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Abschaffung der Wehrpflicht - ein europäischer Trend

Der Vorschlag der SPS zur Abschaffung der Wehrpflicht bricht zwar mit einer Schweizer Tradition, liegt aber in einem gesamteuropäischen Trend: Immer mehr Staaten Europas ersetzen ihre Wehrpflichtigen- durch Freiwilligen-Armeen.

Dieser Inhalt wurde am 30. Juli 2001 publiziert

Grossbritannien, Kanada und die USA schafften zwischen 1960 und 1973 die Wehrpflicht ab. Nach Ende des Kalten Krieges gingen auch Staaten Kontinentaleuropas zum System des freiwilligen Wehrdienstes über.

Belgien und die Niederlande taten den Schritt 1995/96. Frankreich folgte 1997; diesen Herbst werden die letzten Wehrpflichtigen entlassen. Spanien und Italien wollen 2002 respektive 2004 die Wehrpflicht abschaffen. Luxemburg und Island haben keine Armee.

Die übrigen Nato-Staaten halten derzeit an der Wehrpflicht fest, wobei in den meisten Ländern - besonders bei den neuen Mitgliedern Polen, Tschechien und Ungarn - deren Abschaffung diskutiert wird.

Von den neutralen Staaten Europas haben Schweden, Finnland, die Schweiz und Österreich Wehrpflichten-Armeen, Irland ein Freiwilligen-Heer. Auch in Österreich ist ein Berufsheer geplant.

In Russland wurde der geplante Übergang von einer Wehrpflichtigen- zu einer Berufsarmee wegen des Tschetschenienkrieges zurückgestellt.

Schweizer Miliz-Tradition

Wohl als einziges Land der Welt hat die Schweiz traditionsgemäss ein reines Wehrpflichtigen-Milizheer ohne stehende Truppen - sieht man von den rund 3'600 Mann starken Berufskadern des Instruktorenkorps, des Überwachungsgeschwaders des Festungswachtkorps ab.

In den eidgenössischen Orten galten von Alters her die allgemeine Wehrpflicht und das Miliz-System (dagegen waren die Soldtruppen in fremden Diensten stehende Formationen).

Einzig zur Zeit der Helvetischen Republik (1798-1803) gab es eine stehende Ordnungs-Truppe in der Schweiz - die 1'500 Mann starke Helvetische Legion. Sie wurde aber nach 1803 wieder durch kantonale Milizen ersetzt. In den Bundesverfassungen von 1848 und 1874 war die Aufstellung stehender Truppen ausdrücklich verboten, die neue Verfassung hält lediglich das Milizprinzip fest.

swissinfo und Agenturen

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