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50 Jahre Waffenstillstand in Korea – Bundesrat tat sich schwer

Vor 50 Jahren aber hatte der Entscheid über die Mission dem Bundesrat erhebliche Kopfschmerzen bereitet.

Die Schweizer Beteiligung an der Überwachung des Waffenstillstandes zwischen Nord- und Südkorea gilt heute als ein Paradebeispiel für die Guten Dienste der Schweiz.

“Unangenehme Geschichte”, “delikate Sache” – mit diesen Worten wird Bundesrat und Aussenminister Max Petitpierre in den Protokollen der Bundesratssitzungen vom August 1952 zitiert, an denen das amerikanische Gesuch um eine Schweizer Beteiligung an einer neutralen Kommission zur Überwachung eines Waffenstillstandes in Korea diskutiert wurde.

“Die Neutralen des Westens”

Die US-Regierung hatte die Anfrage im Dezember 1951 an Bern gerichtet. Der Bundesrat war im Prinzip einverstanden. Sorgen bereiteten ihm allerdings die Rahmenbedingungen einer solchen Mission.

Bei dem geplanten Überwachungsorgan werde es sich nämlich “nicht um (eine) neutrale, von beiden Seiten ernannte Kommission” handeln, hielt Petitpierre an der Bundesrats-Sitzung vom 16. August 1952 fest. Vielmehr würden die Schweiz und Schweden nur von einer Seite – von den USA und der UNO – beauftragt, während die Gegenseite Polen und die damalige Tschechoslowakei mit der Wahrung ihrer Interessen betraute.

“Wir sind die Neutralen der USA und der UNO, also die Neutralen der einen kriegführenden Gruppe mit Einverständnis der anderen Gruppe. Die Stellung unserer Beobachter wird sehr schwierig sein”, befürchtete Petitpierre.

Petitpierre vs. Feldmann

“Nach unserem Neutralitätsverständnis könnten wir uns nicht als die Vertreter der einen Gruppe betrachten:” Trotz dieser Schwierigkeiten sollte die Schweiz nach Meinung Petitpierres das Mandat aber annehmen, denn eine “Ablehnung würde zur heftigen Kritik aller anderen Länder führen. Es würde heissen, (die) neutrale Schweiz habe (den) Auftrag zur Friedenswahrung im Fernen Osten abgelehnt”, erklärte er am 29. August.

Anderer Meinung war Bundesrat Markus Feldmann: “Weil der Koreakrieg auch (eine) Folge von Fehlleistungen der Westmächte ist … erkenne ich keine Pflicht, ihnen aus dieser Lage herauszuhelfen.”

Hier werden die unterschiedlichen neutralitätspolitischen Standpunkte der beiden Politiker deutlich. Der BGB-(Vorläuferin der heutigen SVP)-Politiker Feldmann vertrat eher die isolationistische Sicht. Mit einem Einsatz in Korea, so seine Sorge, werde die Schweiz zum Spielball der Grossmächte und in den Konflikt verwickelt.

Für den Freisinnigen Petitpierre musste die Schweiz eine aktive Politik der Neutralität und Solidarität führen. Sie sollte der Welt zeigen, dass sie als neutraler Staat in der Völkerfamilie eine wichtige Aufgabe erfüllen kann.

Amerikanische Zusagen



Der Bundesrat einigte sich schliesslich darauf, von den USA die Zusicherung einzuholen, dass die Teilnahme an der Korea-Mission mit der schweizerischen Neutralität vereinbar ist. Mitte Juni 1953 kam die amerikanische Regierung dem nach und erklärte ihre Unterstützung der schweizerischen Neutralität.

So konnte der Bundesrat am 7. Juli 1953 grünes Licht für die Korea-Mission geben. Diese bestand aus der Entsendung von anfänglich fast 100 Mann in die Neutrale Waffenstillstands-Überwachungskommission (NNSC) sowie von einigen Offizieren in die Kommission für die Rückführung von Kriegsgefangenen.

Während letztere bald ihre Arbeit beendete, leistet die stark verkleinerte NNSC noch heute Friedensdienst am 38. Breitengrad.

swissinfo und Howard Dubois (sda)

Hinweis: Die zitierten Dokumente finden sich in Band 18 der Reihe Diplomatische Dokumente der Schweiz. Eine Auswahl ist über die elektronische Dodis-Datenbank via Internet abrufbar (www.dodis.ch).

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