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Schweizer Gesetz zum Kulturgüter-Transfer

Keystone Archive

Die Schweiz hat auf den 1. Juni ihre Gesetzgebung an die UNESCO-Konvention von 1970 gegen den illegalen Kulturgüterhandel angepasst.

Bisher hatte die Schweiz den Ruf, Umschlagplatz zu sein für den Handel mit illegalen Kulturgütern, da ihre Gesetze grosse Lücken aufwiesen.

“Kulturgüter sind keine normalen Waren – es gibt einen Unterschied zwischen dem Klau eines Fernsehapparates und dem Diebstahl eines Kulturgutes”, sagt Andrea Raschèr, Leiter der Abteilung Recht und Internationales beim Bundesamt für Kultur (BAK), gegenüber swissinfo.

Der illegale Handel mit Kulturgütern war in der Schweiz vor einigen Jahren ins Zentrum der Debatte gerückt. Es ging um so genannte Raubkunst, die jüdischen Besitzern während des Zweiten Weltkrieges gestohlen worden war.

“Diese Diskussion wurde zum Politikum. Nun aber stimmt das Schweizer Recht tadellos mit den internationalen Standards überein”, sagt Raschèr.

Schwarze Schafe

Unter dem neuen Gesetz werden Kunsthändler und Auktionshäuser gezwungen offenzulegen, mit wem sie Geschäfte machen. Dies soll den illegalen Handel unterbinden.

“Es ist wichtig, dass jene Händler, welche mit den Kulturgütern richtig umgehen von den schwarzen Schafen unterschieden werden können”, sagt Raschèr.

Die Händler und Auktionare müssen Listen über ihre Tätigkeiten führen und detaillierte Informationen zu den verkauften Gütern besitzen.

Ausserdem wird der Zeitrahmen, in dem jemand gestohlene Kulturgüter zurückfordern kann, von 5 auf 30 Jahre ausgedehnt.

Die neue Gesetzgebung trifft nicht auf Kunstwerke zu, deren Kaufpreis kleiner als 5000 Franken ist.

Eine Spezialabteilung des BAK ist für die Überwachung des Handels mit Kulturgütern verantwortlich und soll sicherstellen, dass dieser mit den Gesetzen übereinstimmt.

Kulturelle Erbschaft

Dies spielt auch eine wichtige Rolle bei der Erhaltung von Weltkulturerbe und soll Diebstahl, Plünderungen sowie den illegalen Im- und Export von Kulturgütern verhindern. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei archäologischen Kunstobjekten

“Der Import/Export ist selbstverständlich auf archäologische und ethnologische Gegenstände ausgerichtet. Diese stellen das grösste Problem dar, denn man kann nicht kontrollieren, was ausgegraben wird.”, sagt Raschèr.

Und gerade solche Güter seien die wichtigsten Objekte für die Identität einer Nation. “Und dies schützen die meisten Länder, auch die Schweiz, sehr stark.”

Geschäfts-Knotenpunkt

Die Schweiz hat das UNESCO-Übereinkommen über “Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut” von 1970 im Jahr 2003 ratifiziert und ihr Recht auf den 1. Juli 2005 entsprechend angepasst.

Laut BAK gehört die Schweiz international zu den fünf grössten Kulturgut-Handelszentren. Der Import und Export von Kulturgütern ist in der Schweiz ein 1,5 Mrd. Franken-Markt.

“International gesehen ist der Handel mit gestohlenen Kulturgütern der drittgrösste illegale Markt nach Drogen und Waffen”, so Raschèr. Dieses Problem sei in der Schweiz bisher wegen der bisherigen Gesetzeslücken besonders akut gewesen.

Goldene Sternenscheibe

Trotzdem, die Schweiz kann einige Erfolge bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern aufweisen.

Im Jahr 2002 erzeugte die aus Bronze und Gold gearbeitete “Sternenscheibe von Nebra” einen weltweiten Aufruhr, als sie auf dem internationalen Altertumsmarkt erschien.

Die rund 3600 Jahre alte Scheibe mit einem Durchmesser von 32 cm ist die weltälteste Darstellung des Kosmos. Ihr Verkäufer gab an, sie sei 1999 von Schatzsuchern mit einem Metalldetektor in der Nähe von Nebra in Sachen-Anhalt, in der ehemaligen DDR, gefunden worden.

Tatsächlich war sie beim Trubel der deutschen Wiedervereinigung gestohlen worden und dann auf dem Schwarzmarkt mit einer Preisvorstellung von 10 Mio. Dollar angeboten worden.

Dieser archäologische Fund ist Eigentum des deutschen Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Er wurde nach einer verdeckten Aktion der Schweizer Polizei in Basel nach Deutschland zurückgebracht.

swissinfo, Thomas Stephens
(Übertragung aus dem Englischen: Etienne Strebel)

1962: Die Schweiz ratifiziert die Konvention von Den Haag für den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten.
Oktober 2003: Die Schweiz ratifiziert die UNESCO-Konvention über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von
Kulturgut von 1970.
1. Juni 2005: Das neue Schweizer Gesetz zum internationalen Kulturgüter-Transfer tritt in Kraft, das im Juni 2003 vom Parlament verabschiedet wurde.

Die neue Gesetzgebung verlangt von Kunsthändlern und Auktionsfirmen ihre Kunden zu identifizieren.
Der Zeitrahmen, in dem jemand gestohlene Kulturgüter zurückfordern kann, wird von 5 auf 30 Jahre ausgedehnt.
Die Schweiz gehört zu den fünf grössten Handelsplätzen der Kunstwelt.
Der Import und der Export von Kulturgütern ist in der Schweiz ein 1,5 Mrd.-Franken-Markt.

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