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Zweite Säule

Berufstätige, die über 19’350 Franken pro Jahr verdienen, müssen einer Pensionskasse angeschlossen sein. Die Beiträge dieser zweiten Säule werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern geleistet.

Das angehäufte Kapital wird später in Form einer Rente oder von Kapital zurückbezahlt. Es dient auch zur Aufbesserung einer Rente im Fall von Invalidität oder wird im Todesfall den Waisen und Angehörigen ausbezahlt. Das Geld kann auch zum Kauf von selber bewohnten Immobilien oder zur Gründung eines Geschäfts eingesetzt werden.

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