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Ständerat gegen Basler Initiative für Erdbebenversicherung

Tausende Menschen bitten im März 1964 bei der Wallfahrtskapelle von Bruder Klaus bei Sachseln OW für eine Abwendung der Erdbebengefahr. Mehrere Erdstösse hielten damals den Kanton Obwalden in Atem. (Archivbild) Keystone/STR sda-ats

(Keystone-SDA) Der Ständerat hat eine Baselstädter Standesinitiative für eine obligatorische Erdbebenversicherung auf Bundesebene abgelehnt, nach ausführlicher Diskussion. Dass es die Versicherung bräuchte, ist indes kaum umstritten. Handeln sollen aber die Kantone.

Der Ständerat folgte am Dienstag mit 23 zu 18 Stimmen der Mehrheit seiner Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung (UREK). Basel-Stadt hatte mit der vernachlässigten Erdbeben-Vorsorge argumentiert und vor möglichen immensen Schäden gewarnt. Viele private Neubauten seien nicht genügend geschützt.

Prinzip Hoffnung

Eine risikogerechte, landesweite Vorsorge und eine angemessene Versicherung von Erdbebenschäden seien überfällig. Dem Bund soll gemäss der Initiative die Koordination zufallen. Er soll einerseits die Kantone anweisen, entsprechende Bauvorschriften zu erlassen und anderseits die Versicherungsdeckung veranlassen.

UREK-Präsident Werner Luginbühl (BDP/BE) führte aus, dass ein Erdbeben wie jenes in Basel im Jahr 1356 heute 60 bis 80 Milliarden Franken Schäden verursachen würde. Bisherige Versuche, eine nationale Versicherung zu schaffen, seien aber gescheitert.

Die Kantone seien mehrheitlich für eine föderalistische Lösung, und der Bundesrat sei der Ansicht, dass für eine landesweite Lösung die Verfassung abgeändert werden müsste. Die UREK wolle die Kantone deshalb auffordern, die Arbeiten an einem von der Mehrheit der Kantone befürworteten Konkordat aufzunehmen.

Hoffnung sei beim Management von Naturgefahren und dem Management der Risiken von Naturgefahren ein schlechtes Prinzip, wandte Beat Rieder (CVP/VS) namens der Minderheit der UREK ein. Diese hätte die Initiative unterstützen wollen.

Eidgenössische Sicht verlangt

Laut dem Erdbebendienst der ETH Zürich könne es alle 100 Jahre zu einem Erdbeben mit der Magnitude von 6 kommen. Wo, sei offen. Am wahrscheinlichsten seien solche Beben im Wallis und in Basel. “Wer trägt die Verantwortung, wenn ein solches Ereignis eintritt?”

Ein starkes Erdbeben treffe nicht nur eine Region, sondern das ganze Land, warb auch Anita Fetz (SP/BS) für die Standesinitiative. “Es wäre mehr als sinnvoll, endlich zu einer eidgenössischen Sicht dieser Gefahren zu kommen.”

Eine obligatorische Erdbebenversicherung hatte das Parlament schon 2012 beim Bundesrat in Auftrag gegeben, mit der Überweisung einer Motion von Ständerat Jean-René Fournier (CVP/VS). Der Bundesrat kam 2014 aber zum Schluss, dass die Einführung einer nationalen und obligatorischen Versicherung gegen Erdbeben nicht möglich sei.

“Grenzen beim Versichern”

Mehrere Votanten plädierten dafür, diese Motion dennoch aufrechtzuerhalten. “Wir reden hier seit 2011, 2012 rum”, kritisierte Fournier selbst. “Geben wir den Menschen, die sich gegen Erdbeben versichern wollen, eine Möglichkeit, dies zu vernünftigen Kosten zu tun.”

Hannes Germann (SVP/SH), Vorstandsmitglied im Hauseigentümer-Verband, wandte ein, dass es “Grenzen gibt beim Versichern”. Nicht nur für Hausbesitzer würde die Versicherung kosten, sondern auch für Mieter und für Geschäftsliegenschaften. Komme es zur Katastrophe, zähle er auf die Solidarität der Bevölkerung.

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