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Verdacht gegen Al Taqwa nicht erhärtet

Die Ermittlungen gegen Al Taqwa werden eingestellt. Keystone

Trotz ernsthafter Zweifel wurde das erste Verfahren in der Schweiz, bei dem es um Terrorismus-Finanzierung ging nach über drei Jahren eingestellt.

Zwei Verantwortliche der früheren Tessiner Finanzgesellschaft Nada/Al Taqwa kommen ungeschoren davon. Ihre Konten bleiben aber blockiert.

Mit Entscheid vom Dienstag stellte die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) das Strafverfahren wegen Verdachts auf Beteiligung und/oder Unterstützung einer kriminellen Organisation gegen die beiden Nada/Al-Taqwa-Verantwortlichen Youssef Nada und Ali Ghaleb Himmat ein.

Die Bundesanwaltschaft hob auch die Kontenblockierungen gegen Nada und Himmat und gegen ihre inzwischen liquidierte Tessiner Firma auf. Unter dem Sanktionenregime der UNO bleiben die Konten aber blockiert, weil die Betroffenen nach wie vor auf der US-Liste mit terrorverdächtigen Personen stehen.

Der gebürtige Ägypter Nada, der in der italienischen Exklave Campione bei Lugano lebt, und der aus Syrien stammende Himmat waren seit dem 24. Oktober 2001 im Visier der BA. Sie wurden im Nachgang zu den Terroranschlägen in den USA der Terrorismus-Finanzierung verdächtigt.

Die Transaktionen sollen über die auf den Bahamas ansässige Al-Taqwa-Bank abgewickelt worden sein.

Recherchen kaum möglich

Der stellvertretende Schweizer Bundesanwalt Claude Nicati sagte in einem Interview der Nachrichtenagentur AP: “Selbst wenn sehr ernsthafte Zweifel bezüglich der beiden Beschuldigten bestehen, sind die Elemente nicht ausreichend, um das Bundesstrafgericht zu überzeugen.”

Ganz konkret hätten es die umfangreichen Ermittlungen nicht erlaubt, an die Buchhaltung der Bank Al Taqwa heranzukommen.

Die Bahamas haben gemäss Nicati nie eine brauchbare Antwort auf die Rechtshilfe-Ersuchen aus der Schweiz gegeben. Die Buchhaltung selber befinde sich nach Aussagen eines der beiden Beschuldigten inzwischen in der saudiarabischen Hauptstadt Riad.

Trotz zweier Besuche Nicatis in Saudi-Arabien sei es nicht gelungen, sie ausfindig zu machen.

Nicati verteidigte die lange Dauer des Verfahrens und gab sich überzeugt, dass die Schweiz international glaubwürdiger dastehe, als wenn sie das Verfahren rasch eingestellt hätte. “Ich sehe das Verfahren deshalb absolut nicht als Misserfolg”, sagte er. Druck der USA habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Betroffene zufrieden

“Natürlich bin ich glücklich”, sagte der 74-jährige Youssef Nada gegenüber der Nachrichtenagentur AP, wollte die Verfügung der Bundesanwaltschaft aber nicht weiter kommentieren.

Der 66-jährige Ali Ghaleb Himmat zeigte sich ebenfalls hoch erfreut: “Ich habe immer gewusst, dass ich nichts Falsches getan habe.” Er sei auch zuversichtlich gewesen, dass die Schweizer Behörden zum gleichen Schluss kämen.

Der Anwalt von Nada zeigte sich erleichtert über die Einstellungsverfügung und bezeichnete sie als logische Konsequenz des Bundesstrafgerichts-Urteils. Er will nun eine Entschädigungsforderung prüfen.

Bank mit islamischen Grundsätzen

Ein leitendes Mitglied der ägyptischen Moslembruderschaft, der Nada und Himmat angehören sollen, sagte in Kairo, Al Taqwa sei aufgebaut worden, um Bankdienstleistungen nach islamischen Grundsätzen in Europa anzubieten.

Die Al-Taqwa-Verantwortlichen hatten schon früher jede Verbindung zum Terrorismus bestritten und der Schweiz vorgeworfen, sie lasse sich in eine von den USA geführte Kampagne gegen Muslime einspannen.

Die Bundesanwaltschaft führt noch ein zweites Verfahren wegen Terrorismus-Finanzierung. Es betrifft einen saudiarabischen Geschäftsmann, der verdächtigt wird, 1998 die Terrororganisation Al Kaida mit einer Zahlung von 1,25 Mio. Dollar unterstützt zu haben.

swissinfo und Agenturen

15. September 2001: Die Bundesanwaltschaft eröffnet nach den Anschlägen in den USA ein Verfahren gegen Unbekannt.
24. Oktober 2001: Die Untersuchung richtet sich gegen zwei Verantwortliche des im Tessin ansässigen Unternehmens Nada Management Organization, das früher unter dem Namen Al Taqwa operierte.
7. November 2001: Das Unternehmen wird versiegelt und die Dokumente beschlagnahmt.
Anfang Mai 2004: Die Bundesanwaltschaft ist immer noch mit Vorabklärungen beschäftigt.
Ende Mai 2005: Verfahren wird eingestellt.

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