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Zürcher Parlament gibt Volk freiwillig mehr Macht

Der Ausbau von Flughafenpisten ist Fluglärmgegnern und Umweltschützern ein Dorn im Auge. Blick auf den Flughafen Zürich. Keystone

Das Zürcher Parlament befürwortet die Volksinitiative "Pistenveränderungen vors Volk" und beschneidet damit seine eigene Kompetenz zugunsten der Stimmbevölkerung. Wie kommt es dazu?

Der Flughafen Zürich ist ein Zankapfel: Seit Jahrzehnten streitet die Schweiz mit Deutschland über die Verteilung des Fluglärms. Nachdem Deutschland 2003 einseitig die Anzahl Überflüge über deutsches Gebiet begrenzt hat, geriet der grösste Flughafen der Schweiz mit seinen drei Start- und Landebahnen in Schwierigkeiten. Im Jahr 2012 einigten sich die Schweiz und Deutschland auf einen Staatsvertrag, der die Schweiz unter anderem zum Ausbau der Pisten verpflichtet.

Das ist aber gar nicht so einfach: Der von einer privaten FirmaExterner Link betriebene Flughafen Zürich muss Baugesuche vom Bund genehmigen lassen. Das Zürcher Parlament (Kantonsrat) hat eine Art “Vetorecht”. Pistenverlängerungen sind vor allem Fluglärmgegnern und Umweltschützern ein Dorn im Auge.

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Flughafennahe OrganisationenExterner Link haben deshalb die kantonale Volksinitiative “Pistenveränderungen vors VolkExterner Link” lanciert. Gemäss geltendem Recht kann das Zürcher Stimmvolk nur mitreden, wenn das Parlament Ja zu einem Ausbau gesagt hat. Wenn das Parlament Nein sagt, kann kein Referendum ergriffen werden.

Ein Novum in der Schweiz

Mit der Initiative soll dies geändert werden. Neu soll das Volk über ablehnende Entscheide des Parlaments befinden dürfen – dieses zuweilen als “negatives Referendum” bezeichnete Instrument wäre ein Novum in der Schweiz. Die Grüne Partei und die Alternative Liste (AL) haben deswegen mit einer gerichtlichen Beschwerde gedroht: Es sei willkürlich, für das Thema Flughafen ein “negatives Referendum” einzuführen, wenn dieses nicht generell vorgesehen sei.

Staatsrechtsprofessor Alain Griffel von der Universität Zürich hält eine Beschwerde ans Bundesgericht jedoch nicht für aussichtsreich. Zwar sei eine solche Ausgestaltung des Referendumsrechts in der Schweiz unbekannt. Doch er könne darin weder ein rechtliches noch ein demokratiepolitisches Problem erkennen.

Debatte über Volksrechte

Warum aber hat das Zürcher Parlament freiwillig die eigene Kompetenz zugunsten der Stimmbevölkerung beschnitten? Unterstützt wurde die Initiative im Parlament wenig überraschend von Parteien, die den Flughafenausbau befürworten. Viele Gegner stammten – ebenso wenig überraschend – aus fluglärmbetroffenen Gemeinden. Im Kern geht es bei der Initiative nämlich weniger um eine Ausweitung der Volksrechte, sondern um Flughafenpolitik – und damit um wirtschaftliche Interessen.

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Auch wenn handfeste wirtschaftliche Interessen hinter der Initiative stecken, führte sie im Rat immerhin zu einer Debatte über Volksrechte. Ein Kantonsrat der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) traute der Stimmbevölkerung eine sachlichere Diskussion zu als den Parlamentariern, die “je nach Interessenverband abstimmen”. Ein anderer Parlamentarier begründete die eher überraschende Zustimmung einer Mehrheit der Sozialdemokratischen Partei (SP) mit folgenden Worten: “Wir haben keine Angst vor den Stimmbürgern.” Es gebe genügend gute Argumente gegen einen Pistenausbau und die Debatte über die Entwicklung des Flughafens müsse im Volk geführt werden.

Die Volksinitiative über Pistenveränderungen hat dem Stimmvolk am Ende also viel Lob eingebracht –eine Wohltat in Zeiten, in denen über Mündigkeit und Überforderung von Stimmberechtigten diskutiert wird.

Initiative “Pistenveränderungen vors Volk” im Detail

Der Flughafen Zürich wird von der privaten Firma “Flughafen Zürich AG” betrieben. Der Kanton Zürich ist in dessen Verwaltungsrat vertreten. Die Zürcher Regierung erteilt der Staatsvertretung im Verwaltungsrat Weisungen zu Pistenveränderungen. Diese Weisungen der Regierung müssen vom kantonalen Parlament in Form eines referendumsfähigen Beschlusses genehmigt werden (§19 des kantonalen FlughafengesetzesExterner Link). Über Pistenausbauten entscheiden letztlich also die Stimmberechtigten des Kantons Zürich – aber nur bei Genehmigung eines Pistenausbaus.

Die kantonale Volksinitiative “Pistenveränderungen vors VolkExterner Link” fordert nun, dass auch ein Veto des Parlaments vors Volk kommt. Das Stimmvolk erhielte folglich die Möglichkeit, gegen den Willen des Parlaments eine Pistenverlängerung zu genehmigen. Zürcher Regierung und Parlament haben der Initiative zugestimmt. Da keine Partei ein Referendum angekündigt hat, tritt die Anpassung wohl ohne Volksabstimmung in Kraft.

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