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Tag gegen Lärm: Lauter ist nicht besser

Ab einer Lautstärke von 93 Dezibel sollten die Ohren an einem Konzert geschützt werden. Der Veranstalter muss Ohrenstöpsel verteilen. Keystone

Was als Lärm wahrgenommen wird und was nicht, ist individuell verschieden. Dieses Jahr wird am "Tag gegen Lärm" auf gewollten oder ungewollten Freizeitlärm aufmerksam gemacht. Die grösste Lärmquelle ist der Strassenverkehr.

Das diesjährige Motto des internationalen Tags gegen den Lärm vom 27. April heisst: “Lauter ist nicht besser”. Die Öffentlichkeit soll auf die Lärmthematik sensibilisiert werden. Konkret geht es um den so genannten Freizeitlärm. Damit wird auf die gewollte oder ungewollte Dauerbeschallung aufmerksam gemacht. Man versteht darunter die Beschallung an Konzerten und in Discos oder ähnlichen Anlässen.

“Das BAG beteiligt sich heuer am Tag gegen Lärm. Das diesjährige Motto: ‘Lauter ist nicht besser’ passt in unseren Auftrag”, sagt Salome Ryf vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). “Wir befassen uns mit dem Schutz des Publikums bei Veranstaltungen”. In der geltenden Schall- und Laserverordnung, die 2007 geändert wurde, ist geregelt, ab welcher Lautstärke ein Veranstalter eines Freizeitanlasses sein Publikum schützen muss. Die Grenzwerte seien so festgesetzt, dass ein sporadischer Konzertbesuch keine bleibenden Hörschäden hervorrufen sollte, sagt Ryf.

Schutz für die Ohren

Ab 93 Dezibel muss ein Veranstalter einen Gehörschutz verteilen. “Es müssen auch Warnhinweise und eine Ausgleichszone mit leiserem Schallpegel vorhanden sein. Unter diesen Bedingungen erlaubt die Schall- und Laserverordung einen Stundenpegel von maximal 100 Dezibel”, sagt Ryf. Es liege aber trotzdem in der Verantwortung der einzelnen Personen, ihr Gehör zu schützen.

Gefährlich, sagt Salome Ryf vom BAG, sei nicht nur Beschallung über längere Zeit. “Einzelne, sehr laute Ereignisse sind besonders gefährlich. Schon ein einzelner Lauter Knall kann bleibende Hörschäden verursachen. Dies gilt für Schallpegel ab 125 Dezibel.”

Schweizerische Untersuchungen, die einen Zusammenhang herstellen zwischen Hörschäden bei Jugendlichen und lauter Musik, gebe es keine, sagt Ryf. “Die Untersuchungen aus dem Ausland sind kontrovers. Es gibt Studien, die den Zusammenhang zeigen und solche, die ihn nicht belegen können.”

Hörschäden treten eher im Alter auf. “Wenn zum Lärmhörschaden noch der Altershörschaden kommt, dann wird es ein Problem”, sagt Salome Ryf.

Der Lärm der Andern

Der Tag gegen Lärm will zudem auch auf den Lärm im Allgemeinen und auf die Möglichkeiten der Vermeidung aufmerksam machen. Sowohl Kampfflugzeuge als auch Kirchenglocken und Hundegebell können als Lärm empfunden werden, heisst es beim Bundesamt für Umwelt (Bafu), das sich am “Tag gegen den Lärm” auch beteiligt.

“Lärm ist unerwünschter Schall, der subjektiv als störend empfunden wird und bei den Betroffenen negative psychische, physische oder soziale Auswirkungen hat”, sagt Irène Schlachter vom Bafu. Sowohl messtechnisch als auch akustisch lasse sich keine Abgrenzung zwischen Musik, Klängen, Geräuschen und Lärm finden.

“Da akustische Ereignisse individuell verschieden wahrgenommen werden, kann die für jemanden schönste Musik des Nachbarn als störend und damit als Lärm empfunden werden.” Oft lasse sich in der Lärmbeurteilung die Grundregel beobachten: “Lärm wird von den anderen gemacht.”

Höhere Empfindlichkeit

Die wichtigste Lärmquelle in der Schweiz ist mit Abstand der Strassenverkehr, listet das Bafu auf, nach ihm folgen Eisenbahn- und Flugverkehr. Als weitere Lärmquellen gelten Schiessanlagen, Industrie- und Gewerbeanlagen und Bauarbeiten.

“Die Bevölkerung reagiert heute vermutlich empfindlicher auf Lärm als früher. während vor einigen Jahrzehnten Lärm als Preis des steigenden Wohlstands und der  zunehmenden Mobilität bis zu einem gewissen Grad akzeptiert wurde, ist dies heute weniger der Fall”, sagt Schlachter. Lärmemissionen seien eine Begleiterscheinung von Tätigkeiten, wie beispielsweise der Fortbewegung von A nach B. Mit der Entwicklung und dem Einsatz lärmarmer Technologien könne die Störwirkung reduziert werden”, sagt Schlachter.

Das Bafu beschreibt noch andere Möglichkeiten zur Lärmbekämpfung. Raumplanerische Massnahmen oder eine geeignete Verkehrsplanung sollen helfen, lärmfreie Gebiete zu schaffen. “Um zukünftige Lärmprobleme gar nicht erst entstehen zu lassen, sollte die raumplanerische Vorsorge konsequenter umgesetzt werden als heute. Die rechtlichen Grundlagen dazu sind grundsätzlich vorhanden. In der Interessenabwägung wird in der Realität aber oft dem Lärmschutz eine geringere Priorität zugeordnet als der räumlichen Entwicklung der Gemeinden”, sagt Irène Schlachter.

Das deutsche Wort “Lärm” ist verwandt mit dem Wort “Alarm”. Es stammt vom italienischen “all’arme” (französisch à l’arme) “Zur Waffe!” ab und war bis Mitte des 18. Jahrhunderts vor allem ein Begriff aus dem militärischen Bereich.

Heute wird Lärm als “unerwünschter Schall” definiert.

Der Tag gegen Lärm ist in den USA erfunden worden. Dort heisst er “Noise awarness day”. Er wird auch in Deutschland begangen. Die Träger in der Schweiz sind der Cercle Bruit Schweiz/Suisse, die Schweizerische Gesellschaft für Akustik, die Schweizerische Liga gegen den Lärm sowie die Ärztinnen und Ärzte gegen Umweltschutz.

Unterstützt wird die Trägerschaft von den Kantonen, vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Indirekt verursacht die Lärmbelastung durch den Wertverlust von Liegenschaften und lärmbedingte Gesundheitsschäden jährlich externe (also von der Gesellschaft und nicht dem Verursacher getragene) Kosten von fast 1.2 Milliarden Franken.

90 % der Kosten sind auf Wertverluste von Liegenschaften zurückzuführen, 10 % auf Gesundheitsschäden.

Für Lärmsanierungen von Strasse und Schiene werden pro Jahr rund 160 Millionen Franken von Bund und Kantonen aufgewendet.

“Stark belärmte Gebiete verlieren an Attraktivität und damit verändert sich in der Regel auch die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung am betreffenden Ort. Wer es sich leisten kann, zieht an einen ruhigeren Ort”, sagt Irène Schlachter vom Bafu.

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