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Schweiz hat Brasilien wegen Korruptionsfällen Millionen überwiesen

Bundesanwalt Michael Lauber hat am Montag in Brasilia mit der brasilianischen Generalstaatsanwältin Raquel Doge die Zusammenarbeit der beiden Behörden bei den Korruptionsverfahren um Petrobas und Odebrecht besprochen. (Archiv) KEYSTONE/PETER SCHNEIDER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Bundesstaatsanwaltschaft hat an Brasilien im Rahmen der Korruptionsverfahren um den Ölkonzern Petrobras und den Baukonzern Odebrecht bisher Gelder in Höhe von 365 Millionen Franken zurückerstattet.

Insgesamt haben die Behörden in dem Verfahrenskomplex Vermögen von rund 700 Millionen Franken beschlagnahmt.

Der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber und die brasilianische Generalstaatsanwältin Raquel Dodge haben am Montag in Brasilia an einem Treffen die Zusammenarbeit der beiden Behörden besprochen, wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Die beiden hätten in einer gemeinsamen Erklärung bekräftigt, die Zusammenarbeit “fortzuführen und zu intensivieren”.

Die 365 Millionen Franken seien mit Einwilligung der berechtigten Personen zu Gunsten von Geschädigten in Brasilien zurückerstattet worden, heisst es in der Mitteilung. Die letzten Überweisungen von rund 9 Millionen ergingen Ende März 2019.

70 Strafverfahren hängig

Die Bundesanwaltschaft führt bereits seit April 2014 im Zusammenhang mit der halbstaatlichen brasilianischen Petrobras und dem Konglomerat Odebrecht Ermittlungen. Dabei geht es um den Verdacht auf qualifizierte Geldwäscherei und “in zahlreichen Fällen” auf Bestechung fremder Amtsträger. Der Verfahrenskomplex gehört laut der Mitteilung zu einem der umfangreichsten Fälle und wird in einer Task Force geführt.

Derzeit sind laut den Angaben wegen der Vorwürfe rund 70 Strafverfahren hängig. Zwei davon richten sich gegen Finanzinstitute in der Schweiz wegen des Verdachts auf “Mängel in der internen Organisation”. Die BA habe in der vergangenen Jahren von der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) Verdachtsmeldungen zu rund 1000 Bankbeziehungen erhalten.

Rund 15 Strafverfahren, welche von der BA eröffnet wurden, seien zwecks Weiterführung von den zuständigen brasilianischen Behörden übernommen worden. Zudem wurden der BA vom Bundesamt für Justiz rund 120 Rechtshilfeersuchen aus anderen betroffenen Staaten, insbesondere aus Brasilien selber, zum Vollzug delegiert.

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