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Yukos: Bundesgericht legt Veto ein

Das Bundesgericht in Lausanne bleibt im Fall Yukos hart. Keystone

Das Bundesgericht pfeift erneut die Bundesanwaltschaft zurück. Gelder des russischen Yukos-Konzerns bleiben in der Schweiz gesperrt.

Das Gericht hiess Beschwerden der Menatep, der Besitzerin des russischen Yukos-Konzerns, gegen die von der Bundesanwaltschaft an Russland gewährte Rechtshilfe teilweise gut.

Die Beschwerden waren von sieben zur Menatep-Gruppe gehörenden Firmen eingereicht worden, deren Gelder auf Konten in der Schweiz eingefroren sind. Die Unternehmen wehrten sich gegen die Übergabe von Bankunterlagen an Russland. Bereits Anfang Januar hatte das oberste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht, drei ähnliche Beschwerden teilweise gutgeheissen.

Nun bestätigte das Gericht seine Vorbehalte gegen das russische Rechtshilfe-Ersuchen. Dieses zielt vor allem auf Michail Chodorkowski und Platon Lebedew, die bereits zu je acht Jahren Gefängnis verurteilt und in ein Straflager in Sibirien überführt worden sind.

Viel Geld für Russland

In der Affäre geht es auch darum, dass der russische Staat den privatisierten und lukrativen Ölkonzern Yukos wieder unter seine Kontrolle bringen wollte. Mit der Inhaftierung und Verurteilung des Ex-Yukos-Chefs Michail Chodorkowski konnte der russische Präsident Wladimir Putin zudem auch einen künftigen potenziellen politischen Widersacher ausschalten.

Der Ölmagnat Chodorkowski, der reichste Mann Russlands, war 2005 in einem umstrittenen Prozess wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu einer achtjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Chodorkowski ging darauf beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Berufung, die noch hängig ist.

Die Schweiz blockierte im März 2004 insgesamt 6,2 Mrd. Franken, die Chodorkowski auf Schweizer Bankkonten deponiert hatte. Der grösste Teil davon wurde Russland im Juni 2004 im Rahmen eines Rechtshilfe-Verfahrens zurück gegeben.

Bei all den Rechtshilfe-Ersuchen, die bisher abgelehnt wurden, geht es um den Rest der auf Schweizer Banken eingefrorenen Gelder.

Gelder bleiben blockiert

In den zwei am Montag veröffentlichten Urteilen erachtet es das Bundesgericht als besser, den Fall an die Bundesanwaltschaft zur Neubeurteilung zurückzuschicken – auch wenn ein Teil der blockierten Gelder, die von Menatep, der Besitzerin des russischen Jukos-Konzerns, angelegt wurden, deliktischen Ursprungs sei.

Die Gelder bleiben bis zu einem neuen Entscheid eingefroren, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach der Neubeurteilung die Rechtshilfe gewährt werden kann. Falls die Kontensperre aufrecht erhalten bleibt, muss die Bundesanwaltschaft aber herausfinden, wie hoch der legal erworbene Anteil ist.

In diesem Punkt weist das Bundesgericht die Einwände der Beschwerdeführer ab. Diese befürchten laut Beschwerde, dass die Gelder für immer blockiert bleiben. Gemäss Bundesgericht können die Beschwerdeführer aber die Freigabe einer Summe bewirken, die für die Weiterführung ihrer Geschäfte nötig ist.

Gegen die Erteilung der Rechtshilfe sprach und spreche auch jetzt noch, so das Bundesgericht, dass Michail Chodorkowski und Platon Lebedew von der russischen Justiz verurteilt worden sind und deshalb fraglich sei, ob Russland die Unterlagen überhaupt noch benötige.

swissinfo und Agenturen

Das Bundesgericht in Lausanne ist die oberste Gerichtsinstanz in der Schweiz.

Es entscheidet meist in Fällen von Rekursen, die gegen Urteile von kantonalen Gerichten erhoben worden sind.

Das Bundesgericht fungiert auch als Kontroll-Instanz über Entscheide des Bundes und der Kantone.

Die Schweiz hat im März 2004 insgesamt 6,2 Mrd. Franken Yukos-Gelder blockiert,

Im Juni 2004 erhielt Russland im Rahmen eines Rechtshilfe-Verfahrens einen grossen Teil zurück.

Bei den Bundesgerichts-Entscheiden geht es um Bankunterlagen zu den restlichen Geldern auf Schweizer Banken.

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