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Rentner-Privileg oder Förderung der Verantwortung?

Der Eigenmietwert ist eine fiktive Grösse, aber steuerrelevant. Keystone

Haus- und Wohnungs-Eigentümer im Rentenalter sollen wählen können, ob sie den Eigenmietwert versteuern wollen oder nicht. Im Gegenzug müssten sie auf steuerliche Abzüge verzichten. Das verlangt eine Initiative, die am 23. September an die Urne kommt.

Wohneigentümer müssen den so genannten Eigenmietwert versteuern – ein fiktives Einkommen, das dem Betrag entspricht, den der Eigentümer einnähme, würde er sein Haus oder seine Wohnung nicht selbst bewohnen, sondern zu einem marktüblichen Zins vermieten.

Im Gegenzug können die Hypothekarzinsen und die Unterhaltskosten vom Einkommen abgezogen werden. Je höher die Hypothekarbelastung ist, desto grösser sind die Abzüge.

Mit seiner Volksinitiative “Sicheres Wohnen im Alter” will der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) nun erreichen, dass der Eigenmietwert für Rentner abgeschafft wird. Bei einer Annahme der Initiative könnten Rentner mit einem einmaligen Entscheid frei wählen, ob sie den Eigenmietwert weiterhin versteuern wollen oder nicht.

Entscheiden sie sich dafür, den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern, können sie im Gegenzug die Hypothekarzinsen nicht mehr abziehen und auch die andern Abzüge (Unterhalt, Renovation) wären stark eingeschränkt und an klare Bedingungen (Sanierungen zugunsten der Energieeffizienz, Denkmalschutz) geknüpft. Wenn sie den Eigenmietwert weiterhin versteuern wollen, ändert sich nichts.

Künstliche Verschuldung

Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt beim HEV bezeichnet gegenüber swissinfo.ch das heutige System als “problematisch, weil es die künstliche Verschuldung fördert und das schuldenfreie Wohnen bestraft. Damit die Steuern weniger ins Gewicht fallen, behalten die Leute die Schulden oft künstlich hoch”.

Das sei “grundsätzlich ein Unsinn. Besonders hart trifft es die Eigentümer im Rentenalter. Die haben oft die Schulden bereits freiwillig reduziert. Sie können also weniger abziehen, der Eigenmietwert jedoch bleibt vollumfänglich bestehen”. Das habe zur Folge, dass diese Rentnergruppe steuerlich bestraft würde, obschon sie von der Rente lebe und damit mit weniger Geld auskommen müsse.

Bundesrat: “Steueroptimierungs-Initiative”

In einer früheren Phase hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Initiative zusammen mit einem indirekten Gegenvorschlag vors Volk bringen. Damit wären der Eigenmietwert für alle Haus- oder Wohnungsbesitzer abgeschafft und im Gegenzug hypothekar- und andere Abzüge nicht mehr zugelassen worden.

Der Bundesrat begründete den Gegenvorschlag damit, dass die Initiative “zu einer Ungleichbehandlung unter den Generationen” und – unter den Rentnern – zwischen Eigentümern und Mietern führen würde. Deshalb – so der Bundesrat – sei es eine Steueroptimierungs-Initiative.

Auch Parlament dagegen

Nach langem Hin und Her hat das Parlament im Februar 2012 beschlossen, die Initiative ohne Gegenvorschlag vors Volk zu bringen und – wie der Bundesrat – zur Ablehnung zu empfehlen.

Der Ständerat war von Beginn weg gegen die Initiative, währenddem sie der Nationalrat in einer ersten Phase noch befürwortet hatte. Zwischen dem Meinungsumschwung lagen die Neuwahlen vom Herbst 2011, die eine Stärkung der Mitteparteien zur Folge hatten. Diese lehnen die Initiative – wie auch die Sozialdemokraten (SP) und Grünen – zu grossen Teilen ab.

Privileg für Rentner

Die Initiative sei “doppelt  ungerecht”, sagt Michael Töngi, Generalsekretär des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes: “Sie will einerseits die älteren Wohneigentümer gegenüber den jüngeren privilegieren und andererseits natürlich auch gegenüber allen Mieterinnen und Mietern.

Es sei “komisch, wenn man sagt, dass ein Wohneigentümer erst ab 65 die Hypothekarschulden abzahlen solle. Das müsste er ja vom Kauf der Wohnung an tun”, so Töngi.

Am 23.9. stimmt die Schweiz über 3 Vorlagen ab, die Jugendmusikförderung, und über die Volksinitiativen “Sicheres Wohnen im Alter” und “Schutz vor Passivrauchen”:

Diese Initiative verlangt, dass alle Innenräume rauchfrei werden, die als Arbeitsplatz dienen oder öffentlich zugänglich sind.

Fumoirs können eingerichtet werden, solange sie unbedient sind.

Mit einem Verfassungsartikel zur Jugendmusikförderung soll der Musikunterricht an den obligatorischen Schulen und an Musikschulen in der Verfassung verankert werden.

Im Jahr 2000 lebten 34% der Schweizer Bevölkerung in ihren eigenen vier Wänden. Der Anteil der Wohneigentümer schwankt je nach Alter.

Lediglich 10% der Personen im Alter zwischen 15 und 29 Jahren besitzen eine Immobilie. Bei den 30-bis 49-Jährigen sind es 30%.

Der Grossteil der Immobilienbesitzer findet sich mit 45,7% in der Altersgruppe zwischen 50 und 64 Jahren.

Ab dem Pensionsalter nimmt der Anteil der Haus- oder Wohnungsbesitzer wieder ab: Unter den unter den 65- bis 79-Jährigen sind es  42,8%, unter den über 80-Jährigen lediglich 35,6%.

Je nach Region weichen diese Anteile stark vom Durchschnittswert ab: In der Nordschweiz und den Alpenregionen ist die Wohneigentumsquote am höchsten, in den Städten am tiefsten.

Die Kantone Wallis (61,4%) und Jura (51,5%) hatten 2000 den höchsten Anteil an Immobilienbesitzern, die beiden Stadtkantone Basel-Stadt (12,6%) und Genf (15,8%) den geringsten.

(Quelle: Bundesamt für Statistik)

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