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USA-UBS: Ende gut alles gut oder nur der Anfang?

Keystone

Der Vergleich zwischen der UBS und der US-Steuerbehörde erspart der angeschlagenen Schweizer Grossbank ein teures und möglicherweise langwieriges Gerichtsverfahren. Dennoch bleiben laut Experten noch viele offene Fragen.

Die Einen geben sich optimistisch: “Der Deal mit den USA ist für die Schweiz besser als befürchtet”, titelte die NZZ am Sonntag. Die USA sollen laut Recherchen des Blattes Daten von rund 5000 UBS-Kunden erhalten. Die betroffenen Kunden könnten dagegen beim Bundesverwaltungsgericht rekurrieren. Die UBS zahle keine Busse.

Die Schweiz habe im Fall UBS mit den USA in zentralen Punkten erfolgreich verhandelt. Die Rechtsordnung bleibe intakt, frohlockt die NZZ am Sonntag. Sie erinnert allerdings daran, dass der Vertrag zwischen der Schweiz und den USA noch unter Verschluss sei.

“Offensiv-Strategie”

Zwar bekomme das Bankgeheimnis “weitere Kratzer” ab, die USA schwenkten aber auf eine Linie ein, die mit dem Schweizer Recht kompatibel scheine, heisst es weiter. Und: “Zu verdanken ist dies der Offensiv-Strategie des Bundesrates”, so die NZZ am Sonntag. Jener Bundesrat also, dem bislang von Medien und Politik genau das Gegenteil vorgeworfen wurde: das Fehlen einer Strategie in der UBS-USA-Affäre.

Die UBS kriegt von der NZZ am Sonntag den Warnfinger gezeigt: “Zu hoffen bleibt nun einfach, dass die UBS ihre Regierung nicht noch einmal in die Situation bringt, für sie mit riskanten Pokerspielen die Kohlen aus dem Feuer zu holen.”

UBS Belastung für Bundesrat

Wie auch immer der genaue Inhalt des Rechtsvergleichs UBS-USA aussehen mag, eines sei klar, sagt Boris Zürcher, Chefökonom des Think tank Avenir Suisse, gegenüber swissinfo.ch: Die UBS sei eine Belastung für die Schweizer Regierung.

“Die vorsätzlich getroffenen Entscheide der UBS-Führung haben ernsthafte Folgen für die Schweiz. Das ist eine unmögliche Situation. Was jetzt gemacht werden muss, ist eine gewisse Anpassung der Banken an die Schweizer Politik”, so Zürcher.

Die grosse Herausforderung für die Schweiz und die UBS betreffe jetzt die Glaubwürdigkeit und den Schutz der öffentlichen Interessen. Dies, weil die Schweizer Regierung so dramatisch in die Geschäfte eines Unternehmens verwickelt worden sei, das Vermögenswerte kontrolliere, die dreimal so gross wie das Bruttosozialprodukt des ganzen Landes seien.

Regierung in Verantwortung

“Die Bank ist zu gross, um gerettet zu werden und zu gross, um Schiffbruch zu erleiden”, sagt Zürcher. “Die Regierung muss Verantwortung übernehmen, aber nicht operationell. UBS und Credit Suisse sind von nun an nicht mehr Privatunternehmen, die unabhängig von der Regierung handeln können.” Laut dem Chefökonom von Avenir Suisse müsste die Regierung einen Sitz im Verwaltungsrat haben, solange die UBS nicht “massiv schrumpft und eine normale Bank wird, und solange der Staat am Unternehmen beteiligt ist”.

Die UBS-Affäre sieht Zürcher indessen nicht als das Ende des Finanzplatzes Schweiz. Wichtig sei, Schlupflöcher in jenen Gesetzen zu stopfen, die Schwarzgelder von der Schweiz fernhalten sollten.

UBS nur ein erster Fall

Der Steuerstreit mit den USA werde weitere Kreise ziehen, die UBS sei nur ein erster Fall. Diese Meinung vertrat Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz in einem Interview mit der Westschweizer Zeitung Le Temps vom Samstag.

Trotz Vergleichs sei die Sache noch nicht vorbei, so Peter V. Kunz. Denn: Auch andere Banken könnten nun ins Visier der US-Behörden geraten. Oder Schweizer Banken könnten von anderen Ländern unter Druck kommen.

Doch geht Kunz im Le Temps-Interview auch davon aus, dass das Schweizer Bankgeheimnis je nach Inhalt des Vergleichs gewahrt bleiben kann. So müsste von den USA ein Amtshilfegesuch eingereicht werden, und die betroffenen Kunden müssten Rekurs einreichen dürfen.

Auch andere Experten sind der Meinung, dass der Fall UBS nur der Anfang ist. So äusserte sich etwa der UBS-Ehrenpräsident Nikolaus Senn zuvor in Medienberichten dazu. Gemäss ihm könnte das Vorgehen gegen die UBS Schule machen – und zwar sobald sich “die Dinge” normalisiert hätten.

Jean-Michel Berthoud, swissinfo.ch

Wenn die Schweiz gestützt auf das letzten Freitag geschlossene Abkommen zwischen der UBS und der US-Steuerbehörde tatsächlich tausende Kundennamen offenlege, könne dies nur bedeuten, dass die UBS nach Schweizer Recht Steuerbetrug begangen habe, sagte SP-Präsident Christian Levrat.

Davon müsse die oberste Führung der Bank, insbesondere Verwaltungsratspräsident Ospel und der damalige Chefjurist Kurer, gewusst haben, so Levrat. Und doch seien sie bisher weder zivilrechtlich noch strafrechlich zur Verantwortung gezogen worden. Die Anzeige der SP sei “ein Akt der Gerechtigkeit.”

Die UBS wollte die Strafanzeige nicht kommentieren. Kurer liess mitteilen, dass die von der SP erhobenen Vorwürfe “unbegründet und haltlos” seien.

Auf dem politischen Parkett forderte das Links-Grüne Lager zudem Informationen zu den Kosten der Vergleichsverhandlungen und ob sich die Bank daran beteilige.

Die UBS erklärte sich darauf bereit, der Eidgenossenschaft die bei der Aushandlung des Vergleichs entstandenen Unkosten zu ersetzen.

Nach Angaben von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf ist allerdings noch nicht klar, gestützt auf welche Rechtsgrundlage der UBS die Kosten in Rechnung gestellt werden sollen.

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