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Streit ums Sterben

Sterben in Würde - eine Debatte, die vielerorts geführt wird. Keystone/Archivio Roberto Donetta

Deutsche, die in der Schweiz mit Hilfe der Organisation Dignitas ihr Leben beenden, haben medial für viel Wirbel gesorgt. In Deutschland wird über Sterbehilfe hoch emotional und kontrovers diskutiert, eine gesetzliche Neuregelung soll kommen.

“Ich hoffe, wenn ich selber an den Punkt kommen sollte, sterben zu wollen, dass mein Mann mich dann in die Schweiz begleitet. Dass er neben mir sitzen und meine Hand halten würde, wenn ich das Gift trinke”, sagte Anne Schneider in einem InterviewExterner Link mit der deutschen Wochenzeitung Die Zeit.

Diese Sätze haben für eine Menge Wirbel gesorgt. Denn der Ehemann der 65-Jährigen, die unter einer besonders aggressiven Form des Brustkrebses leidet, ist kein geringerer als Nikolaus Schneider, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland. Und als ranghöchster Vertreter der Kirche ist er strikt gegen den assistierten Suizid, wie ihn Organisationen wie ExitExterner Link und DignitasExterner Link in der Schweiz anbieten. Entgegen seiner Überzeugung würde er aber seine Frau begleiten, falls es dazu komme.

Der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio. zVg

Heftiger Streit über Sterbehilfe

Das Interview, das Mitte Juli veröffentlicht wurde, hat die intensive Diskussion über die Sterbehilfe noch einmal angefacht. “Über kaum ein Thema wird in Deutschland emotionaler, kontroverser und bisweilen ideologischer diskutiert”, schreibt der Professor für Palliativmedizin Gian Domenico Borasio von der Universität Lausanne in seinem neuen BuchExterner Link “Selbst bestimmt sterben”.

Borasio kennt die Situation in beiden Ländern gut, denn bis zu seiner Berufung 2011 hat er an der Universität München gelehrt. Deutschland scheine in zwei Lager gespalten zu sein, so der Palliativmediziner. Während die einen vehement die Legalisierung der Sterbehilfe – die Hilfe beim Suizid oder sogar die Tötung auf Verlangen eines unheilbar Kranken – fordern, sei das andere Lager, unterstützt von den beiden grossen Kirchen, strikt dagegen.

Suizid-Tourismus”

Sollte sich Anne Schneider zu diesem Schritt entschliessen, wäre sie kein Einzelfall. Denn Hunderte von Ausländern sind in den letzten Jahren in die Schweiz gefahren, um hier mittels Sterbehilfe den Tod zu suchen. Laut einer StudieExterner Link der Universität Zürich, die im “Journal of Medical Ethics” veröffentlicht wurde, hat es zwischen 2008 und 2012 611 Fälle des sogenannten “Suizid-Tourismus” gegeben.

Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) ist nach Artikel 114 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) verboten. Beihilfe zum Suizid ist nur dann straffrei, wenn keine selbstsüchtigen Beweggründe vorliegen, wie aus Artikel 115Externer Link StGB hervorgeht.

Mehrere Organisationen bieten Beihilfe zum Suizid an, unter anderem Dignitas und Exit. Nur der Verein Dignitas steht auch Ausländern offen, die nicht schon mehrere Jahre in der Schweiz leben.

Die Sterbewilligen reisten aus 31 verschiedenen Ländern in die Schweiz, die mit Abstand grösste Gruppe stammt aus Deutschland. 268 Deutsche haben in fünf Jahren hier ihr Leben beendet, begleitet und assistiert vom Verein Dignitas. Es ist die einzige Institution, die auch Nicht-Schweizern offensteht. Laut der Züricher Studie ist die Zahl der “Suizidtouristen” in den letzten Jahren stark angestiegen.

Begrenztes Phänomen

Dem Lausanner Professor zufolge müssen diese Zahlen aber in Relation gesehen werden: “In Deutschland sterben jährlich über 800’000 Menschen.” Die Zahl der Deutschen, die sich an Dignitas wenden, sei im Vergleich dazu verschwindend gering.

Daher sei die mediale und politische Debatte der eigentlichen Bedeutung nicht angemessen. Sie entspreche aber den Ängsten der Menschen vor Tod und Leid. “Am Ende wählen nur ganz wenige Patienten den Suizid, aber ganz viele Menschen haben Angst, dass sie diese Möglichkeit bräuchten und nicht bekommen”, sagt Borasio.

Rechtliche Grauzonen

Eine klare Regelung existiert in Deutschland bei der aktiven Sterbehilfe. Tötung auf Verlangen ist wie in der Schweiz eine Straftat. Dagegen ist die Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht rechtlich geregelt. So existieren rechtliche Grauzonen, vor allem für Ärzte.

“Die Ärztekammern in etlichen Bundesländern verbieten ihren Mitgliedern, Patienten beim Sterben zu helfen. Tun Ärzte es dennoch, laufen sie Gefahr, ihre Zulassung zu verlieren”, sagt der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (SPD) in einem Interview mit dem SPIEGEL. Viele tun es dennoch, im Geheimen, ohne Regeln und Kontrollen.

Reformvorschläge

Aus diesem Grund hat Borasio zusammen mit drei Kollegen – dem Ethiker Ralf Jox von der LMU München, dem Medizinethiker Urban Wiesing von der Universität Tübingen und dem Stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats Jochen Taupitz – einen GesetzesentwurfExterner Link ausgearbeitet und vorgestellt, der Ärzten erlauben soll, Menschen bei der Selbsttötung zu helfen.

Dabei müsste der Patient “umfassend und lebensorientiert über andere, insbesondere palliativmedizinische Möglichkeiten” aufgeklärt werden. Der Arzt müsste überzeugt sein, dass der Patient aus freien Stücken handelt, und einen anderen, unabhängigen Arzt zu Rate ziehen.

Schweiz kein Vorbild

“Wir haben uns dabei gegen das Schweizer Modell entschieden”, erklärt Borasio. Denn es handle sich um eine rein negative Regelung. Die Beihilfe zum Suizid ist uneingeschränkt straffrei, sobald keine selbstsüchtigen Beweggründe vorliegen. Es fehle eine Sorgfaltspflicht, damit die Patienten umfassend ärztlich beraten und ihnen Alternativen aufgezeigt werden können.

“Viele Ängste und Sorgen der Menschen können durch die palliativmedizinische Beratung ausgeräumt werden”, sagt Borasio. Und so könne die Möglichkeit eines assistierten Suizides letztendlich helfen, viele Menschen von ihren Suizidplänen abzubringen. “Wer es wirklich ernst meint mit dem Schutz des Lebens, muss Regeln aufstellen für eine verantwortungsvolle Suizidbeihilfe”, sagt Jox.

Abstimmung im Bundestag

Im Oktober will sich der Bundestag mit dem Thema beschäftigen. Doch ob der assistierte Suizid erlaubt wird, ist ungewiss. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) favorisiert eine RegelungExterner Link, nach der jede organisierte Beihilfe zum Suizid verboten werden soll. Das würde sowohl Vereine als auch Ärzte betreffen. Führende CDU-Politiker wie die Kanzlerin Angela Merkel und der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder unterstützen ihn dabei.

Doch mehrere Abgeordnete aus den Regierungsfraktionen haben Widerstand angekündigt. Lauterbach von der SPD will zusammen mit anderen Abgeordneten – auch von der CDU – einen GesetzesentwurfExterner Link auf den Weg bringen, der sich stark an den Vorschlag von Borasio und Kollegen anlehnt und Ärzten unter gewissen Bedingungen die Beihilfe zum Suizid erlauben will. Da bei solchen ethischen Grenzfragen im Parlament traditionell kein Fraktionszwang besteht, ist das Ergebnis der Abstimmung offen.

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