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Schweiz-EU vor neuer Steuerkraftprobe

Wer schwingt obenaus in den Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz? Keystone

Die strategischen Meinungsverschiedenheiten zwischen der Schweiz und der EU zeigen sich wieder. Und sie könnten zu neuen Spannungen führen, vor allem im Steuerbereich.

Am Donnerstag signalisierte die dänische EU-Präsidentschaft Bereitschaft zu neuen Verhandlungen mit der Schweiz zum Thema Zinsbesteuerung. Die Schweizer Regierung hatte am Vortag ihrerseits klar gemacht, dass sie nicht zu konkreten Gesprächen bereit ist, bevor die EU-Kommission ihren Widerstand gegen das Inkrafttreten der “Rubik” genannten Steuerabkommen aufgibt, welche die Schweiz 2011 mit Deutschland und Grossbritannien abgeschlossen hat.

Die dänische Ratspräsidentschaft hatte ein “hochrangiges” Treffen der Steuerexperten der 27 EU-Länder einberufen, um im Licht wichtiger “internationaler Entwicklungen” das Dossier Zinsbesteuerung zu erörtern.

Die Ratspräsidentschaft ist der Ansicht, dass die “Konzessionen”, welche die Schweiz beim Kampf gegen Steuerflucht gegenüber den USA, Grossbritannien und Deutschland machte, es rechtfertigten, das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU rasch neu zu verhandeln, damit alle 27 EU-Staaten von der Schweizer Freigebigkeit profitieren könnten. Bern hat vor allem akzeptiert, das System des Informationsaustausches zwischen Steuerbehörden so aufzuweichen, dass unter bestimmten Bedingungen auch so genannte Gruppenanfragen zugelassen werden.

Noch immer ein Veto, aber…

Bei dem Treffen am Donnerstag hielten Luxemburg und Österreich nach Angaben von Diplomaten an ihrem Veto fest, mit dem sie sich seit zwei Jahren gegen die Verabschiedung eines Verhandlungsmandats wehren.

Artikel 10 der EU-Richtlinie (Gesetz) zur Zinsbesteuerung stipuliert in der Tat, dass sie von ihrem System der Quellensteuer – das ihnen erlaubt, ihr Bankgeheimnis zu bewahren – abrücken und den automatischen Informationsaustausch zulassen müssten, falls die EU und die Schweiz mit einem neuen Abkommen ein gegenseitiges Engagement in Stein meisseln würden, die “OECD-Standards” zum Informationsaustausch auf Anfrage anzuwenden, die viel weniger strikt sind.

Luxemburg und Wien beharren bisher auf ihrer Position: Sie wollen gleich wie die Schweiz behandelt werden. Und daher sei die EU-Gesetzgebung zuerst anzupassen, bevor Entscheide zur Ausweitung ihres Anwendungsbereichs (auf Produkte wie Lebensversicherungen oder Einheiten wie Stiftungen) gefällt würden und ein neues Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen werde.

Die beiden Länder sollen aber eine gewisse Flexibilität angedeutet haben. Die dänische Ratspräsidentschaft will daher mit ihnen bilaterale Gespräche führen, bevor die EU-Finanzminister sich am 21. Februar, oder wohl eher am 13. März, mit dem Dossier befassen sollen.

Luxemburg und Österreich sollen eingeräumt haben, dass die “internationalen Entwicklungen”, die von der Schweiz verursacht wurden, berücksichtigt werden sollten. Unterschwellig: Sie könnten zu gewissen Konzessionen bereit sein, bei Anfragen nach Bankdaten, vorausgesetzt, dass sie nicht gezwungen werden, ihr Bankgeheimnis aufzugeben.

Bleibt die Frage, wie die Europäische Union ihren Wunsch nach raschen Fortschritten mit der Schweiz im Bereich Zinsbesteuerung in Einklang bringen kann mit der Bedingung, welche die Schweiz ihrerseits an die Aufnahme von neuen Verhandlungen geknüpft hat: Grünes Licht von der EU-Kommission für “Rubik”.

Brüssel stellt vor allem die Gesetzmässigkeit verschiedener Elemente des zwischen Deutschland und der Schweiz geschlossenen Abkommens in Frage. Dazu gehören die Höhe der Abgeltungssteuer, welche die Schweiz erheben soll, oder der rückwirkende Aspekt des Dispositivs.

Grosser Zankapfel

Der Steuerstreit steht aber nur für einen Teil des Zankapfels zwischen der Schweiz und der EU. In der Tat geht es um die Zukunft der gesamten gegenseitigen Beziehungen, welche die EU strikter handhaben will. So möchte die EU in Zukunft eine raschere, “dynamische Anpassung” der Abkommen mit der Schweiz an die EU-Gesetzgebung.

Geschaffen werden sollen auch neue supranationale Mechanismen zur Umsetzung der Abkommen und Schlichtung von Rechtsstreiten. Diese Prioritäten hatten die Aussenminister der 27 EU-Staaten im Dezember 2010 festgelegt.

Die Schweizer Regierung sieht sich ihrerseits pragmatischer. Statt zuerst eine Lösung für die institutionellen Probleme zu suchen, die sich bei allen Abkommen zeigen, schlägt sie einen “bottom-up”-Ansatz vor, ausgehend von den laufenden Verhandlungen über das Strom- und Energiedossier.

Der Auswärtige Dienst der EU hat die Schweizer Vorschläge, die man nicht auf Anhieb ablehne, “mit Interesse” zur Kenntnis genommen. Bern sollte sich aber keine Illusionen machen: “Wir werden die Vorschläge im Licht der Herausforderungen und Prinzipien analysieren”, die der Ministerrat (Vertretung der EU-Staaten) im Dezember 2010 festgelegt habe, hiess es weiter.

Oder anders gesagt: Ausser man findet im Rahmen des spezifischen Energie-Abkommens eine institutionelle Lösung, die sich tatsächlich auf sämtliche Abkommen mit der Schweiz übertragen liesse, wird die Union nichts unterzeichnen.

Der Bundesrat (Regierung) hat diese Woche einen Plan (Road map) zum weiteren Vorgehen in der Europa-Politik verabschiedet. Er hofft, die Verhandlungen mit der EU im Bereich Strom und Energie rasch vorantreiben zu können.

Auf dieser Basis könnten auch Lösungen für einen Weg aus der institutionellen Sackgasse gefunden werden. Aber nicht um jeden Preis.

 
“Der Bundesrat steht zum bilateralen Weg”, bekräftigte Aussenminister Didier Burkhalter. Die Regierung sei sich aber bewusst, dass es neue Impulse brauche, und sie wolle proaktiv sein.

Statt gleichzeitig alle offenen Dossier anzugehen, will Bern zuerst einen Abschluss im Bereich Energie und Strom (das Dossier, bei dem die Verhandlungen am weitesten fortgeschritten sind) erreichen.

Dieses Dossier könnte dann als eine Art Präzedenzfall für das weitere Vorgehen bei den anderen Themen und institutionellen Fragen dienen.

Die Lösung der institutionellen Fragen dürfte mehr Zeit beanspruchen. Die Souveränität der Schweiz soll dabei nicht verscherbelt werden.

Es sei klar, dass eine automatische Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz nicht in Frage komme, unterstrich Burkhalter.

Für die weiteren Dossiers neben Energie/Strom schlägt die Regierung einen umfassenden, koordinierten Ansatz vor. Sie ist zu Verhandlungen über eine Aktualisierung des Zinsbesteuerungs-Abkommens und zum Dialog über die Holdingbesteuerung bereit.

Zuvor müsse die EU aber eine “konstruktive Haltung” einnehmen und ihre Blockade der mit Deutschland und Grossbritannien unterzeichneten Abkommen über eine Abgeltungssteuer aufgeben.

Die mit Deutschland und Grossbritannien unterzeichneten “Rubik”-Abkommen zielen auf eine Regularisierung der nicht-deklarierten, unversteuerten Guthaben ab, die Staatsangehörigen dieser beiden Länder in der Schweiz deponiert haben.

Zur Bereinigung der “Altlasten” soll eine Pauschalsteuer erhoben und das Geld unter Wahrung der Anonymität des Kontohalters an die Steuerbehörden in Deutschland und in Grossbritannien überwiesen werden. Die Rate für die Abgeltungssteuer soll dabei zwischen 19 und 35% liegen.

Für künftige Kapitalerträge soll dann eine Quellensteuer auf Zinsen und Dividenden erhoben werden. Für Deutschland wurde die Rate bei 26,375% festgelegt, gleich hoch wie die derzeitig geltende Steuerrate in Deutschland. Für Grossbritannien schwankt die Rate zwischen 27 und 48%, je nach Kategorie der Rendite auf dem Kapital. 

(Übertragung aus dem Französischen: Rita Emch)

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