenkategorien: Naturprodukte, verarbeitete Naturprodukte, industrielle Produkte.

Für jede Warenkategorie wird zudem spezifisch festgelegt, was für ein Bezug zwischen dem Produkt und dem Herkunftsort bestehen muss. So kann der unterschiedlichen Produktionsweise der verschiedenen Waren Rechnung getragen werden.

Neu Strafanzeige möglich

Weiter sollen neue Instrumente den Schutz der Herkunftsangaben in der Schweiz und im Ausland verstärken: Bei Missbräuchen namentlich der Bezeichnung “Schweiz” und des Schweizerkreuzes im Inland soll das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum Strafanzeige einreichen und sich am Verfahren beteiligen können.

Herkunftsangaben, die auf einen geografischen Ursprung hinweisen, der für eine besondere Qualität, den Ruf oder eine andere Eigenschaft der Ware ursächlich ist (sog. geografische Angaben), sollen neu auch für nicht-landwirtschaftliche Waren in ein Register aufgenommen werden können.

Solche geografische Angaben sowie Ursprungsbezeichnungen sollen unter strengen Voraussetzungen als Garantie- oder Kollektivmarken in das Markenregister eintragen werden können.

Mit der Aufnahme in ein Register soll es den am betreffenden Zeichen Berechtigten erleichtert werden, auch im Ausland Schutz zu erlangen und diesen durchzusetzen.

Wappen ist nicht gleich Fahne

Der Revisionsentwurf des Bundesgesetzes zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen sieht vor, dass das Schweizer Wappen (Schweizerkreuz in einem Wappenschild) der Eidgenossenschaft vorbehalten ist. Es darf nur von dieser selbst oder von ihren Einheiten verwendet werden.

Die Schweizer Fahne und das Schweizerkreuz hingegen dürfen von allen gebraucht werden, wenn das bezeichnete Produkt tatsächlich aus der Schweiz stammt. Dies gilt neu für Dienstleistungen und Waren.

Mehr Missbräuche

Immer mehr Unternehmen verwenden gemäss dem Bundesrat für ihre Waren und Dienstleistungen Bezeichnungen wie “Schweiz”, “Schweizer Qualität”, “Made in Switzerland” sowie das Schweizerkreuz. Damit häuften sich auch die Fälle von missbräuchlicher Verwendung.

Gleichzeitig trage die heutige Gesetzgebung der wirtschaftlichen Realität zu wenig Rechnung und vermag nicht mehr zu befriedigen: Ausser für Uhren bestünden keine klaren Kriterien dafür, wann die Bezeichnung “Schweiz” auf einer Ware angebracht werden darf.

Es macht für den Bundesrat auch keinen Sinn, das Anbringen des Schweizerkreuzes auf Waren zu verbieten, dessen Gebrauch für Dienstleistungen jedoch zu erlauben.

Schliesslich würden Missbräuche weder in der Schweiz noch im Ausland genügend rigoros verfolgt. Das Projekt “Swissness” soll diese Schwächen beseitigen.

swissinfo und Agenturen

Für den Verbraucher im In- und Ausland nimmt die Bezeichnung Schweiz (Schweizerkreuz) Bezug auf “eine gesunde, ordentliche und effiziente Welt”.

“Unterschwellig mitverstanden werden Begriffe wie Präzision, Exaktheit, Verlässlichkeit und Solidität”, liest man im Rapport des Bundesrates.

“Schweiz” oder “Swiss” sind Synonyme für Innovation, exklusive Produkte und ausgezeichnete Dienstleistungen. Die Marke nimmt auch Bezug auf den “Reichtum der Kulturen, die Weltgewandt- und Weltoffenheit”.

Diese Begriffe sind positiv besetzt und deshalb verkaufsfördend. Die Hälfte der Unternehmen, die Schweizer Produkte verkaufen, stellen die Bezeichnung “Schweiz” neben die eigene Marke.

Zur Zeit kann das Schweizerkreuz rechtlich weder registriert noch wie eine Marke geschützt werden, wenn es um kommerzielle Verwendungen geht.

Die Nutzung der Begriffe “Schweiz” oder “Swiss Made” ist nicht klar und nicht geregelt. Nur bei den Uhren hat der Bundesrat die Regulierung klar umschrieben.

Die Realität zeigt jedoch, dass diese Regelungen oft umgangen, wenn nicht gar gebrochen werden. Die Missbräuche werden selten verfolgt, weder in der Schweiz noch im Ausland, weil die Marke “Schweiz” eben im juristischen Sinn nicht existiert.

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