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Wählen und kandidieren: Tipps für Auslandschweizer

Um wählen zu können, müssen die Auslandschweizer ins Stimmregister ihrer Stimmgemeinde in der Schweiz eingeschrieben sein. Keystone

Die Diaspora der Auslandschweizer fordert einen grösseren Einfluss auf politische Entscheidungen in ihrem Heimatland. Die korrekte Ausübung der politischen Rechte ist dafür die unabdingbare Voraussetzung.

Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gibt es eine Reihe formaler Hürden, um zu wählen oder selbst zu kandidieren.

swissinfo.ch hat in Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen im Herbst eine kleine Anleitung für Auslandschweizer im Sinne von “Häufig gestellten Fragen” zusammengestellt.  

Welche Bedingungen müssen Schweizer Bürger im Ausland erfüllen, um an eidgenössischen Wahlen teilnehmen zu können?

 

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, das Schweizer Bürgerrecht besitzen, im Ausland niedergelassen sein (kein Wohnsitz in der Schweiz), bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz im Gastland registriert und in einem Stimmregister einer Schweizer Gemeinde aufgeführt sein.

Wer ins Stimmregister eingetragen ist, erhält von der Gemeinde das Wahlmaterial gemeinsam mit dem Abstimmungsbüchlein des Bundesrats (bei Abstimmungen) an seinen Wohnort im Ausland zugesandt.

Wie meldet man sich bei einer Schweizer Vertretung im Ausland an?

 

Man muss sich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung des Wohnsitzlandes anmelden (Botschaft oder Konsulat). Die vollständige Liste aller Vertretungen im Ausland findet sich auf der Webseite des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Wer nicht persönlich auf der Vertretung erscheinen will, kann die Anmeldung auch schriftlich vornehmen und den entsprechenden Fragebogen vom Internet herunter laden. Die diplomatischen oder konsularischen Vertretungen listen in der Regel die Dokumente auf, die gemeinsam mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen eingereicht werden müssen.

Wie trägt man sich in ein Stimmregister in der Schweiz ein?

Nur wer in einer Schweizer Vertretung in seinem Wohnsitzland angemeldet ist, kann sich in ein Stimmregister einer Schweizer Gemeinde eintragen lassen. Den entsprechenden Fragebogen kann man im Internet herunter laden. Der Fragebogen muss an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland eingereicht werden, welche das Dossier weiter bearbeitet.

Die Dauer des ganzen Prozedere hängt vom jeweiligen Wohnland ab (und der Schnelligkeit der dortigen Post) und kann von Gemeinde zu Gemeinde sowie von Kanton zu Kanton variieren. Es kann wenige Wochen, aber auch drei Monate dauern.

Kann man sich ins Stimmregister jeder Schweizer Gemeinde eintragen?

Nein. Als Stimmgemeinde kann ausschliesslich die Heimat- oder frühere Wohnsitzgemeinde gewählt werden. Einige Kantone haben eine Zentralstelle geschaffen, welche die Aufgaben der diversen Stimmgemeinden übernimmt (Führung des Stimmregisters, Versand des Stimmmaterials, Zählen der Stimmzettel). Die Schweizer Vertretungen im Ausland informieren die Betroffenen, falls dies der Fall sein sollte.

Erfolgt der Eintrag ins Stimmregister auf unbestimmte Zeit?

Nein. Die Anmeldung muss alle vier Jahre bei der Stimmgemeinde erneuert werden. Wer innerhalb dieses Zeitraums seinen Eintrag nicht bestätigt, wird aus dem Stimmregister gestrichen. Die Erneuerung kann mit einem Formular durchgeführt werden, das die Wahlgemeinde mindestens ein Mal jährlich verschickt, oder indem man persönlich bei der Gemeinde vorstellig wird.

Wer den Wohnort im Ausland wechselt, entweder durch Umzug innerhalb des gleichen Konsularkreises oder durch definitives Verlassen des Konsularkreises, muss dies der Vertretung melden, so dass diese den Wechsel spätestens sechs Wochen vor dem nächsten Urnengang der Stimmgemeinde melden kann.

Kann ein Auslandschweizer, der sich während einer Wahl in seiner Heimat befindet, an der Urne abstimen gehen?

Ja. Doch muss die jeweilige Stimmgemeinde mindestens sechs Wochen zuvor schriftlich informiert werden. So kann das Wahlmaterial bereit gestellt werden. Das Wahlmaterial muss auf der Gemeindekanzlei während der jeweiligen Öffnungszeiten abgeholtwerden.

Können Auslandschweizer sowohl für den Ständerat als auch für den Nationalrat wählen?

An den Nationalratswahlen können alle Auslandschweizer teilnehmen. Bei den Ständeratswahlen ist dies im Moment nur in folgenden Kantonen möglich: Zürich, Basel-Land, Bern, Freiburg, Genf, Jura, Graubünden, Neuenburg, Schwyz, Solothurn und Tessin (einzig Auslandschweizer mit Bürgerort im Tessin).

Die Regeln, beziehungsweise Bedingungen für die Teilnahme an den Ständeratswahlen können auf den Staatskanzleien der jeweiligen Kantone in Erfahrung gebracht werden, auf dem Internetportal der Kantone oder auf dem Schweizer Weportal ch.ch.

Wie kann man für den Nationalrat kandidieren?

Die einfachste Art und Weise ist eine Kandidatur über eine politische Partei. In diesem Fall wendet man sich am besten an die eigene Partei, beziehungsweise an die Partei, in der man aktiv werden will. Jede Liste hat interne Regeln zur Vergabe der Listenplätze.

Die Parteien können eigene Listen für Auslandschweizer aufstellen und durch eine Listenverbindung mit der Mutterpartei verknüpfen. Diese Listenverbindung erfolgt gelegentlich bereits mit Listen für die Jungen einer Partei oder mit speziellen Frauenlisten.

Kann man auch auf einer eigenen Liste individuell kandidieren?

Ja. Aber die Chancen, über eine solche Liste gewählt zu werden, sind praktisch null. Wer diesen Weg einschlagen will, muss wissen, dass eine bestimmte Anzahl von Unterzeichnern für die Wahlliste nötig ist. Die jeweilige Mindestzahl ist von Kanton zu Kanton verschieden. Sie hängt von der Zahl der Nationalratssitze eines Kantons ab.

Die Kandidaturen müssen innerhalb der von den Kantonen vorgegeben Fristen eingereicht werden. Auf der Webseite der Eidgenossenschaft können die Fristen eingesehen werden.

Die Bundeskanzlei hat die Regeln für Kandidaturen in einem Dossier zusammengefasst. Die Bürger können zudem ihre Fragen dirket an die Bundesverwaltung richten.

Wie kandidiert man für den Ständerat?

Die Modalitäten für eine Kandidatur im Ständerat hängen vom jeweiligen Kantonsrecht ab. Es ist somit notwendig, die entsprechenden kantonalen Bestimmungen  zu konsultieren.

Auslandschweizeri, die von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen oder selbst kandidieren wollen, sollten berücksichtigen, dass die Formalitäten sowie der Versand des Materials viel Zeit in Anspruch nehmen kann.

In einzelnen Fällen kann die ganze Prozedur sogar drei Monate dauern. Es empfiehlt sich, die nötigen Schritte rechtzeitig einzuleiten, um nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen zu werden.

Wer brieflich stimmen will, muss sicherstellen, dass die Stimmzettel in der Gemeinde spätestens am 21. Oktober 2011 um 17 Uhr eintreffen.

Wer in seinem Wahlkreis persönlich an der Urne wählen will, muss dies bis spätestens 23.Oktober um 12.00 Uhr tun. Um diese Zeit schliessen alle Wahllokale in der Schweiz.

Schweizer Bürger im Ausland mit doppelter Staatsbürgerschaft besitzen das Wahl- und Stimmrecht in der Eidgenossenschaft.

In gewissen Staaten kann die Teilnahme an ausländischen Wahlen und Abstimmungen aber den Verlust der fremden Staatsbürgerschaft nach sich ziehen.

Es empfiehlt sich einem Auslandschweizer, die entsprechenden Informationen im Land einzuholen, in dem er niedergelassen ist.

Die Zahl von Schweizer Bürgern, die in einer Schweizer Vertretung im Ausland gemeldet sind, nimmt stetig zu. Im Jahr 2010 waren es 695‘101, das sind 1,5% mehr als im Vorjahr.

Auch die Zahl der Auslandschweizer, die in einem Wahlregister einer Schweizer Gemeinde eingetragen sind, hat in den letzten Jahren zugenommen. 2010 erreichte diese Quote 135‘877 Wahlberechtigte. Dies entspricht einem Zuwachs um 4,5% gegenüber 2009.

Die Auslandschweizer, die ihre politischen Rechte ausüben, stellen somit rund einen Viertel aller stimmungsberechtigen Auslandschweizer dar. 

(Aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

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