Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Viele offene Fragen nach der Einwanderungs-Initiative

Für José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, ist die Personenfreizügigkeit "nicht verhandelbar". Keystone

Die Abstimmung über die Wiedereinführung von Kontingenten für ausländische Arbeitnehmer hat grosse Unsicherheit in Bezug auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU ausgelöst. Auch viele Leserinnen und Leser von swissinfo.ch fragen nach den Folgen dieser Initiative. Hier die Antworten auf die brennendsten Fragen.

Wer ist von der Einwanderungsbremse betroffen?

Durch die Annahme der Initiative wird in der Verfassung verankert, dass die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt wird.

Diese neuen Massnahmen könnten alle Ausländer betreffen, die in die Schweiz übersiedeln oder in der Schweiz arbeiten wollen: Bürger der Europäischen Union (EU), Bürger aus Drittstaaten (keine Mitgliedsstaaten der EU), Grenzgänger sowie Asylbewerber.

Hat die Annahme der Initiative Folgen für Ausländer, die bereits in der Schweiz niedergelassen sind?

Das Freizügigkeits-Abkommen sieht ausdrücklich vor, dass auch bei einer allfälligen Kündigung bereits erworbene Ansprüche bestehen bleiben. Das neue System wird nur ausländische Personen betreffen, die nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen in die Schweiz einwandern wollen.

Einige Aspekte des neuen Verfassungsartikels 121a könnten künftig gleichwohl Auswirkungen auf bereits in der Schweiz lebende Ausländer haben. Demnach gibt es keinen Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt und auf Familiennachzug. Auch der Zugang zu Sozialleistungen kann beschränkt werden.

 

Externer Inhalt

 

Müssen Ausländerinnen und Ausländer, die ihre Stelle verlieren, die Schweiz verlassen?

Der neue Verfassungsartikel sieht keinerlei Bestimmung dieser Art vor. Vor der Abstimmung hatte die Schweizer Regierung aber Massnahmen ergriffen, um die Umstände zu klären, unter denen ein Bürger aus EU/EFTA-Staaten im Falle von Arbeitslosigkeit seine Aufenthaltsbewilligung verlieren könnte. Die Kontrollen sollen verschärft werden.

Momentan können in der Schweiz ansässige Bürger aus EU/EFTA-Staaten (mit Bewilligung B oder L) unter bestimmten Bedingungen Arbeitslosengelder in Anspruch nehmen. Ausgesteuerte Arbeitslose haben sechs Monate Zeit, um einen neuen Job zu finden.

Falls sie keine Arbeitsstelle finden, laufen sie Gefahr, keine Aufenthaltsbewilligung mehr zu erhalten, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie ihren Unterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Nicht betroffen sind Personen mit Niederlassungsbewilligung (“Ausweis C”).

2013 lebten rund 1’886’000 Ausländer in der Schweiz, 3,4% mehr als 2012. Rund 66% stammen aus einem EU- oder EFTA-Land.

Mit rund 301’100 Personen sind die Italiener die grösste Ausländergemeinschaft (Ende 2013). Gefolgt von den Deutschen (293’100) und den Franzosen (110’000).

Per Saldo sind 2013 rund 81’000 Personen in die Schweiz gekommen, 10,6% mehr als 2012.

Am meisten Einwanderer kamen 2013 aus folgenden Ausländergemeinschaften der EU- und EFTA-Staaten in die Schweiz:

Portugal: 15’703

Deutschland: 7777

Italien: 6895

Frankreich: 6261

Was passiert mit den Grenzgängerinnen und Grenzgängern?

Das Grenzgänger-Statut wird auch weiterhin existieren. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis werden aber auch bei den Grenzgängern Kontingente eingeführt, die dem Prinzip des “Inländer-Vorrangs” unterliegen. Auf Grundlage des heute bestehenden Freizügigkeits-Abkommens sollten die bereits ausgestellten Grenzgänger-Ausweise aber ihre Gültigkeit behalten.

Können ausländische Arbeitnehmer weiterhin ihre Familie in die Schweiz holen?

Der neue Verfassungsartikel 121a sieht eine Beschränkung des Rechts auf Familiennachzug vor. Im Jahr 2012 kamen 31,6% der insgesamt 143’000 Zuwanderer dank des Familiennachzugs in die Schweiz. Die Hälfte stammte aus EU-Staaten.

Bürger aus EU/EFTA-Staaten haben zurzeit dank des freien Personenverkehrs ein Recht auf Familiennachzug. Doch dieses Recht unterliegt gewissen Einschränkungen. So muss nachgewiesen werden, dass für die nachziehenden Familienmitglieder adäquater Wohnraum “nach Schweizer Standard” zur Verfügung steht. Im Falle von Selbständig -Erwerbenden muss nachgewiesen werden, dass der Unterhalt von Partner und/oder Kindern gewährleistet ist.

Für Bürger aus Drittstaaten ist der Familiennachzug strengeren Regeln unterworfen.

Werden die Beschränkungen für den Familiennachzug auch Folgen für Schweizer Bürger haben?

Das Recht auf Familiennachzug gilt nicht nur für Ausländer, sondern auch für Schweizer, deren Ehepartner oder Kinder im Ausland leben und nicht über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen. Für sie gelten keine Sonderregelungen, sondern die gleichen Dispositionen wie für alle anderen Ausländer. Die Einschränkung des Familiennachzugs für Ausländer kann in diesem Sinne auch Folgen für Schweizer Bürger haben.

Welche Folgen könnte die Einwanderungsbremse für die Schweizer im Ausland haben?

Für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bleiben die erworbenen Rechte prinzipiell bestehen, zumindest solange das Personenfreizügigkeits-Abkommen nicht neu ausgehandelt wird. Trotz der beruhigenden Worte von Bundespräsident Didier Burkhalter zeigte sich die Auslandschweizer-Organisation (ASO) aber besorgt über die möglichen Folgen der Einwanderungs-Initiative für Schweizer im Ausland.

Der Präsident der europäischen Kommission, José Manuel Barroso, verwies mit Hinweis auf das Prinzip der Gegenseitigkeit darauf, dass auch die Schweizer in der Europäischen Union das Recht verlieren könnten, in einem EU-Land zu leben und zu arbeiten. Zurzeit leben mehr als die Hälfte der insgesamt 732’000 Auslandschweizer in einem EU-Land.

Was ändert sich für die Arbeitgeber? Dürfen sie noch ausländische Arbeitskräfte anstellen?

Im neuen Verfassungsartikels ist ein Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer bei der Arbeitsvergabe festgehalten. Das bedeutet, dass ein Unternehmen dazu gezwungen werden könnte, den Nachweis zu erbringen, dass es im Inland vergeblich nach geeignetem Personal gesucht hat, bevor ein ausländischer Arbeitnehmer eingestellt wird.

Ein ähnliches System wird bereits für Arbeitnehmer aus Drittstaaten angewandt. Ein hoher bürokratischer Aufwand, besonders für kleine und mittlere Unternehmungen, ist die Folge.

Gemäss der geltenden Regelung haben seit 1. Januar 2004 Schweizer und Bürger aus der EU gleichberechtigt Vorrang vor Bewerbern aus Drittstaaten. Der neue Verfassungsartikel, der mit der Einwanderungs-Initiative angenommen wurde, bedeutet somit einen Systemwechsel und impliziert eine Neuaushandlung des Personenfreizügigkeits-Abkommens.

Das System der Einwanderungs-Kontrolle durch Kontingente existiert in der Schweiz bereits. Jedes Jahr legt die Regierung eine Höchstzahl an Arbeitsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten fest.

Für die Periode von Juni 2013 bis Mai 2014 sind 5000 “Ausweis L” (Kurzaufenthaltsbewilligung) und 3500 “Ausweis B” (Aufenthaltsbewilligung) vorgesehen.

Auch die Einwanderung aus der EU unterliegt zum Teil Kontingenten: Das Abkommen über den freien Personenverkehr erlaubt der Schweiz, während zehn Jahren die Einwanderung einzudämmen. Die so genannte Ventilklausel kann jedoch ab dem 31. Mai 2014 nicht mehr angerufen werden.

Zwischen Juni 2012 und Mai 2013 belief sich die maximale Anzahl an B-Ausweisen für Bürger der EU-17 auf 53’712, während aus den acht Staaten Osteuropas maximal 2180 Personen einen solchen erhalten konnten. Die letztgenannte Zahl wurde regelmässig ausgeschöpft.

Wann tritt die Zuwanderungs-Beschränkung in Kraft?

Basierend auf dem neuen Verfassungsartikel müssen Höchstgrenzen und jährliche Kontingente für Ausländer spätestens drei Jahre nach der Abstimmung vom 9. Februar in Kraft gesetzt werden. Die Landesregierung will bis Ende Jahr den Entwurf für ein Umsetzungsgesetz präsentieren, das nächstes Jahr dem Parlament vorgelegt werden soll.

Ein rascher Entscheid, mit welchen Massnahmen die Zuwanderungs-Beschränkung umgesetzt werden soll, ist im Interesse der Schweiz: Die gegenwärtige Unsicherheit drückt negativ auf die Verträge zwischen der Schweiz und der EU und könnte die Position Berns in den Verhandlungen mit Brüssel über die Weiterführung der Bilateralen Abkommen und den Abschluss neuer Verträge schwächen.

Welche sofortigen Wirkungen hatte die Abstimmung des 9. Februars?

Eine Bestimmung ist sofort in Kraft getreten: Die Eidgenossenschaft kann keine internationalen Verträge mehr abschliessen, die dem neuen Verfassungsartikel entgegenlaufen.

Die Schweizer Regierung hat deshalb beschlossen, den geplanten Vertrag mit Kroatien über die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf dieses neue EU-Mitglied nicht zu unterzeichnen. Die Zukunft dieses Vertrags bleibt ungewiss.

In welcher Weise wird die Zuwanderung von Arbeitskräften aus der EU beschränkt?

Der neue Verfassungsartikel schreibt Kontingente vor, nennt aber keine Zahlen: “Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten”, heisst es.

Laut den Initianten ist gegenwärtig wünschenswert, dass die Gesamtbilanz der Zuwanderung um mindestens die Hälfte reduziert wird. Diese belief sich zwischen 2002 und 2012 pro Jahr auf durchschnittlich 77’000 Personen.

Auch die Art und Weise der Quoten wird nicht definiert. Sie soll unter Berücksichtigung der Bedürfnisse an Arbeitskräften der verschiedenen Schweizer Regionen, Wirtschaftszweige oder Berufsgruppen definiert werden. Auf jeden Fall zeichnen sich bereits jetzt grosse Streitereien zwischen den verschiedenen politischen Parteien ab.

Kann die EU Einschränkungen der Personenfreizügigkeit von Schweizer Seite akzeptieren?

Die Europäische Kommission hat bekräftigt, der freie Personenverkehr sei “nicht verhandelbar”. Sollte die Schweiz Kontingente für die Einwanderung von EU-Bürgern einführen, würde dies die so genannte “Guillotine-Klausel” auslösen: Alle sieben Abkommen der Bilateralen Verträge I, in Kraft seit 2002, müssten gekündigt werden (Freizügigkeit, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr, Forschung). Diese Verträge haben den gegenseitigen Marktzugang ermöglicht.

Die EU ist der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz. 2012 gingen 56% der Schweizer Exporte in diese Länder, 75% der Importe stammten von dort.

Für die EU ist die Schweiz – nach den USA, China und Russland – der viertwichtigste Partner. 8% der EU-Exporte gehen in die Schweiz, 6% ihrer Importe stammen aus der Schweiz.

Auch bei den Direktinvestitionen ist die EU der wichtigste Partner der Schweiz: 77% des in der Schweiz investierten Kapitals stammen aus den 28 Ländern der Union (etwa 500 Mrd. Fr.), während 40% der Schweizer Investitionen im Ausland in der EU getätigt werden (etwa 400 Mrd. Fr.).

Wie hat die EU auf die vom Schweizer Stimmvolk angenommene Zuwanderungs-Beschränkung reagiert?

Die EU wartet darauf, zu erfahren, wie der neue Verfassungsartikel umgesetzt werden soll. Wegen der fehlenden Unterschrift auf dem Vertrag über die Personenfreizügigkeit mit Kroatien allerdings hat Brüssel bereits entschieden, die Verhandlungen mit der Schweiz über die Beteiligung an den EU-Programmen “Horizon 2020” (Forschung), “Erasmus+” (Studenten-Austausch) und MEDIA (Filmförderung) für die Periode 2014 bis 2020 einzufrieren.

Schweizer Forschende könnten aus Projekten im Umfang von rund 80 Milliarden Franken ausgeschlossen werden, während Schweizer Studierende die finanzielle Unterstützung verlieren könnten, die ihnen bisher Studiensemester im Ausland erleichterte. Zudem hat die EU die Verhandlungen über einen Vertrag zur Einbindung der Schweiz in den neuen europäischen Elektrizitätsmarkt suspendiert.

Welche weiteren wichtigen Verträge sind gefährdet?

Bern und Brüssel hatten Gespräche oder Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss weiterer Bilateraler Abkommen aufgenommen. Darunter Verträge über die Teilnahme der Schweiz an zwei EU-Projekten der globalen Satellitennavigation (Galileo, EGNOS), die Regulierung der Sicherheit chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) oder über den Handel mit CO2-Emissionszertifikaten.

Andere geplante Verträge interessieren vor allem die EU, besonders solche über institutionelle Fragen, Unternehmensbesteuerung und Zinsbesteuerung. Von letzterem allerdings könnte auch der Zugang der Schweizer Banken auf den Europäischen Markt abhängen.

(Übertragen aus dem Italienischen: Gerhard Lob und Christian Raaflaub)

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft