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Künstliche Befruchtung: Zurück an den Absender!

Swissinfo Redaktion

Ein Jahr nach der Annahme des Verfassungsartikels, der den Weg für die Präimplantations-Diagnostik (PID) frei machte, kommt nun das Gesetz zur Umsetzung der neuen Regelung zur Abstimmung. Für den Dachverband der Behinderten-Selbsthilfeorganisationen geht das Gesetz zu weit und muss deshalb abgelehnt werden.


Ohne das 2015 lancierte Referendum wäre das revidierte Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (FMedG) heute bereits in Kraft. AGILE.CH ist der Ansicht, dieses Gesetz dürfe der demokratischen Diskussion nicht einfach entzogen werden.

2015 der Verfassungsartikel, 2016 das Gesetz: Vor einem Jahr sprach sich die Stimmbevölkerung für die Präimplantations-Diagnostik aus, indem sie der Revision des Verfassungsartikels zustimmte, der dies bis anhin verboten hatte. Mit der PID werden Zellen eines in-vitro gezeugten Embryos auf allfällige genetische Anomalien untersucht. Damit wird Paaren, die unter einer Erbkrankheit leiden, die Möglichkeit gegeben, eine Übertragung solcher Krankheiten an künftige Kinder zu verhindern. Dieses Grundprinzip ist heute unter Fach und Dach.

Catherine Rouvenaz ist die Westschweizer Sekretärin und Sprecherin von AGILE.CH, dem Dachverband der rund 40 Behinderten-Selbsthilfeorganisationen der Schweiz. swissinfo.ch

Vereint unter dem Motto “Vielfalt statt Selektion”, ergriffen jedoch 19 Organisationen, darunter AGILE.CH, ein überparteiliches Komitee sowie eine konservativere Gruppe das Referendum, weil das Parlament das Gesetz zur Umsetzung der PID nicht mit den notwendigen Leitplanken versehen hat. Es geht heute also nicht mehr um den Grundsatz der PID, sondern um deren Umsetzung.

Das Gesetz weicht von seinem Zweck ab

Angesichts der Entwicklung der Fortpflanzungsmedizin und dem schmerzhaften Dilemma von Paaren, die Träger einer Erbkrankheit sind, entwirft der Bundesrat 2013 einen angemessenen Gesetzesvorschlag, der solchen Paaren den Griff zur PID erlaubt. Es geht pro Jahr um 50 bis 100 Paare. Der Entwurf lässt für die künstliche Befruchtung zudem pro Behandlungszyklus die In-vitro-Entwicklung von acht statt wie bisher drei Embryonen zu und regelt die Aufbewahrung überzähliger Embryonen.

Doch dann verabschiedet das Parlament im Dezember 2014 ein ganz anderes Gesetz: Der Zugriff auf die PID ist nicht mehr länger nur auf Trägerpaare mit einer schweren Krankheit beschränkt, sondern wird für alle unfruchtbaren Paare zugelassen, die zur In-vitro-Fertilisation greifen.

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Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Am 14. Juni 2015 wird die Grundlage für die PID in Artikel 119, Abschnitt 2 der Bundesverfassung festgelegt. Das Volk sagte mit 61,9% der Stimmen Ja, bei den Kantonen waren 18½ für die Vorlage, 4½ dagegen. Ein Jahr später sind wir wieder an die Urnen gerufen, nachdem gegen das vom Parlament verabschiedete Gesetz zur Umsetzung…

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2014 waren dies nach Angaben des Bundesamts für Statistik 6269 PaareExterner Link. Zudem lässt das Parlament die Entnahme von acht statt 12 Eizellen zur Entwicklung von Embryonen zu. Neben der Analyse zur Erkennung von Erbkrankheiten ist auch die Suche nach Chromosomen-Anomalien wie zum Beispiel Trisomie 21, dem Down-Syndrom, erlaubt. Überzählige Embryonen dürfen während 10 Jahren aufbewahrt werden (aktuell sind es 5); danach würden sie vernichtet oder zu Forschungszwecken genutzt werden.

Für AGILE.CH sind sowohl der Umfang der Anwendungen, die das neue Gesetz erlaubt, als auch die Zahl der Embryonen, die gezeugt werden dürfen, unverhältnismässig – und es sind Auswüchse zu befürchten. Ohne klare Begrenzungen stehen die existierenden technischen Möglichkeiten klar im Widerspruch zu dem, was ethisch vertretbar ist. Da das Fortpflanzungsmedizin-Gesetz für den Griff zur PID auch keinen abschliessenden Katalog von Krankheiten umfasst, setzen wir uns in der Tat “opportunistischen Untersuchungen” aus.

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PID – ein “lukrativer Markt”

In der Schweiz gibt es 29 Zentren für medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Stand 15.4.2015). Die Fortpflanzungsmedizin ist also ein lukrativer Markt. In ihrer Botschaft (Punkt 3.3, Seite 5938) anerkennt die Regierung übrigens dieses Potential. Das Risiko ist also gross, dass Paare, die vor einer solchen Entscheidung stehen und sich dabei ratlos fühlen, auch aus wirtschaftlichen Gründen dazu gedrängt werden dürften, eine PID durchzuführen.

Die Diktatur der Norm

Ein weiterer beunruhigender Aspekt: Die Gefahr der Stigmatisierung von Eltern, die sich für eine bedingungslose Fortpflanzung entscheiden. Werden Gesellschaft oder Versicherungsfirmen ihnen nicht im Fall einer Behinderung oder einer schweren Krankheit eines Kindes eines Tages eine Schuld zuschieben, oder sie im Namen der sakrosankten Eigenverantwortung dafür bestrafen? Die PID darf kein Routinevorgang werden, der nicht nur auf die Bedürfnisse von Paaren in Not antwortet, sondern einem generellen Streben nach Perfektion und Sicherheit dient.

AGILE.CH und die Bewegung “Vielfalt statt Selektion” empfehlen daher, das Gesetz abzulehnen. Wir setzen uns seit mehr als 60 Jahren für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen ein und weigern uns, diesem Rausch nach Normierung stattzugeben, der zu Ausgrenzungen und letztlich zu einer Verarmung der Gesellschaft führt.

Die in diesem Artikel geäusserten Ansichten sind ausschliesslich jene der Autorin und müssen sich nicht mit der Position von swissinfo.ch decken.

(Übertragung aus dem Französischen: Rita Emch)

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