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Schweizer Rüstungskonzern plant heikles Geschäft

Die MQ-9 Predator B-Drohne kann nicht nur als unbemanntes Aufklärungsfluggerät benutzt werden, sondern auch zum Einsatz von Raketen und Bomben. Reuters

Das Rüstungsunternehmen Ruag und der US-Konzern General Atomics planen den gemeinsamen Verkauf von Drohnen an die deutsche Luftwaffe. Solche werden seit Jahren für unbemannte Aufklärungsflüge benutzt, aber auch für gezielte Tötungen im Krieg.

Die bundeseigene Ruag will zusammen mit der amerikanischen Herstellerin von Predator-Drohnen an einer Ausschreibung der deutschen Bundeswehr teilnehmen. “Bei einem allfälligen Verkauf des Predator an die deutsche Bundeswehr würde die Ruag in Deutschland Wartungsarbeiten, Unterhalt, Reparatur und die Überholung am Predator übernehmen”, sagte die Leiterin der Ruag-Kommunikation Christiane Schneider gegenüber Schweizer Radio DRS.

Die Ruag wartet mittels einer Tochterfirma im bayrischen Oberpfaffenhofen seit mehr als 40 Jahren militärische Systeme für die Bundeswehr.

Möglicher Einsatz in Afghanistan

Die Predator-Drohne wäre für die deutsche Luftaufklärung gedacht. Das ferngesteuerte Fluggerät mit einer Nutzlast von 1,7 Tonnen könnte aber auch ein breites Waffenspektrum wie Luft-Boden-Raketen oder Präzisionsbomben zum Einsatz bringen. Drohnen des Typs werden unter der Bezeichnung MQ-9 Reaper derzeit von den US-Luftstreitkräften im Kampf gegen die Taliban und Al-Kaida in Afghanistan und dem pakistanischen Grenzgebiet eingesetzt.

Dazu Christiane Schneider von der Ruag: “Wir gehen heute davon aus, dass es sich um eine Aufklärungsdrohne handelt. Grundsätzlich kann jede Drohne ausgerüstet werden, das ist wie beim Auto. Man kann aus jedem Auto auch eine Waffe machen.”

Tatsache ist, dass die Drohnen letztlich auch in Afghanistan zum Einsatz kommen könnten. Die deutsche Bundeswehr führt dort auch Kampfeinsätze durch.

Seco: UNO-Mandat entscheidend

Auf die Frage von swissinfo.ch, ob das Ruag-Geschäft nach dem Schweizer Exportregime überhaupt legal ist, antwortete Simon Plüss, beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) für schweizerische Kriegsmaterial-Exporte zuständig, zuerst gehe es darum abzuklären, ob es sich um Kriegsmaterial handle oder nicht.

“Soviel ich weiss, geht es um Unterhaltsarbeiten, welche die Ruag an Drohnen ausführen soll, die von Seiten der USA an die deutsche Armee geliefert werden. Es könnte um Kriegsmaterial gehen, weil gewisse Dienstleistungen auch vom Kriegsmaterialgesetz erfasst werden. Und die Frage stellt sich insbesondere dann, wenn gewisse Arbeiten in der Schweiz verrichtet und die Drohnen anschliessend wieder nach Deutschland ausgeführt würden”, sagt Plüss. Das sei aber ein bisschen Spekulation. “Ich weiss nicht genau, wie das Geschäft ablaufen wird. Aber vorausgesetzt, dass es Kriegsmaterial ist, muss man prüfen, ob die Kriterien des Kriegsmaterialgesetzes für eine Ausfuhr erfüllt sind.”

In Sachen interner oder internationaler Konflikte habe der Bundesrat eine Praxis entwickelt, wonach solches Kriegsmaterial geliefert werden dürfe, wenn das Bestimmungsland an einem Einsatz beteiligt sei, der sich auf ein UNO-Mandat stütze oder im Einverständnis mit dem betroffenen Zielland erfolge. “Für Afghanistan würde das heissen, sofern sich der Einsatz dieser Drohnen der deutschen Armee auf ein UNO-Mandat stützt, dass das Geschäft grundsätzlich bewilligt werden könnte”, so Plüss.

Neutralitätspolitische Bedenken

Doch auch wenn der Drohnen-Verkauf deshalb rechtens wäre, Bedenken hat Völkerrechtsexperte Rainer J. Schweizer von der Universität St. Gallen trotzdem. Unter anderem, weil die Ruag zu 100% der Eidgenossenschaft gehört. Die möglichen Wartungsarbeiten der Ruag an den Drohnen könnten letztlich zu einer logistischen Unterstützung in einem bewaffneten Konflikt wie jenem in Afghanistan führen, so Schweizer gegenüber Radio DRS.

“Für diese bewaffneten Konflikte hat zwar die Nato ein UNO-Mandat, hingegen nicht die Schweiz, die sich neutralitätspolitisch zurückhält und auf friedenserhaltende Massnahmen konzentriert.”

Für das Seco müsste der neutralitätspolitische Aspekt im konkreten Fall beurteilt werden. “Aber zumindest vor dem rechtlichen Hintergrund möchte ich mal festhalten, dass das Geschäft nicht ausgeschlossen ist. Ob es dann wirklich alle Voraussetzungen erfüllt, damit man es bewilligen kann, das wird sich zeigen, wenn ein konkretes Gesuch eintrifft. Uns ist bisher noch nichts bekannt”, sagt Plüss gegenüber swissinfo.ch.

Der grüne Sicherheitspolitiker Jo Lang betonte: “Politisch ist das Geschäft sehr heikel. Die Ruag ist ein Bundesbetrieb. Die Schweiz würde damit mindestens indirekt zu einem Teil des Afghanistan-Krieges. Das wäre umso falscher, als die Schweiz in Afghanistan vielleicht in nächster Zeit eine Friedensrolle spielen könnte.”

Wenn tatsächlich eine solche Absicht bestünde, müsste man das wahrscheinlich auch in eine Beurteilung des Ruag-Gesuchs einbeziehen, sagt Simon Plüss vom Seco. “Mir ist allerdings nichts dergleichen bekannt.”

Ruag: Im rechtlichen Rahmen

Bei der Ruag selber ist man sich bewusst, dass das Drohnen-Geschäft Fragen aufwirft. Man bewege sich aber “voll und ganz im rechtlichen Rahmen”. Bis zu einer Ausschreibung durch die deutsche Regierung dürfte laut Ruag noch ein Zeitraum von bis zu zwei Jahren verstreichen.

Mit Blick auf die Umstürze in Nordafrika und Kämpfe im Nahen Osten hatte Konzernchef Lukas Braunschweiler an der Jahresmedienkonferenz in Zürich-Oerlikon Ende März gesagt, die Ruag halte sich stets an das “strenge Exportregime nach Schweizer Recht”. Die Ruag sei sich “der Verantwortung bewusst”.

Die Ruag erziele nur zwei Prozent des Umsatzes in der Region Südamerika/Nahost/Afrika. Bislang habe man keine “kritischen Projekte” zurückstellen müssen.

Vor der Abstimmung über die Volksinitiative “Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten” der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) am 29.11.2009 war die Ruag in Kritik geraten.

Bis zu 2000 Arbeitsplätze und die Sicherheit der Schweiz stünden bei einem Ja zur Initiative auf dem Spiel, hatte damals Ruag-Konzernchef Braunschweiler betont. Die Argumente des Ruag-Chefs für ein Nein an der Urne wurden zwar fast von niemandem in Frage gestellt. Doch massive Kritik erntete Braunschweiler mit einer Spende von 200’000 Franken an die Nein-Kampagne. Federführend waren dort der Maschinenindustrie-Verband Swissmem sowie economiesuisse.

Der grüne Zuger Nationalrat und GSoA-Vertreter Jo Lang sagte damals gegenüber der Presse, das Problem sei nicht, dass die Ruag ihre Meinung sage, sondern dass ein Unternehmen, das sich eigentlich in der Hand des Schweizer Volkes befinde – der Bund besitzt 100% der Aktien – auch verdeckt in den Abstimmungskampf eingreife.

Aber auch im Lager der Initiativgegner war man nicht glücklich über die Ruag-Spende. “Ein Bundesbetrieb hat in einem Abstimmungskampf nichts zu spenden”, sagte Nationalrat Christian Miesch von der Schweizerischen Volkspartei (SVP).

Laut einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung vom 29.04.2011 hat der Bundesrat den Pilatus-Flugzeugwerken in Stans am 20. April 2011 den Verkauf von 12 militärischen Trainingsflugzeugen des Typs PC-21 an Katar bewilligt. Ebenso hiess die Landesregierung die Lieferung von 2 Pilatus-Maschinen nach Saudiarabien gut.

Da der zuständige Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann das Geschäft als vertraulich klassiert hatte, wurde nicht offiziell darüber informiert. Die Öffentlichkeit erfuhr nur durch Indiskretionen von den Exporten in die arabischen Länder, wie die NZZ schreibt.

Pilatus verkündete am gleichen Tag, dass sie 5 PC-7-Trainingsflugzeuge im Wert von 40 Mio. Fr. nach Botswana liefern könne. Die GSoA verwies darauf, dass Botswana regelmässig wegen “krasser Menschenrechts-Verletzungen” am Pranger stehe und trotz dramatischen sozialen Problemen enorme Rüstungsausgaben ausweise. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hatte das Geschäft bewilligt, wollte aber zu den Details des Verfahrens “aufgrund des Amtsgeheimnisses” keine Stellung beziehen.

“Diese Praxis irritiert umso mehr, als bei der Abstimmung über ein Verbot von Kriegsmaterialexporten vom November 2009 von den Verantwortlichen noch Beteuerungen zu hören waren, künftig bei heiklen Rüstungslieferungen transparent und sensibel zu agieren”, kommentiert die NZZ.

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