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Strafverfahren nach Sturm am Turnfest soll eingestellt werden

Heftige Sturmwinde hinterliessen beim Turnfest ein Bild der Zerstörung. (Archiv) KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER sda-ats

(Keystone-SDA) Drei Jahre nachdem am Eidgenössischen Turnfest in Biel bei einem Sturm dutzende Personen verletzt wurden, will die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern das Verfahren gegen den Direktor des Anlasses einstellen.

Die Einstellung des Verfahrens sei weitgehend damit begründet, dass das Wetterereignis nicht voraussehbar gewesen sei, sagte Christoph Scheurer, Sprecher der Berner Staatsanwaltschaft, am Dienstag in der Sendung “Schweiz aktuell” von Schweizer Fernsehen SRF.

Vielmehr sei der Sturm überraschend schnell und unerwartet heftig aufgetreten. Auch die Wetterwarnungen seien nicht von einem so starken Sturm ausgegangen. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, die nach dem Fest kritisiert worden war, könne dem Turnfest-Direktor nicht nachgewiesen werden.

Die geplante Einstellung des Verfahrens kann noch angefochten werden. Trotzdem zeigte sich Hans Stöckli, damaliger OK-Präsident des Turnfests und amtierender Berner SP-Ständerat, erleichtert: “Dieser Entscheid ist wichtig für die ganze Schweiz und alle Outdoor-Veranstalter.”

Fast hundert meist Leichtverletzte

Das Eidgenössische Turnfest begann am 13. Juni 2013 und dauerte bis zum 23. Juni. 60’000 Sportlerinnen und Sportler nahmen daran teil. Schon die Eröffnungsfeier am 13. Juni wurde von einem schweren Gewitter begleitet. Damals verletzten sich zwei Personen.

Ein zweiter Sturm sieben Tage später mit Windböen von bis zu 124 Stundenkilometern forderte 95 zumeist Leichtverletzte. Rund anderthalb Jahre nach dem Turnfest erlag ein Mann aber seinen damals zugezogenen Verletzungen.

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