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Wollte die Initiative die Masseneinwanderung gar nicht stoppen?

Ziel der Initiative sei nicht, die Zuwanderung drastisch zu senken, sagt SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt. Keystone

Zweieinhalb Jahre nach der Annahme der "Initiative gegen Masseneinwanderung" ist nicht klar, wie das Volksbegehren umgesetzt werden soll, ohne die Abkommen mit der EU zu gefährden. Inzwischen wollen auch Exponenten der SVP, also jener Partei, welche das Volksbegehren lanciert hatte, die Suppe nicht mehr so heiss löffeln, wie sie vor der Abstimmung gekocht wurde. SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt sagt sogar, dass es nicht das primäre Ziel der Initiative sei, die "Masseneinwanderung" zu stoppen.

Begrenzter Inländer-Vorrang

Eine Umsetzung im “Sinn und Geist” der Initiative, aber nicht nach dem Wortlaut. Das ist der Leitfaden eines Modells, das von den Vertretern der Kantone unterstützt wird. Um die bilateralen Verträge mit der EU nicht zu gefährden, wollen die Kantone um jeden Preis eine Lösung mit Höchstzahlen und Kontingenten verhindern, wie sie der Bundesrat in seinem Gesetzesentwurf ans Parlament weitergeleitet hat. Das Modell orientiert sich an einer bestehenden, jedoch nicht genauer definierten Schutzklausel im Personenfreizügigkeitsabkommen: Ist die Schweiz im Vergleich zum EU/Efta-Raum mit einer überdurchschnittlichen Nettoimmigration konfrontiert, soll ein Kanton einen Inländervorrang einführen können, sofern er auch im kantonalen Vergleich von einer überdurchschnittlichen Zuwanderung sowie einer überdurchschnittlich schlechten Entwicklung der Arbeitslosigkeit oder der Löhne betroffen ist. 

“Masslosigkeit schadet! Masseneinwanderung stoppen!” Mit diesem Slogan Externer Linklancierte die Schweizerische Volkspartei (SVP) ihr Volksbegehren, das am 9. Februar 2014 knapp angenommen wurde. Seither wird in der Schweiz darüber debattiert, wie die Initiative mit ihren echten oder vermeintlichen Widersprüchen und Zielkonflikten umgesetzt werden soll.

Der neue VerfassungsartikelExterner Link ist nicht vereinbar mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen, das die Schweiz mit der EU unterzeichnet hat. Und weil die EU bisher nicht bereit war, dieses Abkommen mit der Schweiz neu auszuhandeln, droht eine Kündigung aller bilateralen Verträge. Ein Szenario, das die Wirtschaftsverbände, die Kantone und zahlreiche Politiker –  auch aus dem bürgerlichen Lager – um jeden Preis verhindern möchten. 

Unter den vielen Umsetzungsvorschlägen, die in diesen Tagen in einer vorberatenden Kommission behandelt werden, bevor das Parlament darüber befindet, scheint ein Modell Zuspruch aus verschiedenen Lagern zu bekommen. 

Es will die Zuwanderung durch einen Inländervorrang steuern und sich dabei auf eine Schutzklausel im Freizügigkeitsabkommen beruft (Vgl. rechte Spalte). Ob sich die EU darauf einlassen wird, ist ungewiss. Zweifelhaft ist auch, ob sich damit die Zuwanderung deutlich reduzieren liesse.

Laut Hans-Ueli VogtExterner Link, SVP-Nationalrat und Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, ist dies auch nicht das primäre Ziel der Initiative. Mit anderen Worten: Wer zur Initiative Ja sagte in der Annahme, dass damit in erster Linie die “Masseneinwanderung” gestoppt wird, liegt falsch. 

Prof. Hans-Ueli Vogt, Experte für Wirtschaftsrecht. Keystone

swissinfo.ch: Wie kann man die “Masseneinwanderung” stoppen, ohne der Wirtschaft zu schaden?

Hans-Ueli Vogt: Das ist kein Widerspruch. Der Begriff ‘gesamtwirtschaftliche Interessen’ umfasst viel mehr als nur die individuellen, kurzfristigen Interessen der Unternehmen: Nämlich dass eine langfristige, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung gefördert werden soll, wobei den ‘gesellschafts- und staatspolitischen Aspekten Rechnung zu tragen’ ist, wie der Bundesrat einmal zum Ausländergesetz geschrieben hat.

Damit ist ein Inländervorrang kompatibel. Die volkswirtschaftliche Rechtfertigung des Inländervorrangs ist die, dass es ökonomisch sinnvoll ist, Arbeitskräfte anzustellen, die bereits in der Schweiz leben, anstatt Personen aus dem Ausland herzuholen mit der Konsequenz, dass Arbeitskräfte im Inland nicht angestellt werden.

swissinfo.ch: Ist es für die Unternehmen aber nicht ein Wettbewerbsnachteil gegenüber der Konkurrenz im EU-Raum, wenn ihnen ein Inländervorrang aufgezwungen wird?

H.-U.V.: Das Ganze steht ja unter dem Vorbehalt der gleichen Qualifikation. Unternehmen haben für ihre Stellen ein bestimmtes Anforderungsprofil. Wenn es nur eine ausländische Person gibt, welche diesen Anforderungen genügt, soll man weiterhin den Ausländer anstellen dürfen.

swissinfo.ch: Ausländische Arbeitskräfte genügen den Anforderungen häufig deshalb, weil sie günstiger sind.

H.-U.V.: Es kommt darauf an, wie der Inländervorrang umgesetzt wird. Wenn offene Stellen zum Beispiel zuerst dem RAV [Regionale Arbeitsvermittlungszentren] oder dem kantonalen Arbeitsamt gemeldet werden müssen, dann zeigt sich, ob die Stelle mit einem Inländer besetzt werden kann, und damit auch, ob der Arbeitgeber und der Stellensuchende sich auf einen Lohn einigen können. Nur wenn das nicht der Fall ist, kann überhaupt erst jemand aus dem Ausland angestellt werden.

swissinfo.ch: Selbst wenn sich der Inländervorrang umsetzen liesse… allein damit lässt sich die Zuwanderung kaum spürbar senken, oder nicht?

H.-U.V.: Dies einzuschätzen, ist natürlich sehr schwierig. Aber rein intuitiv würde dies auch meiner Einschätzung entsprechen.

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Den Vertrag nur ritzen, um die EU zu besänftigen?

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht swissinfo.ch: Nachdem das Schweizer Stimmvolk am 09. Februar 2014 die ‘Initiative gegen Masseneinwanderung’ angenommen hatte, sagten Sie voraus, dass die Schweiz auf einen Vertragsbruch mit der EU zusteuere. Sehen Sie das immer noch so? Christa Tobler: Ja. Die Verfassungsbestimmung lässt sich nicht umsetzen, ohne den Vertrag mit der EU über die Personenfreizügigkeit zu brechen. swissinfo.ch:…

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swissinfo.ch: Wenn man den Volkswillen vollziehen will, braucht es ein Modell, das die Zuwanderung drastisch senkt, egal ob die Unternehmen einen Nachteil haben oder nicht…

H.-U.V.: Eine “drastische Senkung” finde ich zu stark ausgedrückt. Das kann man aus dem Initiativtext nicht herauslesen. In meinen Augen ist der Kern des Artikels das, was im ersten Absatz steht, nämlich die “eigenständige Steuerung”. Das bedeutet, dass sich die Schweiz nicht einem Zuwanderungssystem unterstellt, über das wir als Land nicht mehr die Kontrolle haben. Und das zweite Ziel ist eine quantitative Begrenzung der Zuwanderung, und zwar so, dass die Zuwanderung den gesamtwirtschaftlichen Interessen dient. Darum ist im Verfassungsartikel von Höchstzahlen und Kontingenten die Rede.

swissinfo.ch: Das tönt jetzt aber ganz anders als vor der Abstimmung, als die SVP davon sprach, die ‘Masseneinwanderung’ von jährlich 80’000 Ausländern zu stoppen.

H.-U.V.: Es stimmt, dass keine Zahl in der Verfassung steht. Aber man muss, wie bei jeder Rechtsnorm, den Hintergrund beachten, vor dem die Rechtsnorm geschaffen wurde. Mit dem Zuwanderungsartikel wollte der Souverän den Zustand ändern, dass 80‘000 Personen pro Jahr neu in die Schweiz kommen.

Nach meinem Verständnis des Verfassungsartikels geht es aber schon primär darum, dass wir eine autonome Steuerung der Zuwanderung wollen und dass diese auf ein volkswirtschaftlich sinnvolles Mass begrenzt sein soll. Der Inländervorrang ist volkswirtschaftlich sehr sinnvoll, weil er ja auch mit der Frage zusammenhängt, was mit älteren inländischen Arbeitskräften geschehen soll, die keine Arbeit mehr finden. Schädliche Effekte eines total liberalisierten Freizügigkeitssystems sollen beseitigt werden. Das ist die Chance dieses Artikels, diesen so umzusetzen, dass wir eine volkswirtschaftlich sinnvolle Zuwanderung haben.

swissinfo.ch: Haben denn die 50,3% der Stimmenden nicht Ja gesagt, weil sie davon ausgingen, dass sich mit der Initiative die ‘Masseinwanderung’ stoppen lässt?

H.-U.V.: Es ging den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sicher primär um die Beschränkung der Anzahl Zuwanderer und nicht ums Prinzipielle oder Konzeptionelle, ob die Schweiz die Zuwanderung autonom und mit Höchstzahlen steuern soll oder nicht. Das bedeutet aber, dass diese Instrumente so eingesetzt werden müssen, dass sie tatsächlich zu einer quantitativen Beschränkung der Zuwanderung führen.

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