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Scheidung: Sorgerecht für beide Eltern

Bei einer Scheidung soll künftig das gemeinsame Sorgerecht der Eltern die Regel sein. Hingegen soll bei ledigen Eltern das gemeinsame Sorgerecht weiterhin nur möglich sein, wenn die Mutter damit einverstanden ist.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassungsergebnisse zum gemeinsamen Sorgerecht zur Kenntnis genommen, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJDP) mitteilte.

Der Vorschlag, dass das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung zur Regel wird, sei von einer klaren Mehrheit grundsätzlich begrüsst worden.

Keine Mehrheit fand in der Vernehmlassung der Vorschlag des Bundesrates, wonach im Falle einer Anerkennung des Kindes durch den Vater das Sorgerecht ebenfalls automatisch beiden Elternteilen zustehen soll.

Der Vorentwurf soll vom EJPD deshalb in dem Sinne überarbeitet werden, dass das Sorgerecht bei ledigen Eltern wie bisher vorerst einzig der Mutter zusteht.

Zum gemeinsamen Sorgerecht kommt es nur, wenn sich die Mutter mit dem Sorgerecht des Vaters einverstanden erklärt, oder wenn das Gericht auf Klage des Vaters hin so entscheidet.

Wenn kein Kindsvater angegeben wurde, muss die Vormundschaftsbehörde nach dem Willen des Bundesrates nur dann weiterhin einen Beistand stellen, wenn sie dies zum Wohle des Kindes für nötig erachtet.

swissinfo.ch und Agenturen

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