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UNO-Kritik an Schweizer Militärstrafgesetz

Kindersoldaten, Zaire 1997. Keystone

Die Schweiz tut zu wenig, um Rekrutierer von Kindersoldaten zu stoppen: Dies der Vorwurf, den die UNO am Montag gegen die Schweiz erhebt.

Das in Genf ansässige UNO-Komitee für Kinderrechte fürchtet, dass eine Schweizer Gesetzesänderung die Verfolgung von Kriegsverbrechern erschwert.

Zankapfel ist das im Juni 2004 in Kraft gesetzte revidierte Schweizer Militärstrafgesetz. Darin heisst es, mutmassliche Kriegsverbrecher müssten “einen engen Bezug zur Schweiz” haben, damit sie verfolgt werden können.

Unter solch einer engen Beziehungen fallen beispielsweise Besitz von Grundeigentum oder Familienangehörige, die sich in der Schweiz aufhalten. Ein Konto auf einer Schweizer Bank oder die Verbringung von Ferien reicht dagegen nicht aus.

Der Rechtssprechung überlassen

Bewusst wurde im Gesetz offen gelassen, worin eine solche “enge Bindung” genau besteht. Denn das sollte durch die Praxis, also die Beurteilung durch die Gerichte, geklärt werden. Rechtsexperten empfehlen dagegen, den Passus ganz aus dem Gesetz zu streichen.

“Vom Standpunkt des internationalen Rechts ist die Formulierung ein kompletter Unsinn, die wahrscheinlich im Widerspruch zu den Genfer Konventionen steht”, sagte Helen Keller, Professorin für internationales Recht an der Universität Zürich, gegenüber swissinfo.

Stefan Trechsel, der kürzlich zum Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien gewählt wurde, hatte jüngst in einem Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung dieselbe Ansicht geäussert.

Erklärung verlangt

Im vergangenen November verlangte das UNO-Komitee für Kinderrechte Auskünfte über den umstrittenen Passus. Namentlich will es wissen, ob das neue Gesetz die internationale Rechtssprechung gegen Kriegsverbrechen erschwere. Unter diese fallen auch Anwerbung oder Einziehung von Kinder unter 15 Jahren.

Im Zusatzprotokoll zur Konvention über Kinderrechte, welche die Schweiz 2000 unterzeichnet hatte, verpflichten sich die Länder, Rekrutierung und Einsatz von Kindersoldaten zu verhindern. Falls nötig, müssen sie die nötigen gesetzlichen Grundlagen schaffen, um solches zu verhindern und zu kriminalisieren.

In einer ersten Antwort im Juli 2004 hatte die Schweiz hingewiesen, dass es in ihren Gesetzen mehrere Bestimmungen gebe, welche gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten gerichtet sei. “Die Schweizer Gesetzgebung ist ganz im Einklang mit dem Zusatzprotokoll”, hiess es in der Antwort. Zudem komme das Phänomen in der Schweiz nicht vor.

Standard-Vorgehen

In Bern ist man versucht, die Bedeutung des Hearings vom Montag herunter zu spielen. “Das ist ein übliches Verfahren, das zum normalen Dialog zwischen der UNO und den Mitgliedstaaten gehört”, sagte Carine Carey, Sprecherin im Schweizer Aussenministerium, gegenüber swissinfo.

Das Verteidigungs-Ministerium habe in der Parlamentsdebatte klar gemacht, dass der Passus bestehendes internationales Recht über Kriegsverbrechen nicht unterminieren werde.

“Es ist sicher nicht Absicht der Schweiz, mit der Einführung des Passus’ ihre internationalen Verpflichtungen zu umgehen”, so Carey.

swissinfo, Adam Beaumont in Genf
(Übertragung aus dem Englischen: Renat Künzi)

Die UNO-Generalversammlung hiess das Zusatzprotokoll zur Konvention über die Kinderrechte im Mai 2000 gut. Damit sollen Kinder in bewaffneten Konflikten besser geschützt werden.

Namentlich wurde das Mindestalter, in dem junge Menschen in bewaffnete Konflikte eingezogen werden können, von 15 auf 18 Jahre angehoben.

Die Schweiz unterzeichnete das Protokoll im September 2000. Es wurde im Juni 2002 vom Schweizer Parlament ratifiziert. Im Juli 2002 trat es in Kraft.

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