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Schwule und Lesben der Ehe einen Schritt näher

8. Mai 2001 in Genf: Die ersten beiden gleichgeschlechtlichen Paare lassen sich "trauen". Keystone Archive

Das Parlament sagte am Donnerstag Ja zur registrierten Partnerschaft. Das neue Gesetz ist für Schwule und Lesben ein Schritt zum Recht auf Ehe.

Über dem Gesetz schwebt aber die Referendumsdrohung, auch wenn Ehe und Adoption ausgeschlossen sind.

Bei der Schweizer Schwulenorganisation Pink Cross herrscht Freude über die rechtliche Besserstellung, welche die eingetragene Partnerschaft Schwulen und Lesben bringt. “Wir sind mit dem Gesetz zufrieden. Es ist pragmatisch und löst die wichtigsten materiellen Probleme beim Erb- und Mietrecht sowie bei den Rechten ausländischer Partner”, sagte Jean-Paul Guisan, Sprecher von Pink Cross, gegenüber swissinfo.

Im alltäglichen Leben seien mit dem neuen Gesetz die registrierten Paare den Ehepaaren gleichgestellt, so Guisan. Mehr zu verlangen, also Recht auf Ehe, Adoption und Fortpflanzungsmedizin, wäre nicht opportun. “Wenn wir gesagt hätten, die Ehe oder nichts, dann wären wir am Schluss mit leeren Händen da gestanden”, sagte der Sprecher. Wichtig sei, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form durchkomme.

Kein zu forsches Tempo

Zufriedenheit herrscht auch bei den Sozialdemokraten. “Das Gesetz geht deutlich weiter, als das entsprechende Gesetz in Deutschland, meines Erachtens geht es auch über die Gesetzgebung in Frankreich hinaus”, so Nationalrat Claude Janiak.

Von weiter gehenden Rechten will auch Janiak im Moment nichts wissen. “Wir wollen zuerst einmal schauen, wie sich dieses Institut bewährt.” Er geht davon aus, dass es eine Volksabstimmung zu überstehen hat.

Auch CVP an Bord

Mitgezogen im Parlament haben schliesslich auch die Christlichdemokraten, die in der Frage gespalten waren. “Mit der Registrierung wählen wir eine Lösung, die nicht EU-ähnlich ist, aber die doch in wesentlichen Punkten der Heirat entsprechen wird”, streicht die interimistische CVP-Präsidentin Doris Leuthard heraus.

Der unmittelbare Schritt weiter drängt sich auch für sie nicht auf. “Bei der Adoption sind zum Teil Wünsche vorhanden, aber eher bei den Lesben-Organisationen”, stellt sie fest. Bei den Betroffnen seien hier die Meinungen auch unterschiedlich.

Referendum liegt in der Luft

Scharf bekämpft wurde das neue Gesetz von der fundamentalistischen Eidgenössisch-Demokratischen Union. Die EDU will es deshalb mit dem Referendum vors Volk bringen, wie Nationalrat Christian Waber ankündigte. Dabei ist aber nicht sicher, ob die Kleinst-Partei die nötigen 50’000 Unterschriften zu Stande bringt.

Langer Prozess

Mit der Bereinigung der letzten Differenzen im Nationalrat fand am Donnerstag ein langer Prozess seinen vorläufigen Abschluss. Mit dem neuen Gesetz können Schwule und Lesben künftig ihre Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt registrieren lassen, um ihre Beziehung samt gegenseitigen Rechten und Pflichten rechtlich abzusichern.

Bisher besteht diese Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare erst in den Kantonen Genf und Zürich.

Im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, im Steuerrecht und in der beruflichen Vorsorge sind gleichgeschlechtliche Paare künftig Ehepaaren gleichgestellt.

Im Gegensatz zu Ehegatten behalten aber registrierte Partner und Partnerinnen ihre gesetzlichen Namen; ihre Kantons- und Gemeindebürgerrechte bleiben unberührt. Für ausländische Partner gelten die gleichen Aufenthaltsrechte wie für Ehegatten aus dem Ausland.

Die eingetragene Partnerschaft ist wohl eine rechtliche Besserstellung, von einer Gleichstellung mit Partnern in einer Ehe sind aber die Betroffenen weiterhin einiges entfernt: Die homosexuellen Paare dürfen weder gemeinsam Kinder adoptieren noch die Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen.

swissinfo

In der Schweiz können sich schwule und lesbische Paare in den Kantonen Genf und Zürich registrieren lassen.
In den Kantonen Bern, Baselland, Freiburg, Neuenburg und Tessin bestehen ähnliche Gesetzesprojekte.
Verschiedene Länder in Europa und einzelne Staaten in den USA und Kanada kennen Partnerschaften, die der Ehe rechtlich gleichgestellt sind (Niederlande, Belgien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Island und Finnland, Massachussets und Vermont).
In Frankreich existieren die sogenannten PACS (Pacte civil de solidarité). Auch Deutschland, Spanien, Portugal und Kroatien kennen Partnerschafts-Gesetze. Diese entsprechen aber nicht der Ehe.

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