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“Raclette” soll zur Walliser Exklusivität werden

AOC-Ursprungsbezeichnung ausschliesslich für Walliser "Raclette"-Käse. Keystone

Schweizer Schmelzkäse darf nur dann "Raclette" heissen, wenn er aus dem Wallis stammt. Der Bund hat alle Einsprachen gegen die kontrollierte Ursprungsbezeichnung (AOC) abgewiesen.

Die übrigen “Raclette”-Hersteller üben Kritik und wollen den Entscheid anfechten.

Gegen das Registrierungsgesuch von “Raclette du Valais” waren insgesamt 50 Einsprachen eingegangen, darunter erstmals in einem Registrierungsverfahren auch solche aus dem Ausland.

Käseproduzenten wehrten sich dagegen, den Begriff “Raclette” für den Kanton Wallis zu reservieren. Sie argumentierten, dass “Raclette” kein Walliser Käse sei, sondern ein Käsetyp, der in der ganzen Welt produziert werden könne; oder bei “Raclette” handle es sich um ein Käsegericht.

Alter Walliser Brauch

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wies nun gemäss einer Mitteilung vom Dienstag sämtliche Einsprachen ab. Der Brauch, Käse vor einem offenen Feuer zu schmelzen, sei bereits seit 1574 im Wallis dokumentiert.

“Raclette” sei erstmals in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts als Bezeichnung für ein Käsegericht aufgetaucht. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts habe “Raclette” sowohl das Gericht wie auch den dafür im Wallis hergestellten Käse bezeichnet.

Eine repräsentative Umfrage des BLW bei Konsumentinnen und Konsumenten habe ergeben, dass “Raclette” für 43 Prozent der Befragten immer noch eine Herkunftsangabe sei. Dies spreche für den Schutz des Begriffs “Raclette”.

Entscheid anfechten

Die anderen Schweizer Hersteller, die 87 Prozent des Schweizer “Raclette”-Käses produzieren, haben den Entscheid scharf kritisiert und wollen ihn beim Volkswirtschafts-Departement von Bundesrat Joseph Deiss anfechten. Raclette Suisse machte eine Diskriminierung geltend, zumal die europäischen Konkurrenten die Bezeichnung “Raclette” weiterhin verwenden dürfen.

Für den Milchkonzern Emmi, der jährlich 5000 Tonnen Raclette mit einem Geschäftsvolumen von 50 Millionen Franken produziert, ist der Entscheid unverständlich.

In vier Jahren würden aufgrund der Bilateralen Verträge die Schweizer Grenzen für Käse vollständig offen sein. Da die Walliser dann die Nachfrage nicht mehr decken könnten, würde laut Emmi der Schweizer Markt mit ausländischem “Raclette” überschwemmt.

Authentisches Produkt

Mit Freude und grosser Befriedigung reagierten dagegen die Walliser Milchproduzenten auf den Entscheid.

“Unser Produkt soll authentisch bleiben. Es hat nichts zu tun mit dem Pseudoprodukt von Raclette Suisse”, sagte der Präsident der Milchproduzenten, Alphonse Jacquier, in einem Beitrag des Westschweizer Fernsehens. Der fundamentale Unterschied bestehe darin, dass “Raclette” im Wallis mit Rohmilch hergestellt werde und zwar in kleinen Käsereien mit der Milch aus der Region.

Nur wenig “Raclette” aus dem Wallis

“Raclette” soll weiterhin als Walliser Spezialität angeboten werden. Die entstehende Marktlücke soll nicht aufgefüllt werden. Von den 14’000 Tonnen Schmelzkäse, die in der Schweiz pro Jahr unter dem Namen “Raclette” in den Verkauf gelangen, stammen derzeit nur gerade 13 Prozent aus dem Wallis.

Nach eigenen Angaben produziert mit Raclette Suisse ein Hersteller ausserhalb des Kantons Wallis 83 Prozent der aktuellen “Raclette”-Produktion. Für Raclette Suisse verstösst das BLW mit seinem Entscheid gegen die Eigentumsgarantie und den Grundsatz von Treu und Glauben. Für die Schweizer Milchwirtschaft bedeute er ein “Eigengoal”, so Raclette Suisse.

Knapp 2000 Tonnen “Raclette”-Käse wurden bisher zudem jedes Jahr importiert, um den Bedarf decken zu können.

Bundesgericht müsste entscheiden

Diskussionen über eine Koexistenz des Begriffs “Raclette” und der AOC “Raclette du Valais” seien bis jetzt gescheitert, schreibt das BLW weiter. Im Rahmen der Markengesetzgebung sei eine Verhandlungslösung aber noch möglich.

Rekursinstanz für den BLW-Entscheid ist die entsprechende Kommission des Volkswirtschafts-Departements. Der Fall würde danach vor Bundesgericht verhandelt.

swissinfo und Agenturen

Der Schweizer Schmelzkäse “Raclette” soll zu einer Walliser Exklusivität werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat den Schmelzkäse zur geschützten Ursprungsbezeichnung erklärt und alle 50 Einsprachen gegen den AOC-Eintrag abgewiesen.

Das BLW begründete seinen Entscheid damit, dass “Raclette” eine traditionelle, aus dem Wallis stammende Bezeichnung sei. Der Brauch, Käse vor einem offenen Feuer zu schmelzen, sei bereits 1574 im Wallis dokumentiert.

Die anderen Schweizer Hersteller, die 87 Prozent des Schweizer “Raclette”-Käses produzieren, haben den Entscheid scharf kritisiert. Sie wollen ihn beim Volkswirtschafts-Departement von Bundesrat Joseph Deiss anfechten.

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