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Abgewiesene Asylbewerber in Afrika identifizieren

Abgewiesene Asylsuchende sollen rascher zurück geschafft werden können. Keystone

Die Schweiz will die Rückführung abgewiesener Asylbewerber aus Westafrika vorantreiben.

Justizministerin Ruth Metzler reist vom 7. bis 10. Januar nach Senegal und Nigeria, um entsprechende Abkommen zu unterzeichnen.

Bundesrätin Ruth Metzler will auf ihrer Reise (7.-10. Januar) mit den zuständigen senegalesischen Behörden ein Transitabkommen unterzeichnen. Vorgesehen ist ausserdem der Abschluss eines Rückübernahme-Abkommens mit Nigeria.

Die steigende Zahl der asylsuchenden Schwarzafrikaner – meist jungen Männern – war bereits im letzten Jahr immer wieder in den Medienschlagzeilen.

Von links bis rechts waren sich Politikerinnen und Politiker einig, dass abgewiesene Personen rascher wieder aus der Schweiz ausreisen sollten. Allerdings gestaltet sich die Identifizierung schwierig.

Identifizierung in Afrika statt in der Schweiz

Transitabkommen erlauben es dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), aus Westafrika vermutete abgewiesene Asylsuchende in das Land zurückzuschaffen. Dort müssen Schweizer Beamte innert 72 Stunden die Identität der Betroffenen feststellen. Wenn das nicht gelingt, werden sie in die Schweiz zurückgebracht.

“Die Identifikation könnte mit diesem System erleichtert werden, da in Senegal mehr Botschaften westafrikanischer Länder vertreten sind als in der Schweiz”, sagt BFF-Sprecherin Brigitte Hauser.

Hauptproblem bei der Rückschaffung

Die Identifizierung der afrikanischen Asylsuchenden ist eines der Hauptprobleme bei der Rückschaffung. Die Mehrheit der betroffenen Menschen macht keine korrekten Angaben oder besitzt keine Papiere.

Bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) löst das geplante Transitabkommen mit Senegal gemischte Gefühle aus. “Ein schriftliches Abkommen, welches den genauen Rahmen festschreibt, wäre an sich eine gute Sache”, sagt SFH-Sprecher Yann Gollay.


Er begrüsst vor allem die Obergrenze von 72 Stunden für die Ermittlungen der Identität. Man könne sich aber fragen, ob man diese Nachforschungen nicht genau so gut in der Schweiz machen könnte.

Innenpolitische Spannungen

Die Reise von Metzler findet in einem angespannten Kontext in der Schweizer Asylpolitik statt. Dies machte das hauchdünne Nein zur SVP-Asylinitiative von Ende November deutlich.

Schon vor dieser Abstimmung hatte das Justizministerium angekündigt, Massnahmen gegen afrikanische Asylsuchende zu ergreifen, welche sich nicht an das Schweizer Recht halten. Dabei sind den Behörden vor allem Drogenhändler ein Dorn im Auge, welche für einige Monate als Asylsuchende in die Schweiz kommen, um zu dealen.

Konkret bedeutet dies, dass abgeurteilte Asylsuchende zurückgeschafft werden können. Das sind etwa 5 bis 10 Prozent der afrikanischen Asylsuchenden, zwischen 500 bis 1000 Personen insgesamt.

Abacha-Gelder

Metzler will bei den Treffen in Nigeria auch das Thema Abacha-Gelder ansprechen. Nigeria hat die in der Schweiz blockierten Gelder noch immer nicht zurückerhalten. Die Familie des verstorbenen Diktators Sani Abacha behindert trotz einer Abmachung mit dem nigerianischen Staat weiterhin die Auszahlung.

Die nigerianischen Behörden hatten sich verpflichtet, die Gerichtsverfahren gegen den Abacha-Sohn Mohammed und den Geschäftsmann Bagudi Abubakar einzustellen.

Im Gegenzug wollte die Familie des verstorbenen Diktators der Auszahlung der Abacha-Gelder zustimmen, die auf ausländischen Konten eingefroren wurden. Insgesamt handelt es sich dabei um rund eine Milliarde Dollar. Gut die Hälfte davon befindet sich bei Banken in der Schweiz.

swissinfo und Agenturen

Eines der Probleme bei der Rückschaffung von abgewiesenen Asylsuchenden aus Afrika ist deren Identität: Die Mehrheit der Betroffenen macht keine richtigen Angaben oder verfügt über keine Papiere.

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