Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Das Volk ist der Souverän der Schweiz

Der erste Schritt der direkten Demokratie findet auf Strassen und Plätzen statt: An diesen Orten sammeln Initianten von Volksinitiativen und Referenden die nötigen Unterschriften, damit ihr Anliegen an die Urnen kommt. Keystone

In der Schweiz werden die Bürger sehr oft an die Urne gerufen, weit häufiger als in irgendeinem anderen Land der Welt. Mit den demokratischen Rechten des Referendums und der Volksinitiative können Bürgerinnen und Bürger direkt am politischen Prozess teilnehmen.

Die Schweiz ist nicht die einzige direkte Demokratie der Welt. Sie ist sicher aber jenes Land, in der diese am längsten und am umfänglichsten praktiziert wird. Seit dem 19. Jahrhundert wird sie auch auf eidgenössischer Ebene angewendet und stetig weiterentwickelt.

Das politische System der Schweiz wird oft als halbdirekte Demokratie bezeichnet. Denn neben der direkten Teilnahme wird das Volk auch indirekt durch das von ihm gewählte Parlament vertreten.

Anders als in reinen repräsentativen Demokratien werden die Staatsangehörigen der Schweiz nicht nur alle vier Jahre zu Wahlen aufgeboten. Im Schnitt werden Schweizerinnen und Schweizer drei- bis viermal pro Jahr an die Urne gerufen, wo sie sich als letzte politische Instanz zu diversen Sachfragen auf allen Ebenen äussern können – kommunal, kantonal und gesamtschweizerisch.

Grund für die hohe Abstimmungsrate ist das besondere politische System in der Schweiz. Erstens muss jede Verfassungsänderung durch eine Mehrheit des Volks und der Kantone gutgeheissen werden (Volks- und Ständemehr). Die Verfassung enthält Elemente, die regelmässig wieder angepasst werden müssen. Doch was vor allem zu dieser hohen Abstimmungsrate führt, sind zwei aussergewöhnliche Rechte: das Volksreferendum und die Volksinitiative.

Referendum

Mit dem Referendum steht den Stimmberechtigten ein Instrument zur Verfügung, das ihnen erlaubt, aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen. Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben das verfassungsmässig garantierte Recht, über Parlamentsbeschlüsse nachträglich an der Urne abstimmen zu können. Das Referendumsrecht wird als schweizerische Besonderheit im Staatsrecht betrachtet.

Verfassungsänderungen sind nicht selten, da das Grundgesetz des Schweizer Staates zahlreiche Bestimmungen enthält, die regelmässig angepasst werden müssen. Ein Beispiel? Die Zinssätze der Mehrwertsteuer.

Auch die Vorschläge zum Beitritt der Schweiz zu supranationalen Strukturen müssen dem Stimmvolk obligatorisch vorgelegt werden und die doppelte Mehrheit von Volk (Volksmehr) und Kantonen (Ständemehr) erhalten, um in Kraft zu treten.

Das fakultative Referendum kann gegen alle vom Parlament gutgeheissenen Gesetze oder Gesetzesänderungen ergriffen werden. Damit über einen Entscheid des Parlaments nachträglich vom Volk entschieden werden kann, müssen dies mindestens 50’000 Personen bis spätestens 100 Tage nach Publikation des entsprechenden Textes mit ihrer Unterschrift bei der Bundeskanzlei verlangen. Um an der Urne gutgeheissen zu werden, braucht ein fakultatives Referendum lediglich eine einfache Mehrheit, jene des Stimmvolkes.

Bis 1971 war die Schweiz eine reine Männerdemokratie, zumindest auf Bundesebene. In Kantonen und Gemeinden waren Frauen bereits ab den 1960er-Jahren stimm- und wahlberechtigt.

Damit hat die schweizerische Eidgenossenschaft als eines der letzten Länder in Europa das Frauenstimmrecht eingeführt.

Doch trotz des Frauenstimmrechts geht heute im Durchschnitt nur jede zweite stimmberechtigte Person bei Abstimmungen regelmässig an die Urne.

Volksinitiative

Mit ihrer Unterschrift können 100’000 Stimmberechtigte mit einer Volksinitiative innerhalb von 18 Monaten verlangen, dass die Verfassung in einzelnen Punkten geändert oder sogar als Gesamtes revidiert wird.

Bevor die geforderten Änderungen in Kraft treten, durchläuft jede Volksinitiative einen mehrstufigen Prozess. Wird das Begehren für gültig erklärt, dann berät zuerst der Bundesrat über dessen Inhalt, danach befinden die eidgenössischen Räte. Handelt es sich um eine umstrittene Vorlage, die das Parlament spaltet, kann dieser Prozess einige Jahre dauern.

In manchen Fällen erarbeiten die Räte einen direkten Gegenvorschlag, der als Alternative zur ursprünglichen Forderung der Initiative gemeinsam mit dieser zur Abstimmung gelangt. Das Stimmvolk kann dann entscheiden, welche Version umgesetzt werden soll. Um angenommen zu werden, benötigen sowohl Volksinitiative wie auch Gegenvorschlag das doppelte Mehr (Volk und Stände).

Das Parlament kann sich aber auch für einen indirekten Gegenvorschlag aussprechen, der auf Gesetzesebene geregelt wird. In diesem Fall kommt lediglich die Volksinitiative zur Abstimmung. Wird diese abgelehnt, kommt automatisch der Gegenvorschlag zum Zug. Es sei denn, gegen diesen werde erfolgreich das Referendum ergriffen.

Es kann aber auch vorkommen, dass das Initiativkomitee mit dem Gegenvorschlag zufrieden ist und seine Volksinitiative zurückzieht. Diese kommt somit logischerweise nicht mehr zur Abstimmung.

Seit der Einführung in der Bundesverfassung 1891 wurde bis am 9. Juni 2013 die Möglichkeit einer Volksinitiative 420 Mal ergriffen.

Von den 304 formell zu Stande gekommenen Volksinitiativen kamen deren 183 an die Urnen. 4 wurden für ungültig erklärt, 2 wurden abgeschrieben und 90 zurückgezogen. 25 Initiativen sind gegenwärtig hängig, wovon 3 zur Abstimmung bereit sind und 22 noch von Bundesrat und Parlament geprüft werden müssen.

Lediglich 20 Volksinitiativen wurden von Volk und Ständen angenommen. Die erste war 1893 die Volksinitiative “für ein Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung” (Schächtverbot), die einen antisemitischen Charakter trug. Die letzte war am 3. März 2013 die Volksinitiative “gegen die Abzockerei”.

Der Anteil angenommener Volksinitiativen hat in den letzten Jahren zugenommen. Während zwischen 1891 und 2003 lediglich 13 Initiativen angenommen wurden, waren es zwischen 2004 und 2013 deren 7.

Von den fakultativen Referenden wurden zwischen 1848 und 2012 deren 170 zur Abstimmung zugelassen. In 76 Fällen wurden diese angenommen, das heisst, das bekämpfte Gesetz wurde vom Stimmvolk abgelehnt. Die anderen 94 Referenden wurden abgelehnt.

Im gleichen Zeitraum wurden von 230 obligatorischen Referenden 166 von Volk und Ständen angenommen, während die restlichen 64 abgelehnt wurden.

Bremse und Beschleuniger

Während das Referendum eher eine Bremse der Parlamentsentscheide ist, entspricht die Volksinitiative einem Beschleuniger für Fragen, die das Parlament nicht behandeln will oder an die es nie gedacht hat. Diese politischen Instrumente der direkten Demokratie werden oft von politischen und sozialen Bewegungen genutzt, die versuchen, für ihre Anliegen eine Mehrheit im Parlament zu erlangen.

Die Linke profiliert sich vor allem mit der Lancierung von sozio-ökonomischen Themen, während die Rechte eher auf Fragen zur Ausländerpolitik oder der nationalen Identität setzt. Ab und zu sind es aber auch kleinere Gruppen oder Einzelpersonen, die diese Instrumente einsetzen. Ihre Erfolgschancen bei einer Volksabstimmung sind gering, aber nicht ausgeschlossen.

Lob und Tadel

Auch wenn das politische System der Schweiz oft als Modell für die direkte Demokratie erwähnt wird, gibt es hie und da auch kritische Stimmen, besonders was die Menge und vor allem die Komplexität der Abstimmungsvorlagen angeht. Ein gewisser Politikverdruss manifestiert sich angesichts der Wählermobilisierung: Zwischen 2001 und 2012 lag die durchschnittliche Teilnahme an Abstimmungen bei knapp 45%.

Schwerer wiegt jedoch der Einwand, ob es wirklich nötig sei, das Volk über Alles und Jedes an die Urne zu rufen. Denn Stimmbürger liessen sich eher von Emotionen leiten als Parlamentarier.

Auf diese Kritik antworten Politologen mit den Vorteilen der Volksrechte. Das Referendum wird als ein Mittel zur Förderung der Konkordanz unter den Parteien betrachtet, die typisch ist für das schweizerische politische System.

Mit der Drohung eines Referendums im Rücken müssen Regierung und Parlament auf einen möglichst breiten Konsens hinarbeiten, um ein Gesetz durchbringen zu können. Wenn die Unzufriedenheit über einen beschränkten Kreis wie etwa die politisch linken oder rechten Flügel hinausgeht, ist die Chance gross, dass das Volk ein Projekt ablehnt.

Der Vorteil der Volksinitiative liegt darin, dass Themen zur Sprache kommen, die sonst das Parlament nie erreichen, und dass sie einigen Initianten auch erlaubt, Teile ihrer Ideen durch einen Gegenvorschlag des Parlaments erfüllt zu sehen.

Es gibt aber auch seltene Fälle, in denen eine Volksinitiative, die von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt wurde, in der Abstimmung das doppelte Mehr erhält. So beispielsweise die vom parteilosen Unternehmer Thomas Minder eingereichte “Abzocker-Initiative”, die es Aktionären erlaubt, die Löhne der Topmanager zu beeinflussen. Sie wurde am 3. März 2013 mit 68% der Stimmen und von allen Kantonen angenommen.

(Übertragen aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft