Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Ständeratskommission will Übernachtungsentschädigung kürzen

Eine Übernachtungsentschädigung sollen nur noch jene Ratsmitglieder erhalten, die nach Sitzungsende nicht nach Hause fahren, sondern tatsächlich auswärts übernachten. (Archivbild) KEYSTONE/PETER SCHNEIDER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Staatspolitische Kommission des Ständerats sieht keinen Anlass, die Einkommen der Bundesparlamentarier grundsätzlich zu überprüfen. Die geltende Regelung der Übernachtungsentschädigungen möchte sie aber einschränken.

Heute werden den Mitgliedern von National- und Ständerat pro Sitzungstag pauschal 180 Franken für Übernachtungen gutgeschrieben, auch wenn diese tatsächlich im eigenen Bett schlafen. Die Kosten belaufen sich auf knapp 2,4 Millionen Franken im Jahr. Eine im Mai veröffentlichte Studie hat ergeben, dass ein guter Teil der Ratsmitglieder während Sessionen oder bei Kommissionssitzungen selten oder nie ausser Haus schläft.

Sie sollen in Zukunft keine Übernachtungsentschädigung erhalten. Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Dienstag hat die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine parlamentarische Initiative von Joachim Eder (FDP/ZG) angenommen. Diese verlangt, dass Übernachtungsentschädigungen nur noch für tatsächlich ausserhalb erfolgte Übernachtungen geleistet werden.

Die Überbrückungshilfe, die ausgeschiedenen oder bedürftigen Ratsmitglieder gewährt werden kann, will die Kommission hingegen beibehalten. Sie hat sich mit 7 zu 6 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative von Natalie Rickli (SVP/ZH) ausgesprochen, die die Abschaffung der Überbrückungshilfen verlangt. Nach Ansicht der Kommission handelt es sich um eine bescheidene Unterstützung, die keine Mehrkosten verursacht, da sie anstelle von Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausbezahlt wird.

Keine persönlichen Mitarbeiter

Mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt hat die Staatspolitische Kommission auch eine Initiative des Berner SP-Nationalrats Matthias Aebischer. Er verlangt, dass jedes Ratsmitglied einen persönlichen Mitarbeiter mit einem Pensum von bis zu 80 Prozent anstellen kann.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass mit der heute ausbezahlten Pauschale jedes Ratsmitglied die für seine Bedürfnisse richtige Lösung finden kann. Für “Personal- und Sachausgaben” bekommen diese aktuell 33’000 Franken pro Jahr.

Diese Pauschale ist steuerfrei. Der Nationalrat möchte das ändern. Die Ständeratskommission lehnt die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) aber nach wie vor ab. Ihrer Ansicht nach würde die Geltendmachung von Gewinnungskosten zu einem grossen bürokratischen Mehraufwand für Verwaltung und Ratsmitglieder führen. Nun muss der Ständerat entscheiden. Die Initiativen von Rickli und Aebischer gehen zurück an den Nationalrat.

Im Auftrag de Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung haben Wissenschaftler der Universität Genf Einkommen und Arbeitsaufwand der Mitglieder des Bundesparlaments untersucht. Die Ergebnisse sind im Mai veröffentlicht worden. Demnach verdienen die Ratsmitglieder für Sitzungen und die Sitzungsvorbereitung im Mittel zwischen 70 und 80 Franken. Kein Geld gibt es hingegen für die übrige politische Arbeit im Zusammenhang mit dem Parlamentsmandat.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft