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“Wir müssen vor der Katastrophe eingreifen”

Angehörige von Asbestopfern bei der Urteilsverkündigung im Turiner Eternit-Prozess. Keystone

Der Prozess von Turin hat die Wahrheit in der Asbest-Affäre an den Tag gebracht. Für den Asbest-Experten François Iselin soll das Urteil vor allem eine Mahnung sein, den leichtfertigen Umgang mit sämtlichen krebserregenden Produkten zu verhindern.

Das Urteil des Gerichtes in Turin, das am Montag die beiden ehemaligen Mitbesitzer der Eternit S.p.A. (Genua), den Schweizer Stephan Schmidheiny und den belgischen Baron Jean-Louis de Cartier, zu 16 Jahren Gefängnis und zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt hat, bedeutet nicht das Ende des Eternit-Prozesses.

Neben der von der Verteidigung angekündigten Berufung gegen das Urteil werden in Italien weitere Verfahren erfolgen.

Das Turiner Urteil bedeutet dennoch einen wichtigen Anfangspunkt für alle, die sich Sorgen um die Gesundheit der Arbeiter und Bürgerinnen und Bürger machen.

Laut François Iselin, ehemaliger Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) und Experte des Komitees zur Unterstützung und Orientierung von Asbest-Opfern (Caova), wäre dieser Prozess absolut nicht notwendig gewesen, wenn die zahlreichen Studien über die Schädlichkeit dieses Materials ein wenig rascher zur Kenntnis genommen worden wären.

swissinfo.ch: Staatsanwalt Raffaele Guariniello erklärte, der Turiner Prozess sei der wichtigste der Geschichte gewesen im Bereich Arbeitsplatzsicherheit. Was bedeutet der Prozess für Sie?

François Iselin: In der Tat etwas sehr Wichtiges. Man muss jedoch relativieren. Die beiden Angeklagten wurden wegen einiger tausend Opfer verurteilt, aber weltweit gibt es jedes Jahr zehnmal so viele.

Die Probleme sind gleich wenn nicht sogar noch schwerwiegender, wie in Brasilien, Nicaragua, Spanien, Frankreich und vielen anderen Ländern. Dieser Prozess ist nur ein Anfang.

Stephan Schmidheiny ist zwar verurteilt worden. Aber nur für einen der vielen Aspekte, für die er verantwortlich ist. Seine Verantwortung ist tatsächlich viel grösser, weil er an der Spitze eines multinationalen Konzerns stand, der viele Menschen in mehreren Ländern der Welt dieser Substanz ausgesetzt hat.

swissinfo.ch: Welche Lehren sind aus dem Prozess zu ziehen?

F.I.: Meines Erachtens dürfen wir keine solchen Prozesse mehr haben. Einerseits macht dieses Urteil die Toten nicht wieder lebendig, andererseits wäre der Prozess vollkommen zu verhindern gewesen.

Seit den 1950er-, 60er-Jahren publizierten Wissenschafter Studien, welche die Schädlichkeit dieses Minerals aufzeigten. Diese Untersuchungen hatten jedoch überhaupt keine Auswirkung.

Nicht, weil sie umstritten waren, sondern weil die Weitergabe der Erkenntnisse unter Wissenschaftern, präventionsmedizinischen Institutionen, Gewerkschaften und politischen Behörden nicht funktionierte.

Heute gibt es tausende von Produkten mit Krebsrisiko. Ich denke da an Mobiltelefone und ihre Strahlung, an Nanopartikel… Es existieren sehr seriöse Berichte über die Gefährlichkeit vieler Industrieprodukte. Sobald es einen Verdacht gibt, müssen wir eingreifen und nicht warten, bis es zu einer Katastrophe kommt.

swissinfo.ch: Kann dieses Urteil eine Mahnung sein für jene Industriellen, die nicht genug tun für die Sicherheit der Arbeiter und Bürger?

F.I.: Es ist eine Tatsache, dass viele Industrielle bereit sind, enorme Risiken auf sich zu nehmen, vor allem mit krebserregenden Produkten. Dies, weil sie wissen, dass die Zeit bis zum Ausbruch der Krankheit äusserst lang ist.

Schmidheiny seinerseits hat zu lange gewartet. Wenn er mit dem Asbest aufgehört hätte, als er bei der Eternit das Ruder übernahm (1975, Anm.d.Red.), wäre die Katastrophe kleiner gewesen. Stattdessen hat er stur weitergemacht mit dieser Substanz, bis sie nicht mehr rentabel war. Übrigens hat Schmidheiny selbst gesagt, “hören wir auf, weil Asbest nichts mehr einbringt”.

Schon ab den 1960er-Jahren hätten Behörden, Gewerkschaften und andere sagen müssen: “Jetzt ist genug, Asbest ist zu gefährlich, wir wissen, dass es ein starker Krebserreger ist, der viele Opfer verursachen wird.” Trotzdem hat man Asbest noch viele Jahre weiterverwendet.

swissinfo.ch: 16 Jahre Gefängnis für beide Angeklagten, Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe. Haben Sie ein solches Urteil erwartet?

F.I.: Nein, ich war sehr pessimistisch. Schmidheiny profitiert von enormer Unterstützung auf diplomatischer und wirtschaftlicher Ebene und hat ein grosses Prestige in der Schweiz. Er ist eine Person, die einen beachtlichen Ruf in Kreisen des so genannten grünen Kapitalismus geniesst.

Auch wenn Schmidheiny nur einen Monat ins Gefängnis müsste, würde dieses ganze Prestige zusammenbrechen. Es wäre dramatisch für alle Gesellschaften, die er gegründet hat, und in gewissem Sinne auch für die Schweiz.

Wie konnte die Eidgenossenschaft diese Person nur gewähren lassen, obwohl die Schweiz das erste Land war, das Asbest-Zement verwendete und deshalb die längste Erfahrung hatte mit Risiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieses Materials? Warum hat die Schweiz nicht sofort eingegriffen und gesagt, “lieber Herr Schmidheiny, Sie spielen mit dem Feuer”?

swissinfo.ch: Die beiden Angeklagten haben sich am Prozess nie gezeigt, und jetzt beginnt der endlose Lauf der Rekurse. Glauben Sie wirklich, dass Stephan Schmidheiny einmal im Gefängnis landen wird?

F.I.: Ich glaube nicht, dass dies der zentrale Punkt ist. Zentral ist, dass es dieser Prozess erlaubt hat, die Wahrheit ans Licht zu bringen.

Ob er eines Tages von der Schweiz oder von Costa Rica, wo er die meiste Zeit wohnt, ausgeliefert wird, weiss ich nicht. Sein Problem wird darin bestehen, dass er nicht mehr leicht reisen kann. Das ist für Leute wie ihn ein grosses Problem.

swissinfo.ch: Das Schweizer Bundesgericht hat 2008 drei Strafanträge gegen, unter anderem, Stephan und Thomas Schmidheiny wegen Verjährung zurückgewiesen. Glauben Sie, dass es für eine Anklage auch in der Schweiz schon zu spät ist?

F.I.: Vielleicht öffnet das jetzt in Italien gefällte Urteil auch Schweizer Türen. Für diese Art von Fällen ist eine Frist von zehn Jahren lächerlich. Gut möglich ist auch, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gegen dieses Urteil antritt.

In Turin wird es, das darf nicht vergessen werden, zum zweiten Eternit-Prozess kommen. Dieser dürfte der Schweiz viel Kopfzerbrechen bereiten, denn diesmal geht es um italienische Gastarbeiter, die in den Schweizer Eternit-Fabriken erkrankt sind. Zur Verantwortung wird unter anderem auch die Schweizerische Unfallversicherungs-Anstalt Suva gezogen.

Es ist nötig zu wissen, was in der Schweiz wirklich geschah. Ich bin aber etwas pessimistisch. In Turin ist der Prozess dank der Mobilisierung der Zivilparteien gewonnen worden. Es gab Leute, die sind für alle 66 Verhandlungstermine nach Turin gekommen und standen als Zeugen und für Beweise zur Verfügung.

Im Fall der Schweiz sehe ich keine ähnlichen Lobbygruppen. So war an den Turiner Gerichtsverhandlungen kein einziges Mitglied der Gewerkschaft Unia oder ein Schweizer Politiker zugegen.

Das Gericht in Turin wird schon bald ein weiteres Asbest-Verfahren aufnehmen.

Das neue Gerichtsverfahren, “Eternit bis”, will im Namen von Asbestopfern klagen, deren Krankheit nach Beginn des ersten Prozesses, am 6. April 2009, ausgebrochen ist. Zur Zeit sind laut Nicola Pondrano, einem Vertreter der Asbestopfer, rund 180 Personen betroffen.

Andererseits verfügt Staatsanwalt Raffaele Guariniello über Dossiers von 196 italienischen Gastarbeitern, die in den Eternit-Werken von Niederurnen, Kanton Glarus, und Payerne, Kanton Waadt, gearbeitet haben und in Italien an asbestbedingten Krankheiten gestorben sind.

Die Dossiers der Schweizerischen Unfall-Versicherungsanstalt (Suva) waren der Turiner Staatsanwaltschaft mit Bewilligung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) im Oktober 2007 übergeben worden.

Guariniello bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda die geplante weitere Anklage. Er könnte sich zwecks Ermittlungen auch in die Schweiz begeben.

Stephan Schmidheiny stammt aus einer grossen Industriellenfamilie. Er wurde 1947 in St. Gallen geboren. Er lebt in Hurden im Kanton Schwyz.

Als 25-Jähriger wird Schmidheiny in dem später von seinem Vater an ihn übertragenen Familien-Unternehmen tätig, wobei er vier Jahre später zum CEO der Schweizer Eternit-Gruppe aufstieg.

1978, als VR-Präsident, lässt er verlauten, Produkte ohne Asbest entwickeln zu wollen. Doch das Mineral wird definitiv erst 1994 aufgegeben.

1979 diversifiziert er und kauft die Distral Gruppe (Kioske). Er wird VR-Mitglied von Unternehmen und macht bei Fusionen mit wie ABB (Asean-BBC), Nestlé, Swatch (verschiedene Uhrenunternehmen) und UBS.

1989 tritt er sein Aktienpaket der Eternit AG an seinen Bruder Thomas ab, der auch Präsident des VR wird.

In den 1990er-Jahren beginnt er, sich für eine Unternehmenspolitik einzusetzen, die Wachstum mit Umweltschutz vereint.

1990 wird er zum Hauptberater des Rio-Klimagipfels berufen, der 1992 stattfindet. Aus einem am Gipfel gegründeten Forum entsteht der World Business Council for Sustainable Development, zu dem mittlerweile rund 160 Unternehmen gehören.

Zur gleichen Zeit gründet er die Stiftung Avina. Diese will zu einer nachhaltigen Entwicklung in Lateinamerika beitragen, indem sie Bündnisse zwischen Gesellschafts- und Wirtschaftsführern anstrebt.

Um sein unternehmerisches und philanthropisches Werk in Lateinamerika über seine Generation hinaus zu sichern, bringt Schmidheiny 2003 die gesamten ihn gehörenden Aktien der Industrieholding GrupoNueva in einen unwiderruflichen Trust Viva ein. Dessen Begünstigte ist die Avina-Stiftung.

(Übertragung aus dem Italienischen: Jean-Michel Berthoud)

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