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Militärdienstpflicht

Jeder Schweizer Mann ist grundsätzlich verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig, ausländische Staatsangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Schweizer, die im Ausland leben, sind in Friedenszeiten grundsätzlich von der Rekrutierung und der Militärdienstpflicht befreit. Unter bestimmten Bedingungen können Auslandschweizer freiwillig Dienst leisten. Kehrt ein Auslandschweizer in die Schweiz zurück, um hier zu leben, muss er je nach Alter noch Militärdienst leisten.

Auch Doppelbürger sind grundsätzlich dienstpflichtig. Doppelbürger, die nachweisen können, dass sie im andern Staat, dessen Bürgerrecht sie haben, ihre militärischen Pflichten erfüllen, Zivildienst leisten oder Ersatzleistungen erbringen, können von der Militärdienstpflicht entbunden werden. Vorbehalten sind dabei Abkommen über den Militärdienst von Doppelbürgern. Unter anderem hat die Schweiz solche Abkommen mit Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und den USA abgeschlossen.

Wer keinen Militärdienst sondern Zivildienst leisten wollte, musste während Jahren in einer Gewissensprüfung seine Gründe darlegen. Erst 2009 wurde diese abgeschafft. Seither gilt der Tatbeweis: Zivildienstleistende müssen einen Einsatz absolvieren, der eineinhalbmal so lange dauert wie der Militärdienst.

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Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht (SRF/Julie Hunt, swissinfo.ch)

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Weitere Informationen zur Wehrpflicht finden Sie auf der Website der Schweizer ArmeeExterner Link.

Für weitere Auskünfte zu Fragen im Zusammenhang mit der Militärdienstpflicht von AuslandschweizernExterner Link und DoppelbürgernExterner Link wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an:

Verteidigung –
Führungsstab der Armee FST A
Personelles der Armee (FGG 1)
Kommando Rekrutierung
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern

Tel. +41 (0)58 463 13 37
Fax +41 (0)58 464 32 70

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