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US-Programm: Kantonalbanken gehen kein Risiko ein

Die Angriffe der US-Justiz hinterlassen Spuren auf dem Schweizer Bankenplatz. AFP

Mehrere Schweizer Kantonalbanken haben sich für die Teilnahme am Programm zur Beilegung der Steuerstreitigkeiten mit den USA entschieden. Die grösseren Staatsinstitute teilen sich in Kategorie 2 ein, weil es der "vorsichtigere Weg ist", sagt der Präsident der Geschäftsleitung der Zuger Kantonalbank.

Seit 2008 setzt das US-Justizministerium Schweizer Banken unter Druck, die Vermögen von US-Kunden verwalten. Ende August dieses Jahres einigten sich die USA und die Schweiz auf eine Regelung des Streits für die rund 300 Schweizer Finanzinstitute.

Zu den Bedingungen für eine Teilnahme am Programm zur Lösung des Steuerstreits mit den USA gehört, dass sich die Schweizer Banken selber in eine Kategorie – 2, 3 oder 4 – einteilen. (Vgl. rechte Spalte).

Banken der Kategorie 3 müssen gegenüber den US-Behörden beweisen, dass ihre Kundschaft nicht gegen Steuergesetze in den USA verstossen hat.

Banken der Kategorie 2 zeigen sich bei den US-Behörden wegen möglicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung selbst an. Sie müssen mit Bussen rechnen, wenn sie auch nur einen einzigen US-Steuersünder als Kunden haben. Pascal Niquille, Präsident der Geschäftsleitung der Zuger Kantonalbank (ZGKB), erklärt, weshalb sich die ZGKB für Kategorie 2 entschieden hat.

In der Vereinbarung zwischen den USA und der Schweiz zur Beilegung des Steuerstreits vom 29. August 2013 wird der Rahmen für die Kooperation der Banken mit den US-Behörden definiert.

Dazu gehört ein Programm, an dem die Schweizer Banken auf freiwilliger Basis teilnehmen können. Die Institute benötigen für die Teilnahme eine Bewilligung der Schweizer Regierung.

Am Programm können alle Banken teilnehmen, abgesehen von jenen, die zur Kategorie 1 gehören.

Kategorie 1

Gegen Institute dieser Kategorie hat das US-Justizdepartement strafrechtliche Untersuchungen eingeleitet. Es handelt sich bisher um 14 Banken, darunter die Grossbanken UBS und Credit Suisse, die Kantonalbanken von Zürich und Basel Stadt und die Privatbanken Julius Bär und Pictet. Diese Institute können nicht am Programm teilnehmen.

Kategorie 2

Banken dieser Kategorie können nicht ausschliessen, dass sie amerikanisches Recht verletzt haben. Sie können bis 31. Dezember 2013 bei den US-Behörden ein “Non-Prosecution Agreement” beantragen und müssen diesen Informationen über ihre grenzüberschreitenden Beziehungen liefern.

Bisher haben die Kantonalbanken der Kantone Aargau, Bern, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Nidwalden, Schaffhausen, Waadt, Wallis und Zug, sowie u.a. die Coop Bank, die Migros Bank und  Postfinance bekannt gegeben, dass sie in der Kategorie 2 teilnehmen werden.

Kategorie 3

In diese Kategorie teilen sich Banken ein, die davon ausgehen, dass sie kein amerikanisches Steuerrecht verletzt haben. Sie müssen ihre Unschuld gegenüber den US-Behörden beweisen. Ein unabhängiger Gutachter muss einen solchen Entlastungsbeweis bestätigen. Für Kategorie 3 hat sich bisher die Bank Vontobel öffentlich entschieden.

Kategorie 4

Kleinere Kantonalbanken, darunter Appenzell, Basel-Landschaft, Glarus, Schwyz und Uri, haben sich für Kategorie 4 entschieden.

Institute der Kategorie 3 und 4 können zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2014 bei den US-Behörden eine “Non-Target-Letter” beantragen.

Banken, die nicht am Programm teilnehmen, müssen mit einer Anklage rechnen, die laut Experten die Existenz gefährden könnte.

(Quelle: sda, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen)

swissinfo.ch: Banken, die sich in Kategorie 3 einteilen, wie die Bank Vontobel zum Beispiel, verleihen sich selber ein Gütesiegel. Kommt umgekehrt eine Einteilung in Kategorie 2 einem Schuldgeständnis gleich?

Pascal Niquille: Dieser Umkehrschluss ist nicht zulässig und oberflächlich. Das Spektrum der Banken, die sich in Kategorie 2 einreihen, ist in Bezug auf das Geschäftsmodell sehr breit. Am einen Ende befinden sich Banken, wie die ZGKB, welche dieses Geschäft nie aktiv betrieben haben und nie auf dem amerikanischen Markt aktiv waren.

Wenn man sich auf einem ausgesprochen international tätigen Platz wie Zug befindet, wo Menschen aus 127 Ländern leben, ist es normal, dass sich darunter auch US-Personen befinden. Am anderen Ende des Spektrums gibt es Banken, die aktiv Kunden in den USA beworben haben oder immer noch bewerben.

zugerkb.ch

swissinfo.ch:  Welche Überlegungen waren ausschlaggebend für Ihren Entscheid?

P.N.: Die Kriterien für die Einteilung in diese Kategorien sind so eng, dass sich eine Bank auch nur mit einem einzigen Fall, in dem ein US-Kunde seine Steuerpflicht nicht erfüllt haben könnte, nicht in Kategorie 3 oder 4 einteilen sollte. Es entspricht unserem Risikoverhalten, auch hier Vorsicht walten zu lassen.

swissinfo.ch: In Ihrem Communiqué schreiben Sie, dass “die Zuger Kantonalbank nicht ausschliessen kann, dass auch sie in vereinzelte Steuerdelikte ihrer Kunden einbezogen wurde.” Mit dieser passiven Formulierung implizieren Sie, dass die Bank eventuell von Kunden in ein Delikt gezogen wurde, aber sicher nicht aktiv dazu beigetragen hat?

P.N.: Hier geht es um Kunden, die einen US-Bezug haben, die in den USA steuerpflichtig sind und diese Steuerpflicht möglicherweise nicht erfüllt haben. Für die USA könnte bereits das Führen einer Beziehung für einen solchen Kunden eine “Unterstützung beim Nicht-Erfüllen gesetzlicher Vorschriften” sein.

swissinfo.ch: Sie schreiben auch, dass die ZGKB einer an alle Schweizer Banken gerichteten Forderung der Finanzmarktaufsicht (Finma) nachkomme. Einige Kantonalbanken haben sich über diese in ausgewählten Medien publizierte Forderung geärgert. Gehören Sie auch dazu?

P.N.: Die Aufforderung der Finma hat nur zusätzlich verdeutlicht, was aus dem Programm hervorgeht. Wir gehören nicht zu den Banken, die sich über die Aufforderung der Finma geärgert haben, aber ich war erstaunt über die Kommunikationswege, die Herr Raaflaub (Finma-Direktor, N.d.R.) dafür gewählt hat. Die Finma kann direkt mit den von ihr beaufsichtigten Banken kommunizieren und muss dies nicht über die Medien tun.

swissinfo.ch: Wie gross ist der Anteil US-Kunden am Total der Kunden der ZGKB?

P.N.: Ein Bruchteil eines Prozents. Es geht um sogenannte US-Personen. Dazu gehören nicht nur Kunden, die in den USA leben, sondern zum Beispiel auch Doppelbürger, die im Kanton Zug geboren wurden und immer hier gelebt haben. Diese waren bis anhin nicht verpflichtet, uns über ihren US-Pass zu informieren, sind aber allenfalls in den USA steuerpflichtig und dieser Pflicht vielleicht nicht nachgekommen.

swissinfo.ch: War der Entscheid innerhalb der ZGKB umstritten?

P.N.: Die Analyse des Programms und unsere bisherigen Abklärungen haben viel Zeit gebraucht. Es war ein schwieriger aber letztlich sachlicher und von der ganzen Bankleitung getragener Entscheid.

swissinfo.ch: Wie geht es jetzt weiter?

P.N.: Das Programm gibt uns grundsätzlich Zeit bis Ende Juni 2014, um uns noch mehr Klarheit über den Kundenbestand zu verschaffen, die umfangreichen Unterlagen zusammenzustellen, die das DOJ (US-Justizdepartement, N.d.R.) verlangt, alles ins Englische zu übersetzen und uns dann für weitere Schritte bereit zu halten.

swissinfo.ch: Brauchen Sie für dieses Programm externe Unterstützung oder können Sie das selber bewältigen?

P.N.: Für diese Aufgaben, zum Beispiel für die Bereitstellung und Analyse der richtigen Daten, ist man auf Spezialisten angewiesen. Wir arbeiten seit Oktober 2013 mit externen Anwälten (Wirtschaftskanzlei Homburger AG, N.d.R.) und Wirtschaftsprüfern (KPMG) sowie mit einer US-Anwaltskanzlei zusammen. Zudem haben wir einen externen sogenannten Independent Examiner mandatiert.

swissinfo.ch: Wie viel Geld haben Sie für das gesamte Programm beiseite gestellt?

P.N.: Die Aufwendungen werden den “laufenden Kosten” belastet.

swissinfo.ch: Rückstellungen haben Sie dafür nicht gemacht?

P.N.: Dafür ist es noch zu früh. Wir befinden uns – wie gesagt – immer noch im Stadium der Abklärungen und Untersuchungen.

swissinfo.ch: Was bedeutet der Entscheid nun für Ihre US-Kunden?

P.N.: Es geht um Kundenbeziehungen ab August 2008. Viele Betroffene sind heute nicht mehr Kunden der ZGKB.

swissinfo.ch: …und wohin diese Kunden abgewandert sind, müssen Sie nun der US-Justiz bekannt geben?

P.N.: Ja, die sogenannten Leaver-Listen sind Bestandteil der Informationen, die man dem DOJ zur Verfügung stellen muss. Dabei werden aber keine Kundennamen bekannt gegeben, sondern anderweitige Transaktionsdetails.

swissinfo.ch: Gehen Sie davon aus, dass die Altlasten für Ihre Bank mit diesem Programm erledigt sind oder rechnen Sie danach auch mit zivilrechtlichen Klagen?

P.N.: Diese Frage ist verfrüht. Wir können noch nicht einmal sagen, ob wir “Altlasten” haben und falls ja, was diese bedeuten würden.

swissinfo.ch: Welche Risiken bestehen für die Mitarbeitenden? Können Sie und ihre Mitarbeitenden unbeschwert ins Ausland reisen, sogar in die USA?

P.N.: Wir kooperieren im Rahmen dieses Programms mit den Schweizer und den amerikanischen Behörden. Es gibt für uns auch deshalb keinen Grund, irgendwelche Reiseeinschränkungen zu verfügen.

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